- Schweizerisch-deutscher Polizeivertrag - Wassermann, 17.06.2003, 00:31
Schweizerisch-deutscher Polizeivertrag
-->Am 01. März 2002 ist der «Vertrag zwischen der Schweizerischen
Eidgenossenschaft und der Bundesrepublik Deutschland ĂĽber die
grenzĂĽberschreitende polizeiliche und justitielle Zusammenarbeit
[Schweizerisch-deutscher Polizeivertrag]» [SR 0.360.136.1] in Kraft
getreten.
Erst am 13. Mai 2003 wurde dieser Vertrag in der Amtlichen Sammlung
veröffentlicht. Er sieht eine sehr enge Zusammenarbeit im
polizeilichen
Bereich der beiden Staaten vor [betr. Analyse, Gefahrenabwehr,
Kriminalitätsbekämpfung etc.].
Damit verbunden ist ein sehr weitgehender gegenseitiger
Datenaustausch auf
Ersuchen [etwa betr. Personenfahndung, Einreiseverweigerung,
Sachfahndung,
Fahrzeug- und Halterdaten, Informationen betr. TelefonanschlĂĽsse,
Herkunft
von Waffen, polizeiliche Abklärungen und Unterlagen, Ausschreibungen
zur
verdeckten Observation etc.].
Auch der Informationsaustausch ohne Ersuchen ist in diesen Bereichen
grundsätzlich zulässig; ebenso dürfen Beamte u.a. im Rahmen von
verdeckten
Ermittlungen auf dem Hoheitsgebiet des anderen Staates tätig werden
[etc.].
(Zitat: http://dsbzg.instanthost.ch/dsbzg/content.nsf )
Volltext Vertrag
http://www.admin.ch/ch/d/as/2003/index0_18.html

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