- Frage an die juristisch Wissenden: ist man mit 1 Jahr Freiheitsstrafe noch in.. - alberich, 15.06.2003, 16:51
- Re: Frage an die juristisch Wissenden: ist man mit 1 Jahr Freiheitsstrafe noch in.. - Lemmy, 15.06.2003, 17:13
- Preisfrage: Hätte Möllemann sein passives Wahlrecht verloren? - alberich, 15.06.2003, 18:42
- Re: Preisfrage: Hätte Möllemann sein passives Wahlrecht verloren? - Lemmy, 15.06.2003, 21:47
- Re: Hätte Möllemann sein passives Wahlrecht verloren? - das weiß der Geier - nereus, 15.06.2003, 22:58
- Preisfrage: Hätte Möllemann sein passives Wahlrecht verloren? - alberich, 15.06.2003, 18:42
- und ist man damit noch als Anwalt zugelassen? (owT) - LenzHannover, 15.06.2003, 18:32
- Re: Frage an die juristisch Wissenden: ist man mit 1 Jahr Freiheitsstrafe noch in.. - Lemmy, 15.06.2003, 17:13
Re: Preisfrage: Hätte Möllemann sein passives Wahlrecht verloren?
-->>Hallo Lemmy,
>zunächst vielen Dank.
>Jetzt stellt sich allerdings die obige Frage.
>Insb. wenn man den folgenden Spiegelbericht in Betracht zieht:
>http://www.spiegel.de/spiegel/vorab/0,1518,252931,00.html
>Der frühere FDP-Spitzenpolitiker Jürgen W. Möllemann hätte in den gegen ihn geführten Ermittlungsverfahren wegen Steuerhinterziehung, Verstoßes gegen das Parteiengesetz, Betruges und Untreue mit harter Bestrafung rechnen müssen.
Nehmen wir das Beispiel Betrug: ist mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahre bedroht.
Also: ist Betrug nach § 12 ein Verbrechen.
>>Ist das jetzt ein Verbrechen nach $ 12 StGB??
>>Verbrechen wird in § 12 StGB definiert:
>>"Verbrechen sind rechtswidrige Taten, die im Mindestmaß mit Freihteitsstrafe
>>von einem Jahr oder darüber bedroht sind.
>>Also: Bei einer Verurteilung mit Freiheitsstrafe a b einem Jahr
>>kann keine öffentliche Ämter begleiten.
>
>Hätte Möllemann diese Folgen gedroht, ist für mich klar, warum er den Freitod wählte. Er wäre politisch tot gewesen. Wieder wählbar 2008 oder später.
>Wir brauchen wirklich keinen Mossad oder sonstige Verschwörungen bemühen. Und Möllemann gar zum Märtyrer stilieren. Das schießt über das Ziel hinaus.
>gruß
>alberich
ja alberich, sehe ich ganz genauso...
übrigens: mit einem Berufsverbot für Anwälte ist das nicht so einfach...
a) er müsste verurteilt werden,
b) seinen Beruf missbrauchen,
c) Täter würde gewürdigt werden ob bei weiterer Ausübung des Berufes erhebliche rechtswidrige Taten folgen....
Ziemlich schwammig.
Gruß

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