- Was, wenn die Lebensversicherung Pleite geht? (Protektor) - marsch, 25.06.2003, 17:30
- Mannheimer ist pleite(Meldung) - Poseidon, 25.06.2003, 19:23
- Re: Mannheimer ist pleite(Meldung) ----- und wie immer gab es keine Insider - manolo, 25.06.2003, 22:34
- Mannheimer ist pleite(Meldung) - Poseidon, 25.06.2003, 19:23
Was, wenn die Lebensversicherung Pleite geht? (Protektor)
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Was, wenn die Lebensversicherung Pleite geht?
Bundesbürger, die im kommenden Jahr eine Lebensversicherung abschließen, müssen sich auf einen geringeren Garantiezins einstellen. Das Bundesfinanzministerium senkt den Garantiezins für Lebensversicherungspolicen von jetzt 3,25 auf dann 2,75 Prozent. Warum? Die Lebensversicherer stecken in der Krise. Sie können angesichts des schwachen Kapitalmarktes ihre bisherige Verzinsung der Geldanlagen nicht mehr halten. Rund 600 Milliarden Euro Vermögen verwalten die deutschen Lebensversicherer. Jeder zweite gesparte Euro in diesem Land rollt in ihre Kapitalanlagen. Nun geraten sie in‘s Wanken. Viele Versicherer haben sich an der Börse verspekuliert, dazu kommen sinkende Zinsen auf den Kapitalmärkten. Erste Gesellschaften stehen kurz vor der Pleite. Die Aufsichtsbehörde Bafin zog deshalb die Notbremse, prüfte die Unternehmen auf ihre Finanzstärke und verordnete den Versicherern im Frühjahr einen sogenannten Stresstest. Angenommenes Szenario: ein weiterer Kursverlust der Aktien von 35% auf die Buchwerte zur Jahreswende. Wer das finanziell verkraften kann, bestand, wer nicht, fiel durch, muss dem Amt nun Konzepte zur Sanierung vorlegen. Dazu hat die Rating-Agentur Fitch in einer Umfrage ermittelt, 18 von 106 Kapitallebensversicherern in Deutschland haben nicht bestanden. 26 haben die Aussage verweigert, man kann sich denken warum. Sanierungskandidat Nr.1: die Mannheimer, nicht zu verwechseln mit der Hamburg-Mannheimer. Die Mannheimer hatte stark auf Aktien gesetzt und während der Talfahrt der Börsen sogar noch kräftig nachgekauft. Nun haben sich Lasten von 230 Millionen Euro aufgetürmt, mehr als das Eigenkapital der Gesellschaft. Seit Wochen verhandelt die Mannheimer mit dem Aufsichtsamt über ein Sanierungskonzept, zur Rettung seien 370 Millionen Euro nötig.
Zunächst war keine Lösung in Sicht, doch nun hat sich die Branche in einer einmaligen Rettungsaktion zusammengeschlossen und will anteilig das nötige Geld aufbringen, um die Pleite abzuwenden. Eigentlich wäre die Mannheimer jedoch ein Fall für die neugegründete Auffanggesellschaft der Lebensversicherungen namens Protektor. Das Aufsichtsamt und die Versicherer stellen Protektor als solides Sicherheitsnetz für die Kunden dar, das auch die Mannheimer ohne Probleme auffangen könnte. Warum kommt hier aber Protektor nicht zum Einsatz? Wir schauen hinter die Kulissen. Protektor ist eine virtuelle Firma ohne Briefpapier, ohne Telefon. Erst wenn das Aufsichtsamt alle gesetzlichen Mittel ausgeschöpft hat, eine Pleite zu verhindern und der Ernstfall eintritt, soll Protektor zum Leben erweckt werden. Dann übernimmt die Gesellschaft die laufenden Verträge der Kunden, führt sie weiter und zahlt am Ende aus. Alle deutschen Lebensversicherer sollen dazu maximal 1 Prozent ihrer Kapitalanlagen beisteuern. 5,2 Milliarden Euro kämen so zusammen. Doch wo ist das niedergeschrieben? In der schwer zugänglichen Satzung der Protektor Lebensversicherungs AG finden wir jedenfalls nichts davon. Keine Regelungen, wer was bezahlt, wer Mitglied ist, wer eigentlich den Schutz von Protektor genießt und wann der Sicherungsfonds in Kraft tritt. Zum Vergleich: das Statut des Einlagensicherungsfonds der deutschen Banken. Auf 20 Seiten ist im Detail alles geregelt, wer, was, wann einbezahlt und im Ernstfall einer Bankenpleite erhält - für jeden einsehbar. Fehlanzeige dagegen in der Protektorsatzung. Warum? Wir fragen den Verband der Versicherer, der die Satzung von Protektor entworfen hat. Hier heißt es nur „eine Satzung sei dafür wenig hilfreich“. Man verweist auf Einzelverträge mit den Versicherern, sogenannte Verpflichtungserklärungen, in denen die Details verbindlich geregelt seien. Uns liegen jedoch Informationen vor, dass einige große Versicherer das nicht unterschreiben wollen. Sie machen rund ein Viertel des Marktes aus. Doch der Verband beschwichtigt. Günter Bost, zukünftiger Vorstand Protektor:
„Die Vorbereitung für Protektor ist weitgehend abgeschlossen. Wir werden jetzt die letzten Verpflichtungserklärungen noch bekommen, es stehen noch ein bis zwei Verpflichtungserklärungen aus. Wir gehen davon aus, dass wir die in Kürze auch erhalten werden, so dass die Voraussetzungen geschaffen sind.“
Derzeit sind also die Voraussetzungen noch nicht geschaffen, Protektor somit noch nicht handlungsfähig, was auch erklärt, dass er bei der Mannheimer nicht zum Einsatz kam. Aber auch wenn denn der Sicherungsfonds Protektor einmal vertraglich stehen sollte, ist unklar woher die Gelder kommen.
Dazu Dr. Marco Metzler, Fitch-Ratings, London: „Das Finanzierungskonzept des Protektors überzeugt bislang noch nicht. Der Branche stehen rund 6,5 Milliarden Euro an Eigenmitteln zur Verfügung, gegenüber 5 Milliarden an potentiellen Nachschüssen für den Sicherungsfonds. Würde die Branche dieses Geld einschießen müssen, würden einige Lebensversicherer selbst zum Protektorfall mutieren. Von daher ist zu befürchten, dass einige Versicherer im Ernstfall den Protektor mit Kundengeldern finanzieren werden.“
Das wollen wir genau wissen, haken bei Protektor nach. Günter Bost, zukünftiger Vorstand Protektor: „Die Unternehmen werden das sehr unterschiedlich machen, es wird Unternehmen geben, die es aus freien Mitteln nehmen, andere werden natürlich den Deckungsstock belasten.“
Also nicht die Aktionäre sondern die Kunden der anderen Lebensversicherer sollen den Löwenanteil an Protektor finanzieren. Wir fragen beim Aufsichtsamt nach, ob das denn genehmigt wird. Nach 14 Tagen erreicht uns eine Aussage, die zwar nichts regelt, es aber grundsätzlich zuläßt. Zitat des Amtes: „Leider gibt es keine pauschale Antwort.... Die Lebensversicherer können ihre Zahlungsverpflichtungen Finanzierung... hängt es ab, ob und wie die Deckungsstockfähikeit vorliegt.“ Dazu Prof. Dr. Hans-Peter Schwintowski, Versicherungsrechtler an der Humboldt Universität zu Berlin: „Wenn man Geld aus dem Deckungsstock nimmt, also dem Geld der Kunden nimmt, um Protektor zu finanzieren, so ist das aus meiner Sicht zunächst einmal rechtswidrig. Wir haben in unserem geltenden Recht überhaupt keine rechtliche Grundlage für die Entnahme von Geld aus dem Deckungsstock. Nun könnte man sagen, das passiert ja erst dann, wenn der Sanierungsfall eintritt. Das stimmt zwar, aber eben dann wenn er eintritt, dann habe ich das Geld für diesen Sanierungsfall zu verwenden, das heißt Kundengelder sind verbraucht.“
Wenn nun tatsächlich im Falle von Pleiten Lebensversicherungsverträge von Protektor übernommen würden, ist absehbar, dass die Kunden aus Angst ihre Policen kündigen wollen. Bei einer Kündigungswelle, wäre Protektor aber sofort selber pleite. Wie will das Aufsichtsamt mit so einer Situation regeln? Wir fragen nach.
Die Antwort: „Die BaFin kann Rückkäufe von Lebensversicherungsverträgen zeitweilig verbieten.
[<a target=_blank href=http://www.bafin.de/gesetze/vag.htm#p89>§ 89, Gesetz über die Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen</a>] Eine solche Maßnahme wäre nur dann notwendig und erforderlich, wenn eine extreme Kündigungswelle Protektor insgesamt gefährden würde “Prof. Dr. Hans Peter Schwintowski, Versicherungsrechtler an Humboldt Universität zu Berlin: „Wenn das Amt in einem besonderen Härtefall die Möglichkeit der Kündigung, also des Stornos aussetzt, dann heißt das für den Kunden ganz schlicht, ich kriege mein Geld für eine gewisse Zeit nicht. Das kann eine kurze oder etwas längere Zeit sein, aber ich kriege dieses Geld nicht.“
Fazit unserer Recherchen: Protektor existiert zwar als Firma, ist aber noch weit entfernt von einer soliden Lösung eines Sicherungsfonds. Kein Netz also, auf das man sich als Kunde verlassen könnte.
Stand: Ende Juni '03
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<ul> ~ Quelle: Plusminus (incl. weiterführender Links)</ul>

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