- OT/ erbitte Hilfe bei Vorfälligkeitsentschädigung - Mysterious, 19.06.2003, 14:16
- Möglich ist hier ALLES - DU bist der Beweis! (owT) - Der Husky, 19.06.2003, 14:29
- ist normal - Poseidon, 19.06.2003, 14:31
- OT/ erbitte Hilfe bei Vorfälligkeitsentschädigung / möglich wäre es schon - Sascha, 19.06.2003, 14:31
- Re: Wahrscheinlich ja (evtl. etwas weniger) - netrader, 19.06.2003, 14:34
- Interessanter Google Fund - Tierfreund, 19.06.2003, 14:36
- Re: OT/ erbitte Hilfe bei Vorfälligkeitsentschädigung - -- Elli --, 19.06.2003, 14:43
- Re: OT/ erbitte Hilfe bei Vorfälligkeitsentschädigung - Euklid, 19.06.2003, 18:58
- Re: OT/ erbitte Hilfe bei Vorfälligkeitsentschädigung - Herbi, dem Bremser, 19.06.2003, 14:48
- Re: OT/ erbitte Hilfe bei Vorfälligkeitsentschädigung - irenaeus, 19.06.2003, 14:51
- Re: OT/ erbitte Hilfe bei Vorfälligkeitsentschädigung - irenaeus, 19.06.2003, 15:07
- Gibt noch 'ne andere Möglichkeit - bitte von Elli meine email-adresse geben... - Ricoletto, 19.06.2003, 15:57
- Re: OT/ Vorfälligkeitsentschädigung hier noch Vorschläge: verkauft doch!! - kizkalesi, 19.06.2003, 17:13
Re: OT/ Vorfälligkeitsentschädigung hier noch Vorschläge: verkauft doch!!
-->hallo,
wichtig ist Punkt 2) vor allem Berechnung der Bank prüfen!!
2) verkaufen und vielleicht kleinersetzen oder grösser oder halt irgendwie anders setzen -
dann kann man den HypoKredit mitnehmen und verwenden.
aws,
kiz
1)
Wer denkt schon beim Kauf einer Immobilie an den Verkauf der Wohnung. Wenige wohl. Trotz des aktuellen BGH Urteils aus dem Jahr 1998 kann die Vorfälligkeitsentschädigung bei der Wiederveräußerung beträchtlich sein.
Die Höhe der Entschädigung kann erst bei der Kündigung des Kredites errechnet werden und richtet sich nach dem
o aktuellen Zinsstand,
o nach der Restlaufzeit des Kredites,
o Höhe des Kredites,
o Wiedereinkaufzins der Bank.
Schon jetzt kann man die eventuelle Vorfälligkeitsentschädigung gering gehalten oder gar vermieden werden.
§ Splitten Sie die Laufzeit der Darlehen, d.h. 1 Hypothek über 10 Jahre Laufzeit die 2. Hypothek über 5 Jahre.
§ Bei einer Finanzierung über Bausparverträge ist keine Vorfälligkeitsentschädigung zu bezahlen.
Beim Verkauf einer Immobilie braucht nicht gleich der Kredit gekündigt zu werden. Voraussetzung: Sie erwerben eine andere Immobilie und übertragen den Kredit auf das neue Objekt.
Sollte eine hohe Vorfälligkeitsentschädigung nicht vermeidbar sein, ist auch hier ein Verhandeln mit der Bank sinnvoll.
Man möchte Sie schließlich nicht als Kunde verlieren.
Übrigens: Laut Statistik wird jede Immobilie alle 8 Jahre verkauft
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2) Und übrigens genau aufpassen - Die Kreditgeber probieren es regelmäßig!!!:
Eine Prüfung der bereits bezahlten oder gerade geforderten sog. Vorfälligkeitsentschädigung kann sich bezahlt machen.
Der BGH hat in seiner Entscheidung vom 7.11.2000, AZ XI ZR 27/00 (www.rws-verlag.de/volltext/zbgh1221/, klargestellt, daß Banken und Sparkassen bei der Berechnung der Ersatzanlage die höher rentierlichen (z.Z. 0,4% höher gegenüber Bundesanleihen) und sehr sicheren Pfandbriefe als Vergleichsmaßstab heranziehen müssen. Der Zinsschaden der Bank wird dadurch deutlich kleiner. Bei einer Restschuld von 100.000,- DM fünf Jahre vor Fristablauf kann die Ersparnis schon 1300 DM ausmachen.[/b]
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