- @Dottore Lassen sich die Vermögensverhältnisse von Stiftungen recherchieren? - dr.seidel, 10.06.2003, 15:02
- Re: @Dottore Lassen sich die Vermögensverhältnisse von Stiftungen recherchieren? - dottore, 10.06.2003, 15:29
- Re: @Dottore Lassen sich die Vermögensverhältnisse von Stiftungen recherchieren? - dr.seidel, 10.06.2003, 15:41
- Re: @Dottore Lassen sich die Vermögensverhältnisse von Stiftungen recherchieren? - dottore, 10.06.2003, 15:52
- Re: Man lernt immer noch und noch usw... OT. - dr.seidel, 10.06.2003, 16:21
- Re: @Dottore Lassen sich die Vermögensverhältnisse von Stiftungen recherchiere - Baldur der Ketzer, 10.06.2003, 17:45
- Re: @Dottore Lassen sich die Vermögensverhältnisse von Stiftungen recherchiere - Euklid, 10.06.2003, 17:58
- Re: Merci trä bopou! (owT) - dottore, 10.06.2003, 18:21
- Re: @Dottore Lassen sich die Vermögensverhältnisse von Stiftungen recherchieren? - dottore, 10.06.2003, 15:52
- Re: @Dottore Lassen sich die Vermögensverhältnisse von Stiftungen recherchieren? - dr.seidel, 10.06.2003, 15:41
- Re: @Dottore Lassen sich die Vermögensverhältnisse von Stiftungen recherchieren? - dottore, 10.06.2003, 15:29
Re: @Dottore Lassen sich die Vermögensverhältnisse von Stiftungen recherchiere
-->Hallo, dottore, hallo, dr.seidel,
eine Stiftung ist wasserdicht, es läßt sich nichts recherchieren.
Es gibt zwei Varianten, einmal die ins Register eingetragene Stiftung, einmal die sogenannte hinterlegte Stiftung.
Die Stiftung gehört niemandem außer sich selbst, sie hat keinen Eigentümer oder Aktionär.
Sie hat Organe, das sind Stiftungsräte = Treuhänder. Man kann das auch selbst sein, sofern das nicht stört, aber wo ist das schon der Fall ;-).
Die Stiftungsräte verwalten die Stiftung nach Maßgabe der Satzung, des Stiftungszwecks, der Statuten.
Was sie meist hat, sind wirtschaftlich Begünstigte, also soziale Zwecke, Familienmitglieder, Auszubildende, usw.
Zudem hat sie den sogenannten wirtschaftlich Berechtigten, das ist der, der Order geben kann, de facto natürlich - der wird namentlich samt Paßkopie festgestellt. Sofern die Stiftung nicht durch eine große Einmalzahlung dotiert, also gefüllt wird, von deren Erträgen die Kosten gedeckt werden können, zahlt der wirtschaftlich Berechtigte die jährlichen Kosten.
Die liegen bei 1000 CHF Pauschalsteuer und je nach Treuhänder zwischen 1000 und 3500 Euro Mandatsgebühr und Kleinkram.
Eine Stiftung ist nicht wirtschaftlich tätig, macht keine Abschlüsse, veröffentlicht nichts und hinterlegt keine Zahlen im Ã-ffentlichkeitsregister.
Bei einer eingetragenen Stiftung lassen sich die Statuten ggf. ermitteln, auch die Stiftungsräte.
Die Leute dahinter bleiben aber immer unsichtbar im Hintergrund, die Rechte werden verbrieft durch einen sogenannten Mandatsvertrag, in dem werden die wirtschaftlich Berechtigten (intern) festgelegt.
Dieses Papier ist absolut diskret und nur für Staatsanwälte bei Verbrechen beschlagnehmbar.
Früher könnte es so gewesen sein, daß dieser Mandatsvertrag blanko war, so, wie das angeblich noch bei Panamesischen Firmen sein soll.
heute ist das nicht mehr möglich, und Altstiftungen ohne bekannte wirtschaftlich Berechtigte verlieren aufgrund des Sorgfaltspflichtgesetzes ihre (deswegen zurückgetretenen) Stiftungsräte, worauf die Stiftung organlos wird, keine Steuern mehr zahlt und deswegen zwangsgelöscht wird. Das wars dann.
Für Fragen einfach nachhaken.
Beste Grüße vom Baldur
Lösungen wie früher, per Zession, sind heute nicht mehr möglich, und Stiftungen, bei denen dieser wirt.Ber. fehlt, werden gelöscht.
>>
>>>Ansonsten: Stiftung nach FL-Recht plus Einlage in Safe mit Blankozession. Aber die Nummer scheint auch ausgereizt.
>>Kannst Du mir kurz auf die Sprünge helfen was gemeint ist?
>Ohne Baldur vorzugreifen, der die aktuelle Lage sicher besser kennt, sind (waren?) Stiftungen nach FL-Recht so etwas wie Vermögens-Verstecke.
Das sind sie durchaus noch jetzt, die Errichtung ist ja legal, bloß müßte man als deutscher Steuerknecht die Errichtung melden........ist dem Trust vergleichbar, man kann das durchaus legal zusammenzimmern
>>Die wurden von einem ansässigen Treuhänder geführt (kostet) und hatten dann sämtliche Aktiva des (der) Stifter.
richtig
>Die Stiftungsurkunde lag im Safe. Und die Stiftung konnte per Zession übertragen werden, an wen auch immer.
heute nicht mehr, kein Inhaberpapier mehr, sondern namentlich aussagefähig
>>Die Top-Profis hatten die Zessionsurkunde bereits unterschrieben, aber der Name desjenigen (derjenigen), an die zediert werden sollte, blieb unausgefüllt (spart obendrein Erbschaftsteuern).
>Vorsicht! Denn es soll auch Treuhänder gegeben haben (?), die dann ihren Namen dort einsetzten.
die soll es ebenso an der Limmat und andernorts gegeben haben, kenne selbst solche Gerüchte, und die wundern mich überhaupt nicht.
Sind auch tolle Adressen darunter, die innen faul sind wie ein vergammelter Apfel.
Das alte problem, die richtigen Partner zu finden.
Bei Streitigkeiten tut man sich hart, nicht offen auftreten zu können.
Ich habe noch nie irgendeine Firma verdeckt angefangen, um mich ggf. offen wehren zu können. War sogar einmal nötig, aber selbst in diesem Fall wäre es über die Treuhänderschiedsstelle diskret gegangen.
Wir haben uns gütlich geeinigt, die Sach ist vom Tisch. Kein problem.

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