- themenfremd: Recht auf Exit, Angst vor Veralzheimerung und Pflegehorror - Baldur der Ketzer, 13.06.2003, 22:15
- Re: themenfremd: Recht auf Exit.. - YooBee, 13.06.2003, 23:13
- Re: Recht auf Exit - Nachfrager, 13.06.2003, 23:29
- Re: themenfremd: Recht auf Exit, Angst vor Veralzheimerung und Pflegehorror - Uwe, 13.06.2003, 23:39
- Re: themenfremd: Recht auf Exit, Angst vor Veralzheimerung und Pflegehorror - Baldur der Ketzer, 14.06.2003, 00:26
- Re: themenfremd: Recht auf Exit, Angst vor Veralzheimerung und Pflegehorror - chiron, 14.06.2003, 00:53
- Re: themenfremd: Recht auf Exit, Angst vor Veralzheimerung und Pflegehorror - Baldur der Ketzer, 14.06.2003, 00:26
- Re: themenfremd: Recht auf Exit, Angst vor Veralzheimerung und Pflegehorror - Cosa, 14.06.2003, 08:09
- Re: themenfremd: Recht auf Exit, Angst vor Veralzheimerung und Pflegehorror - Baldur der Ketzer, 14.06.2003, 13:59
- Re: stupider Wahnsinn zieht sich wie ein roter Faden überall durch, auch hier - Baldur der Ketzer, 14.06.2003, 15:10
- Re: Antwort - Cosa, 14.06.2003, 16:24
- Re: stupider Wahnsinn zieht sich wie ein roter Faden überall durch, auch hier - Baldur der Ketzer, 14.06.2003, 15:10
- Re: themenfremd: Recht auf Exit, Angst vor Veralzheimerung und Pflegehorror - Baldur der Ketzer, 14.06.2003, 13:59
- Ganz einfach, der Mann sollte lernen zu sterben und es dann tun.. - Der Husky, 15.06.2003, 00:29
Re: themenfremd: Recht auf Exit, Angst vor Veralzheimerung und Pflegehorror
-->Hallo Baldur,
die Entscheidung seinem Leben ein würdevolles Ende zu geben, würde wohl jeder treffen, der befragt wird. Es werden wohl jedoch wenige sein, die diesen Schritt dann auch"bei Zeiten" tun können, so vermute ich einmal.
Dass allerdings Pflegenotstand und Themen der Gerätemedizin als Argumentationspunkte bei der Erörterung einfliessen sollen, verneine ich im Sinne der freien Entscheidungswahl, denn sowohl den Pflegenotstand wirst Du, wenn den meine Vermutung zutrifft, dass es nur ein geringer Prozentsatz sein wird, der diesen Schritt auch wirklich vollzieht, nicht beheben, noch würde die Gerätemedizin nicht mehr vorgehalten werden müssen. Das könnte wohl nur erreicht werden, wenn eine verfahrenstechnisch mögliche Regelung greifen würde, die ich allerdings, bei freier Entscheidung der Beteiligten, nicht sehe.
Gruß,
Uwe

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