- "Happy Volksverarschung" - vladtepes, 12.06.2003, 14:33
- noch ein Beispiel... ARAL... - klatti, 12.06.2003, 15:26
- rechtliche Grundlagen... Fragen zu Gutscheinen - Praxedis, 12.06.2003, 16:14
- Re: So mal in etwa: - dottore, 12.06.2003, 16:32
- bei Verbraucherzentrale was gefunden... - klatti, 12.06.2003, 16:36
- rechtliche Grundlagen... Fragen zu Gutscheinen - Praxedis, 12.06.2003, 16:14
- noch ein Beispiel... ARAL... - klatti, 12.06.2003, 15:26
Re: So mal in etwa:
-->>Unsere Firma gibt an jeden Mitarbeiter zum jeweiligen Geburtstag auch Gutscheine einer bekannten Parfümeriekette ab. Diese Gutscheine enthalten weder ein Ausstellungs- noch Verfallsdatum und sind nicht an die Einlösung in einer bestimmten festgelegten Filiale gebunden.
Weiß nicht, ob sie diese noch als Betriebskosten absetzen kann.
>Was sagt eigentlich das BGB zur Verfahrensweise und Regelung bei der Ausstellung/Einlösung von"Gutscheinen" bei der nur der in GZ ausgedrückte Wert eingedruckt/reingeschrieben ist.
Gutschein über alles Mögliche ausstellbar, sofern nicht sittenwidrig (Bordellbesuch).
>Gilt solch ein Gutschein wie ein"Wechsel" oder"Scheck"?
Nein. Wechsel nicht, da niemand bezogen, usw. - Scheck nicht, da nicht auf Auszahlung lautend bzw. entspr. Buchung.
>Und: Könnte der Gutschein als geldwerter Vorteil bei der steuerlichen Abrechnung des AN Verwendung finden
Ja, geldwerter Vorteil (gibt wohl immer noch Freigrenzen).
- oder ist er als Geschenk zu betrachten?
Ja. Ab 1500,- (oder so) zu versteuern.

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