- Frage an die Steuerexperten (Bewertung von Grund und Boden) - le chat, 10.06.2003, 16:07
- Recherchiere mal den Bodenrichtwert - Tierfreund, 10.06.2003, 17:19
- Re: Recherchiere mal den Bodenrichtwert - le chat, 10.06.2003, 17:36
- Nachfrage - fridolin, 10.06.2003, 18:15
- Re: Nachfrage / Link - - Elli -, 10.06.2003, 18:55
- Re: Nachfrage - le chat, 10.06.2003, 21:57
- Re: Recherchiere mal den Bodenrichtwert - Tierfreund, 11.06.2003, 13:00
- Nachfrage - fridolin, 10.06.2003, 18:15
- Re: Recherchiere mal den Bodenrichtwert - le chat, 10.06.2003, 17:36
- *LOL* hier in Hannover City gab es neulich ein freies Grundstück, - LenzHannover, 10.06.2003, 23:04
- Schenkungsteuer etc. - Tierfreund, 11.06.2003, 12:49
- Recherchiere mal den Bodenrichtwert - Tierfreund, 10.06.2003, 17:19
Recherchiere mal den Bodenrichtwert
-->Hallo le chat,
das Finanzamt wird sicherlich als Begründung den Bodenrichtwert anführen.Den Richtwert kann man bei der zuständigen Gemeinde erfragen.Dein Steuerberater sollte mit der Problematik allerdings vertraut sein.
Kopf hoch - unser Rechtsempfinden entspricht leider nicht dem Irrsinn der amtlichen Bürokraten.
Grüße
Tierfreund
Bodenrichtwert:
Bodenrichtwerte sind Wertkonstrukte, die unter Berücksichtigung der Entwicklungszustände (Bauland, Bauerwartungsland usw.) aus Grundstückskaufpreisen abgeleitet werden. Sie werden vom Gutachterausschuss für ein Gemeindegebiet ermittelt und veröffentlicht. Einem Bodenrichtwert liegt meist eine bestimmte bauliche Nutzungskennzahl (GFZ) zugrunde. Bei gleichwertiger Lage können aus Bodenrichtwerten Verkehrswerte von unbebauten Grundstücken oder Bodenwertanteile von bebauten Grundstücken auch dann abgeleitet werden, wenn die zugelassene bauliche Nutzungsintensität kleiner oder größer ist als diejenige, die dem Wert des ideellen Bezugsgrundstücks zugrunde liegt. Hilfsmittel hierbei sind Umrechnungskoeffizienten.
Bodenrichtwerte werden von Gutachterausschüssen auf der Grundlage ihrer Kaufpreissammlung errechnet und in Bodenrichtwertkarten dargestellt.
Der Bodenrichtwert ist eine bedeutsame Größe im Rahmen der Ermittlung von Verkehrswerten für bebaute und unbebaute Grundstücke.
Er dient auch als Bemessungsgrundlage für die Ermittlung der Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer, wenn ein unbebautes Grundstück übertragen wird. Als steuerrelevanter Wert werden dabei 80% des Bodenrichtwertes angesetzt. Ferner findet er Eingang in die Berechnung des (abschreibungsfähigen) Gebäudewertanteils bei Hausverkäufen, in dem vom Kaufpreis der sich am Bodenrichtwert orientierende Bodenwert abgezogen wird.
<ul> ~ Bodenrichtwerte </ul>

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