- OT/ erbitte Hilfe bei Vorfälligkeitsentschädigung - Mysterious, 19.06.2003, 14:16
- Möglich ist hier ALLES - DU bist der Beweis! (owT) - Der Husky, 19.06.2003, 14:29
- ist normal - Poseidon, 19.06.2003, 14:31
- OT/ erbitte Hilfe bei Vorfälligkeitsentschädigung / möglich wäre es schon - Sascha, 19.06.2003, 14:31
- Re: Wahrscheinlich ja (evtl. etwas weniger) - netrader, 19.06.2003, 14:34
- Interessanter Google Fund - Tierfreund, 19.06.2003, 14:36
- Re: OT/ erbitte Hilfe bei Vorfälligkeitsentschädigung - -- Elli --, 19.06.2003, 14:43
- Re: OT/ erbitte Hilfe bei Vorfälligkeitsentschädigung - Euklid, 19.06.2003, 18:58
- Re: OT/ erbitte Hilfe bei Vorfälligkeitsentschädigung - Herbi, dem Bremser, 19.06.2003, 14:48
- Re: OT/ erbitte Hilfe bei Vorfälligkeitsentschädigung - irenaeus, 19.06.2003, 14:51
- Re: OT/ erbitte Hilfe bei Vorfälligkeitsentschädigung - irenaeus, 19.06.2003, 15:07
- Gibt noch 'ne andere Möglichkeit - bitte von Elli meine email-adresse geben... - Ricoletto, 19.06.2003, 15:57
- Re: OT/ Vorfälligkeitsentschädigung hier noch Vorschläge: verkauft doch!! - kizkalesi, 19.06.2003, 17:13
Interessanter Google Fund
-->Eventuell eine kleine Hilfe.
Viel GlĂĽck
GrĂĽĂźe
Tierfreund
Vorfälligkeitsentschädigung
Es war die teuerste Kündigung ihres Lebens. 26.695,92 Mark forderte die HypoVereinsbank von Susanne K., als sie im Dezember ihr Darlehen vorzeitig zurückzahlen wollte. Wegen ihrer Scheidung musste sie ihre Münchner Wohnung verkaufen. Die Kreditzinsen waren für zehn Jahre festgeschrieben. Für die noch ausstehenden fünf Jahre wollte die Bank eine Entschädigung. Das ist auch legitim. Immerhin entgehen ihr einkalkulierte Zinsgewinne. Die Frage ist jedoch: Wie hoch darf eine Vorfälligkeitsentschädigung sein? Das, was die Banken berechnen, wurde immer wieder von den Gerichten bemängelt.
Durchschnittlich jeder zehnte Kredit wird gegen eine Vorfälligkeitsentschädigung abgelöst. Nun hat der Bundesgerichtshof über die wesentlichen Streitpunkte entschieden. Schon seit dem 7. November 2000 liegt das Urteil (AZ XI ZR 27/00) vor, das endgültig festlegt, wie der tatsächliche Schaden bei einer vorzeitigen Kreditablösung zu berechnen ist: Der Bundesgerichtshof fordert dafür die Verwendung der Cashflow-Methode in Verbindung mit der so genannten realen Zinsstrukturkurve. Das bedeutet: Die Rate, die in einem oder mehr Jahren an die Bank geflossen wäre, wird mit dem Wiederanlagesatz für eine ein- oder mehrjährige Anlage bewertet.
Auf diese Weise wird die so genannte Vorfälligkeitsentschädigung auf eine für die Immobilieneigentümer günstigere Basis berechnet. Als Susanne K. von dem Urteil hörte, ließ sie von der Verbraucherzentrale Bremen nachrechnen. Die stellte eine Differenz von mehr als 11.049,78 Mark fest. Die HypoVereinsbank hat auf den schriftlichen Einspruch der ServiceZeit-Geld-Zuschauerin mit Verwunderung reagiert. Auf ein Schreiben der Redaktion mit Bitte um Stellungnahme wurde von der HypoVereinsbank der Berechnungsfehler zugegeben und der ServiceZeit-Geld-Zuschauerin die Rückzahlung des zu viel gezahlten Geldes zugesagt.
Tipps:
Die BGH-Entscheidung gilt 30 Jahre rückwirkend, wodurch alle, die in der Vergangenheit Vorfälligkeitsentschädigungen gezahlt haben, die Berechtigung haben, nachzufordern. Die Verbraucherzentralen helfen gegen eine Gebühr von 100 Mark beim Nachrechnen. Sollte sich dabei herausstellen, dass Sie Ihrer Bank zu viel gezahlt haben, sollten Sie das offiziell anmahnen. Ziert sich das Kreditinstitut beim Rückzahlen, kann man unter Berufung auf das BGH-Urteil AZ XI ZR 27/00 mit Anspruch auf Verzugszinsen klagen. Wichtig ist, dass die Bank unter Berufung auf das Urteil aufgefordert wird, eine bereits gezahlte oder zu zahlende Vorfälligkeitsentschädigung neu zu berechnen und die Berechnungsmethode nachvollziehbar offen zu legen.
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