- @Fridolin: Krüger und Royal Sovereign Ausnahme? - Theo Stuss, 11.06.2003, 20:40
- Nix Ausnahme - fridolin, 11.06.2003, 20:55
Nix Ausnahme
-->Das würde gegen den Grundsatz der steuerlichen Gleichbehandlung verstossen!
Gegen den wird sowieso ständig verstoßen... ;-)
Nee, im Ernst. Siehe § 25c UStG - http://www.steuernetz.de/gesetze/ustg/20001219/p25c.html. USt-frei, wenn die Münzen im Ursprungsland gesetzliche Zahlungsmittel sind oder waren. Letzteres wird wohl beim Souvereign der Fall gewesen sein. Krügerrand weiß ich nicht, aber ich nehme mal an, daß die südafrikanischen Gesetze den Rand einfach zum GZ"im Wert von einer Unze Gold" oder so erklärt haben, damit das formal hinkommt. Ist beides USt-frei.
Es gibt im übrigen eine Liste offiziell anerkannter steuerfreier Goldmünzen (nicht abschließend), wo das bereits geprüft ist und wo man sich also darauf berufen kann, wenn einer was will: http://www.vddm.de/pages/c_27920021115de00040013.pdf Die Liste ist anscheinend nach den englischsprachigen Länderbezeichnungen geordnet, also"Vereinigtes Königreich" am Ende nachsehen.

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