- Müssen Bank-Chefs womöglich bald mit Privatvermögen haften? - stocksorcerer, 19.06.2003, 17:51
- Re: Müssen Chefs mit Privatvermögen haften? - Goldfinger, 19.06.2003, 21:37
- sollten sie, zumindest wenn.... - Dieter, 19.06.2003, 23:50
- Re: Müssen Chefs mit Privatvermögen haften? - Goldfinger, 19.06.2003, 21:37
Müssen Bank-Chefs womöglich bald mit Privatvermögen haften?
-->Bank-Chefs sollen zahlen
Generalstaatsanwalt geht gegen Berliner Landesbank vor / Institut beglich Strafgelder für Vorstände / Womöglich Präzedenzfall
Sabine Deckwerth
BERLIN, 18. Juni. Spitzenmanager deutscher Banken müssen in Zukunft womöglich für berufliche Verfehlungen mit ihrem Privatvermögen haften. Dies könnte die Konsequenz aus einem Vorstoß der Generalstaatsanwaltschaft Berlin im Falle der Landesbank Berlin, einer Tochter der Bankgesellschaft, sein. Wie die Berliner Zeitung erfuhr, prüft jetzt auf Anweisung der Generalstaatsanwaltschaft die Staatsanwaltschaft in Berlin-Moabit, ob ein Ermittlungsverfahren wegen Untreue gegen 17 Aufsichtsratsmitglieder der Landesbank Berlin eingeleitet werden muss.
Unter ihnen sind Politiker wie Berlins frühere Finanzsenatorin Annette Fugmann-Heesing (SPD), der Parlamentarische Staatssekretär im Wirtschaftsministerium Ditmar Staffelt, (SPD), der ehemalige CDU-Wirtschaftssenator Wolfgang Branoner und Ex-Finanzsenator Peter Kurth (CDU) sowie der Präsident der Industrie- und Handelskammer Werner Gegenbauer und der frühere Chef der Bankgesellschaft Wolfgang Rupf.
Sie alle waren bei einer Sitzung am 20. Januar 2000 dabei, als der Aufsichtsrat der Landesbank genehmigte, dass Bußgelder in Höhe von insgesamt 400 000 Mark, die gegen vier Vorstandsmitglieder verhängt worden waren, von der Bank übernommen werden. Es ging um die Luxemburg-Geschäfte: Ab 1992 hatten Banken ihre Kunden dabei unterstützt, Bargeld am deutschen Fiskus vorbei nach Luxemburg zu schaffen.
Die Staatsanwaltschaften der Länder ermittelten deshalb auch gegen Spitzenmanager unter anderem von Commerzbank, Deutscher Bank und WestLB; sowie gegen die Institute selber. Die meisten Verfahren endeten mit Strafbefehlen wegen des Verdachts der Beihilfe zur Steuerhinterziehung. Auch in diesen Fällen kamen die jeweiligen Banken für die Bußen ihrer Manager auf - das ist bisher so Praxis.
Erstes Verfahren eingestellt
In Berlin ermittelte die Staatsanwaltschaft gegen sechs frühere Vorstandsmitglieder der Landesbank Berlin. Es bestand der Verdacht, dass sie die Bank dazu veranlasst hatten, Gelder von mehr als tausend Kunden unter Umgehung des deutschen Steuerrechts ins Ausland zu schaffen.
Die betroffenen Kunden mussten damals 46 Millionen Mark Steuern an den Fiskus nachzahlen. Das Verfahren endete mit einer Unternehmensstrafe von sechs Millionen Mark für die Landesbank Berlin und mit Strafbefehlen gegen vier Vorstandsmitglieder in Höhe von je 100 000 Mark.
Die Aufsichtsratssitzung am 20. Januar 2000 war schon einmal Gegenstand von Ermittlungen, das Verfahren gegen unbekannt wurde von der Staatsanwaltschaft zunächst jedoch ergebnislos eingestellt. Nun ordnete die Generalstaatsanwaltschaft die neuerliche Prüfung der Vorgänge an. Ob es zu einem Ermittlungsverfahren kommt, ist allerdings fraglich. Unter anderem müsste zuvor bei den betroffenen Politikern das Abgeordnetenhaus von Berlin und der Deutsche Bundestag die Immunität aufheben.
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.... und wieder Immunität... [img][/img]
winkääää
stocksorcerer
<ul> ~ Quelle: Berliner Zeitung</ul>

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