- @dottore: Einfallstor für Hyperinflation/ WIRKLICH? - vasile, 14.06.2003, 13:52
- Re: Ja, bitte 21.3 lesen - da steht's doch laut und deutlich! - dottore, 15.06.2003, 13:23
@dottore: Einfallstor für Hyperinflation/ WIRKLICH?
-->Hi,
aus dem"Einfallstor"-Thread unten noch eine Frage von fridolin, deren Beantwortung mich auch sehr interressieren würde.
Ich habe ich mir mal erlaubt das hier oben nochmal einzustellen, damit das nicht untergeht.
Viele Grüße
vasile
[i]Geschrieben von fridolin am 13. Juni 2003 20:56:16:
Als Antwort auf: Re: Was ist denn erlaubt und was nicht? Vielleicht kannst Du Quelle nennen? (owT) geschrieben von dottore am 13. Juni 2003 18:50:50:
Artikel 21 EZB-Statut sagt:
Artikel 21
Geschäfte mit öffentlichen Stellen
21.1. Nach Artikel 101 dieses Vertrags sind Überziehungs- oder andere Kreditfazilitäten bei der EZB oder
den nationalen Zentralbanken für Organe oder Einrichtungen der Gemeinschaft, Zentralregierungen,
regionale oder lokale Gebietskörperschaften oder andere öffentlich-rechtliche Körperschaften, sonstige
Einrichtungen des öffentlichen Rechts oder öffentliche Unternehmen der Mitgliedstaaten ebenso verboten wie
der unmittelbare Erwerb von Schuldtiteln von diesen durch die EZB oder die nationalen Zentralbanken.
21.2. Die EZB und die nationalen Zentralbanken können als Fiskalagent für die in Artikel 21.1
bezeichneten Stellen tätig werden.
21.3. Die Bestimmungen dieses Artikels gelten nicht für Kreditinstitute in öffentlichem Eigentum; diese
werden von der jeweiligen nationalen Zentralbank und der EZB, was die Bereitstellung von Zentralbankgeld
betrifft, wie private Kreditinstitute behandelt.
Wären solche staatlichen Einrichtungen nach dem Muster der ehemaligen Darlehenskassen nicht öffentlich-rechtliche Körperschaften, sonstige Einrichtungen des öffentlichen Rechts oder öffentliche Unternehmen der Mitgliedstaaten, deren Schuldtitel damit nicht direkt hineingenommen werden dürfen?
Schönen Gruß

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