- Für Elli zum Gähnen: Unser Geld und seine beiden Fehler - Frank, 06.06.2003, 20:35
Für Elli zum Gähnen: Unser Geld und seine beiden Fehler
-->Geldcrash - Retten Sie Ihr Vermögen
Als Antwort auf: Dualistisches Geld? geschrieben von Sitting-Bull am 02. Juni 2003 17:39:39
((Diesen Beitrag stelle ich mal rein, weil er die beiden Fehler unseres heutigen Geldes behandelt. Diese scheinen der Allgemeinheit nicht gut bekannt zu sein. Die Überwindung der Fehler bedeutet die Überwindung der daraus resultierenden Probleme, deren Umfang die Allgemeinheit nach meinem Eindruck ebenfalls unterschätzt.))
Wie kann die Rechtsordnung des Geldes korrigiert werden? Zur Korrektur unserer Geld-Rechtsordnung sind unsere Juristen gefragt, vor allem die der Bundesbank. Die"Doppelfunktion" des Geldes als öffentliche Einrichtung und privates Eigentum ((1. Fehler: beide Funktionen gleichzeitig optimal auszuführen, ist nicht möglich)) muss jedenfalls dringend überwunden werden, wenn wir in dem Bemühen, unser Geld stabil zu halten,"Boden unter den Füßen" gewinnen wollen.
Dieter Suhr hat in seinen Veröffentlichungen mehrfach auf die Verfassungswidrigkeit unseres Geldes hingewiesen. Vor allem darauf, dass unser Geld kein neutrales Tauschmittel ist, sondern vielmehr ein gravierend parteiliches Medium, da es für denjenigen, der Geld übrig hat, einen Mehrwert abwirft, den andere erarbeiten müssen. Die Überprüfung unserer Geldordnung aus rechtlicher Sicht ist also nicht nur bezogen auf die fragwürdige Eigentumsdefinition erforderlich, sondern grundlegender Natur. Die Aufrechterhaltung einer Demokratie bei einem undemokratischen Geldwesen, das Minderheiten privilegiert, kann auf Dauer nicht möglich sein.
Ebenso kann es keine wirklich freie Marktwirtschaft geben, solange sich das wichtigste Medium derselben, das Geld, den Kräften des Marktes entziehen kann. Das bestätigt auch der in Kehl lehrende Verwaltungsjurist Roland Geitmann:
"Das vom Staat als Tauschmittel und Wertmesser ausgegebene Geld sollte zwischen den Wirtschaftsteilnehmern neutral vermitteln, es begünstigt jedoch den Geldbesitzer und widerspricht dadurch zentralen Prinzipien unserer Verfassung, insbesondere den Freiheitsrechten, dem Gleichheitssatz, dem Eigentumsrecht, dem sozialen Rechtsstaat und dem Ziel des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts." Was kann gegen die widersprüchliche Doppelfunktion des Geldes als Tausch- und Wertaufbewahrungsmittel geschehen?
Selbstverständlich ist Geld zwischen Empfang und Wiederausgabe immer auch ein"Wertaufbewahrungsmittel". Diese Funktion soll und darf dem Geld auch nicht genommen werden. Vielmehr geht es nur darum, den Rhythmus zwischen Geldempfang und -ausgabe nicht durch längerfristige Geldzurückhaltung zu unterbrechen. Genau hier, bei der Möglichkeit Geld ungestraft zurückzuhalten, liegt der Grund, warum der Kapitalmarktzins bei uns die"magische Untergrenze" von sechs Prozent noch niemals deutlich unterschritten hat.
((6% ist jetzt hier unklar, s. z.B. Japan. So konkret sollte und braucht man nicht sein. Es genügt die Anerkennung der Liquiditätsgrenze, also des Zinssatzes, der für das kapital nicht mehr attraktiv erscheint. Das sind je nach aktuellen Spekulationsmöglichkeiten, die das Geld dann lieber nutzt, einige wenige Prozent. Hier zeigt sich der zweite Fehler: Unser Geld ist insofern falsch konstruiert als es den allgemein mit der Zeit fallenden Wert von Waren und Dienstleistungen nicht richtig abbildet, da es seinen Wert bereits als Bargeld in etwa behält.))
Da dieses gemeinschaftsschädigende Verhalten nicht durch Verbote aus der Welt zu schaffen ist, muss es mit Hilfe von"Geldhalte-" oder"Geldnutzungsgebühren" abgebaut werden. So wie der Autofahrer die Fahrbahn freigibt, um nicht mit Gebühren belangt zu werden, und der Waggonbenutzer den Waggon entlädt, um kein"Standgeld" zu bezahlen, so wird auch der Geldhalter überschüssige Kaufkraft freigeben, wenn die Zurückhaltung mit Kosten belastet ist. Diesen Kosten kann man jedoch nicht nur durch eine regelmäßige Geldausgabe im Rhythmus der Einnahmen entgehen, sondern auch durch Einzahlung überschüssiger Bestände bei der Bank, also Überlassung an einen anderen. Ziel der Umlaufsicherung ist also keine Beschleunigung des Geldumlaufs, sondern seine Verstetigung durch die Vermeidung von Unterbrechungen.
((Die Umlaufsicherung beseitigt b e i d e Knackpunkte: Bargeld folgt im Wert tendenziell dem Wert von Gütern und Leistungen, und die private Rolle des Geldes wird soweit eingeschränkt, wie es gesellschaftlich sinnvoll ist.))
Mehr z.B. auf www.geldreform.de

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