- Strafbefehlsverfahren in den Fällen JM und MF: Link - netrader, 15.06.2003, 22:07
Strafbefehlsverfahren in den Fällen JM und MF: Link
-->Interessanter Link folgt:
http://www.burhoff.de/veroeff/aufsatz/ps-99-52.htm
"Verbrechen" wäre bei JM nur die gewerbs- und bandenmässige Steuerhinterziehung grossen Ausmaßes in jüngster Zeit gewesen, § 370a AO (neu), da Mindeststrafe 1 Jahr. Strafbefehl dann aber nicht zulässig.
netrader

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