- Armes Deutschland / Best of Bürokratenwahn ;-) - Tobias, 11.06.2003, 09:57
- Und der Behördenalltag in Absurdistan - Yak, 11.06.2003, 10:28
- Fehlt nur noch, dass das Aufladen privater Handyakkus in der Firma..... - Praxedis, 11.06.2003, 10:39
- Re: Gut zu wissen, dass man sich um die wichtigen Dinge kümmert. - JLL, 11.06.2003, 11:10
- Re: Und der Behördenalltag in Absurdistan - Euklid, 11.06.2003, 11:21
- köstlich! Ist immer ein Genuss *g* (owT) - schombi, 11.06.2003, 11:26
- Grenzdebile, unzurechnungsfähige Verbrecher? Berlin u. Privatstraßen - Baldur der Ketzer, 11.06.2003, 11:43
- ein Genuss deine Saetze zu lesen, wuenschte, ich koennte so schreiben... - Pulpo, 11.06.2003, 13:14
- Re: ein Genuss deine Saetze zu lesen, wuenschte, ich koennte so schreiben... - Euklid, 11.06.2003, 13:46
- Re: Stadpark... - Pulpo, 11.06.2003, 15:01
- Re: ein Genuss deine Saetze zu lesen, wuenschte, ich koennte so schreiben... - Euklid, 11.06.2003, 13:46
- Re: Armes Deutschland / Best of Bürokratenwahn ;-) - köstlich - nereus, 11.06.2003, 11:04
- Mann, hör sofort auf, meine Fußnägel haben die Schuhe durchbrochen - Baldur der Ketzer, 11.06.2003, 11:23
- Re: 'Geschäfts'möglichkeit hier: - Tobias, 11.06.2003, 14:17
- LOL. Genial!!!:-) - Standing Bear, 11.06.2003, 11:57
- Re: LOL. Genial!!!:-) / von wegen.... - - Elli -, 11.06.2003, 12:30
- Wer weiß, wer da klagt, mein Mann ist erst tot (Gehaltsende o.ä.) wenn der - LenzHannover, 11.06.2003, 18:06
- Re: LOL. Genial!!!:-) / von wegen.... - - Elli -, 11.06.2003, 12:30
- will ja kein Spassverderber sein... - silvereagle, 11.06.2003, 13:03
- Stirbt ein Bediensteter während einer Dienstreise........ - Tierfreund, 11.06.2003, 13:45
- Na bitte! ;-) - silvereagle, 11.06.2003, 14:50
- Stirbt ein Bediensteter während einer Dienstreise........ - Tierfreund, 11.06.2003, 13:45
- Und der Behördenalltag in Absurdistan - Yak, 11.06.2003, 10:28
will ja kein Spassverderber sein...
-->Ich amüsiere mich auch gerne über die immer wieder skurrilen Auswüchse der Beamteska.
Hier geht's aber wohl in erster Linie um juristische Stilblüten, und da muss ich zunächst festhalten, dass die Quellenangaben durchwegs so dürftig sind, dass eine Überprüfung gar nicht möglich ist. Genau das ist wohl auch beabsichtigt, denn wenn man sich beim einen oder anderen die Mühe machen würde, die konkrete Fundstelle zu inspizieren, dann wäre es mit dem Amusement schnell vorbei: Dann ergeben diese"Stilblüten" nämlich plötzlich einen ganz logischen Sinn. Manche sind vielleicht wirklich ein wenig ungeschickt formuliert - aber selbst das ist eher die Ausnahme.
In praktisch allen Fällen ist es ganz einfach töricht, die jeweiligen Sätze aus dem Zusammenhang zu reissen, denn nur dann bekommen sie z.B. ihren"No-na-Charakter". Juristische Arbeitsweise ist eben eine ganz eigene Disziplin, die logischerweise für Nicht-Juristen ein Buch mit sieben Siegeln ist. Man muss sehr genau vorgehen in diesem Metier, und das erzeugt zwangsläufig bei Laien entsprechendes Unverständnis über z.B. den folgenden Satz:
"Stirbt ein Bediensteter während einer Dienstreise, so ist damit die Dienstreise beendet."
(Kommentar zum Bundesreisekostengesetz)
Das ist bitte eine ganz normale Schlussfolgerung, die im Zuge einer wahrscheinlich sehr komplexen Urteilsbegründung entstanden ist, wobei es mit Sicherheit nicht darum ging, ob man als Toter noch reisen kann, sondern, ob verschiedene damit zusammenhängende Rechtsvorschriften diese oder jene Rechtsfolgen nach sich ziehen. Z.B., können solche Feststellungen entscheidende Vorfragen abklären, ob jemand einen Anspruch auf diese oder jene Vergütung hat. Natürlich wirkt es dann lächerlich, wenn so ein Satz für sich aus dem komplexen Zusammenhang gerissen wird.
Ähnlich verhält es sich mit folgenden Satz:
"Der Tod stellt aus versorgungsrechtlicher Sicht die stärkste Form der
Dienstunfähigkeit dar."
(Unterrichtsblätter für die Bundeswehrverwaltung)
Offenbar hatte der Verfasser schon gemerkt, in welch missverständnisgeneigtes Fahrwasser er sich begibt, und hat deshalb den Ausdruck"aus versorgungsrechtlicher Sicht" eingefügt. Ihm war offensichlich eine möglichst abschliessende Auflistung aller Formen von Dienstunfähigkeit wichtig, und da gehört der Tod ganz einfach dazu...
In jedem strafrechtlichen Kommentar oder Lehrbuch wird z.B. auch zu finden sein, dass für das Vorliegen eines Mordes der Tod des Opfers die allererste Voraussetzung darstellt. Wer über diese (unabdingbar notwendige) Begriffsklärung lacht, hat von Juristerei keine Ahnung.
Natürlich gibt es auch - gerade in Verordnungen, seltener in Gesetzen - immer wieder Beispiele schlechter Legistik, also schlampig verwendeter Begriffe, die auch postwendend zu allerlei Schwierigkeiten in der Auslegung führen können. Z.B.:
"Die einmalige Zahlung wird für jeden Berechtigten nur einmal gewährt."
(Gesetz über die Anpassung von Versorgungsbezügen)
Hier hat der Verfasser wohl schlichtweg einen Pleonasmus verursacht. Über die allfällig auftretenden Probleme in der Praxis will ich mich aber jetzt besser nicht näher auslassen... ;-)
Verunglückt (aber gut gemeint) wohl auch folgendes:
"Gewürzmischungen sind Mischungen von Gewürzen."
(Deutsches Lebensmittelbuch)
So unnötig diese (Legal-)Definition auch sein mag, sie richtet wenigstens keinerlei Schaden oder Verwirrung an. Womöglich ist den"Gewürzmischungen" ein eigenes Kapitel im Lebensmittelbuch gewidmet, und der Verfasser wollte offenbar zu allen eine eigene Definition erstellen...
In der Hoffnung, vielleicht ein bisschen zum Nachdenken angeregt zu haben,
Gruß, silvereagle

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