- frage an die fachleute - bankenwillkür - LOMITAS, 20.06.2003, 11:12
- Re: frage an die fachleute - bankenwillkür - steve, 20.06.2003, 11:58
Re: frage an die fachleute - bankenwillkür
-->>hallo leute,
>will mal eine geschichte erzählen die sich so abgespielt hat und noch nicht beendet ist. auf namen wird keine rücksicht genommen.
>es begann 1996. damals kauften wir in starberg-ostufer ( höhenrain ) einen resthof mit ca. 2ha angrenzender wiese und dazugehöriger stichstrasse in wunderschöner ortsrandlage. das baurecht ( DH ) war sichergestellt. nachdem ein baupartner gefunden wurde haben wir bauantrag auf ein DH gestellt. das nahm die gemeinde BERG zum anlass einen B-plan aufzustellen, deren einziger zweck war die bebaubarkeit auf EFH herabzuzonen. der hinweis auf BVerwG BRS 49, Nr. 118 ( entschädigung für alle aufwendungen für das gekappte baurecht ) ging bei der gemeinde ins leer.
>nachdem die gemeindeoberhäupter festgestellt haben, daß man zu einem B-plan auch eine erschließungsstrasse braucht ( auch in unserem besitz ) wurde ein enteignungsverfahren eingeleitet. wie immer gabs ärger um die höhe der entschädigung. die gemeinde wollte bloss DM 40.000,-- für ein 140m lange, im unterbau festiggestellt strasse zahlen.
>mittlerweile gibt das vom lg beauftrage gutachten knapp DM 100.000 vor, plus die entschädigung aus oben genannten urteil in höhe von weiteren knapp DM 200.000,--
>2001 haben wir den bauplatz mit dem resthof verkauft und besitzen seit dem nur noch 2 ha wiese direkt an der bebauungsgrenze plus die strasse. dies nur zur vorgeschichte.
>z.z. haben wir noch EURO 135.000,-- bei der münchner bank e.g. miese. nach deinem hälftigen verkauf der wiese ( 8000qm ) zu E 60.000 ) plus nachschusspflicht von E 280.000, sollte es einmal bauland werden gibt die bank keine lastenfreistellung!!!! einziges argument. beim abgeschlossenen verkauf wurde ein gemeinschaftsaufhebungbeschluß beantragt, wie es z.b bei einem Baugrund nach WEG immer gemacht wird. die bank argumentiert der wert des verbleibenden grundstückes ( also unseres ) verliert dadurch massiv an wert, was natürlich nonsens ist.
>auch den hinweis auf die in kürze zu erwartenten entschädigung von über DM 300.000,-- aus der enteignung geht bei dieser bank ins leere. auch sind sie nicht bereit die grundschuld ( von damals DM 700.000, jetzt ca. DM 270.000 ) die übersicherung freizugeben.
>wichtig in diesem fall ist folgendes. da bei diesem bebauungsplan die strasse nun einseitig bebaubar ist kann auch die erschließungskosten nur zur HÄFFTE umgelegt werden, mit der konsequens das die gemeinde auf ca. DM 200.000,-- sitzenbleibt, AUSSER sie macht auch die zweite strassenhälfte bebaubar.
>es scheint die münchner bank hat dies jetzt auch geschnallt, ein hoher mitarbeiter dieser bank wurde nach 20 jahren fristlos gefeuert. im übrigen war das darlehen damals eine 110% finanzierung.
>wer weis rat wie weiter vorzugehen ist oder hat sonst eine zündende idee???
>vorab vielen dank
>LOMITAS
Hallo
Droh Ihnen mal damit.
siehe Link
Das wirkt meist.
LG
Steve
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