- themenfremd: Recht auf Exit, Angst vor Veralzheimerung und Pflegehorror - Baldur der Ketzer, 13.06.2003, 22:15
- Re: themenfremd: Recht auf Exit.. - YooBee, 13.06.2003, 23:13
- Re: Recht auf Exit - Nachfrager, 13.06.2003, 23:29
- Re: themenfremd: Recht auf Exit, Angst vor Veralzheimerung und Pflegehorror - Uwe, 13.06.2003, 23:39
- Re: themenfremd: Recht auf Exit, Angst vor Veralzheimerung und Pflegehorror - Baldur der Ketzer, 14.06.2003, 00:26
- Re: themenfremd: Recht auf Exit, Angst vor Veralzheimerung und Pflegehorror - chiron, 14.06.2003, 00:53
- Re: themenfremd: Recht auf Exit, Angst vor Veralzheimerung und Pflegehorror - Baldur der Ketzer, 14.06.2003, 00:26
- Re: themenfremd: Recht auf Exit, Angst vor Veralzheimerung und Pflegehorror - Cosa, 14.06.2003, 08:09
- Re: themenfremd: Recht auf Exit, Angst vor Veralzheimerung und Pflegehorror - Baldur der Ketzer, 14.06.2003, 13:59
- Re: stupider Wahnsinn zieht sich wie ein roter Faden überall durch, auch hier - Baldur der Ketzer, 14.06.2003, 15:10
- Re: Antwort - Cosa, 14.06.2003, 16:24
- Re: stupider Wahnsinn zieht sich wie ein roter Faden überall durch, auch hier - Baldur der Ketzer, 14.06.2003, 15:10
- Re: themenfremd: Recht auf Exit, Angst vor Veralzheimerung und Pflegehorror - Baldur der Ketzer, 14.06.2003, 13:59
- Ganz einfach, der Mann sollte lernen zu sterben und es dann tun.. - Der Husky, 15.06.2003, 00:29
Re: stupider Wahnsinn zieht sich wie ein roter Faden überall durch, auch hier
-->Hallo, nochmals,
die *Rechtslage* soll entsprechend so sein:
 Widersinnige Gummiparagraphen
Beihilfe zum Suizid und Selbsttötung seien in Deutschland nicht strafbar, schreibt die Organisation Medicine Worldwide auf ihrer Homepage. Einem Menschen darf also straffrei geholfen werden, sein Leben zu beenden, indem man ihm Gift darreicht. Für Personen wie Polizeibeamte, Vormünder oder Ärzte sowie Erziehungsberechtigte ist dieser Akt aber strafbar. In dem Moment, da die suizidwillige Person bewusstlos wird, ist die anwesende Person nach § 323c des Strafgesetzbuches zur Hilfeleistung verpflichtet. Kommt sie dieser Verpflichtung nicht nach, kann dies mit einer Strafe bis zu einem Jahr Freiheitsentzug geahndet werden.
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da kräuseln sich die Fußnägel.
Negative Selektion, retrograder Darvinismus, Schwachsinn in Reinstform.
Manchmal glaube ich, die BRDDR und die ihr nachirrenden Nachbarstaaten sind ein kosmisches Irrenhaus...............Entsorgungs-Inkarnationshalde für durchgedrehte Schmalspur-Intelligenzler.......die sich dann alle im Gesetzgeber verkörpern......
hier müßte noch ein Kotz-Smiley hin...
beste Grüße vom Baldur

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