- Frage an die juristisch Wissenden: ist man mit 1 Jahr Freiheitsstrafe noch in.. - alberich, 15.06.2003, 16:51
- Re: Frage an die juristisch Wissenden: ist man mit 1 Jahr Freiheitsstrafe noch in.. - Lemmy, 15.06.2003, 17:13
- Preisfrage: Hätte Möllemann sein passives Wahlrecht verloren? - alberich, 15.06.2003, 18:42
- Re: Preisfrage: Hätte Möllemann sein passives Wahlrecht verloren? - Lemmy, 15.06.2003, 21:47
- Re: Hätte Möllemann sein passives Wahlrecht verloren? - das weiß der Geier - nereus, 15.06.2003, 22:58
- Preisfrage: Hätte Möllemann sein passives Wahlrecht verloren? - alberich, 15.06.2003, 18:42
- und ist man damit noch als Anwalt zugelassen? (owT) - LenzHannover, 15.06.2003, 18:32
- Re: Frage an die juristisch Wissenden: ist man mit 1 Jahr Freiheitsstrafe noch in.. - Lemmy, 15.06.2003, 17:13
Preisfrage: Hätte Möllemann sein passives Wahlrecht verloren?
-->Hallo Lemmy,
zunächst vielen Dank.
Jetzt stellt sich allerdings die obige Frage.
Insb. wenn man den folgenden Spiegelbericht in Betracht zieht:
http://www.spiegel.de/spiegel/vorab/0,1518,252931,00.html
Der frühere FDP-Spitzenpolitiker Jürgen W. Möllemann hätte in den gegen ihn geführten Ermittlungsverfahren wegen Steuerhinterziehung, Verstoßes gegen das Parteiengesetz, Betruges und Untreue mit harter Bestrafung rechnen müssen. Wegen der umstrittenen Flyer-Aktion im Bundestagswahlkampf 2002, für die Möllemann nach sicherer Erkenntnis der Ermittler eine Million Euro von einem eigenen Luxemburger Konto hatte abheben lassen, hatten ihm Düsseldorfer Staatsanwälte als Mindeststrafe einen Strafbefehl über ein Jahr Gefängnis angekündigt - die höchste Strafe, die auf diesem Weg zu verhängen ist.
Ist das jetzt ein Verbrechen nach $ 12 StGB??
>Verbrechen wird in § 12 StGB definiert:
>"Verbrechen sind rechtswidrige Taten, die im Mindestmaß mit Freihteitsstrafe
>von einem Jahr oder darüber bedroht sind.
>Also: Bei einer Verurteilung mit Freiheitsstrafe a b einem Jahr
>kann keine öffentliche Ämter begleiten.
Hätte Möllemann diese Folgen gedroht, ist für mich klar, warum er den Freitod wählte. Er wäre politisch tot gewesen. Wieder wählbar 2008 oder später.
Wir brauchen wirklich keinen Mossad oder sonstige Verschwörungen bemühen. Und Möllemann gar zum Märtyrer stilieren. Das schießt über das Ziel hinaus.
gruß
alberich

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