- Terrorismusbekämpfung: Neue Pflichten im bargeldlosen Geldtransfer ab 7 / 03 - Tierfreund, 30.06.2003, 15:31
Terrorismusbekämpfung: Neue Pflichten im bargeldlosen Geldtransfer ab 7 / 03
-->Am 1. Juli 2003 vollzieht sich ein weiterer Schritt zur Bekämpfung des
internationalen Terrorismus: Mit Inkrafttreten des neuen § 25b
Kreditwesengesetz (KredWG) treffen Kreditinstitute bei der Überweisung
von Geld in Staaten, die nicht der EU angehören, besondere
organisatorische Pflichten. Bargeldloser Geldtransfer ist dann nur
noch unter Angabe von Daten möglich, durch die die Überweisenden
identifiziert werden können. Damit soll dem internationalen
Terrorismus die strukturelle und logistische Grundlage entzogen
werden.
§ 25b KredWG sieht vor, dass vor einer Überweisung zunächst Name,
Kontonummer und Anschrift des Überweisenden aufzuzeichnen und an das
Kreditinstitut des Begünstigten oder an ein zwischengeschaltetes
Kreditinstitut zu senden sind. Eventuell unvollständige Angaben müssen
die empfangenden Kreditinstitute ergänzen. Auch
Finanzdienstleistungsinstitute sind verpflichtet, vor der Durchführung
einer Transaktion Namen und Anschrift sowohl des Beauftragenden als
auch des Begünstigten festzuhalten. Soweit diese Vorgänge
automatisiert sind, müssen die beteiligten Kreditinstitute die
technischen Voraussetzungen zur automatischen Ergänzung der Daten
schaffen.
Durch die Neuregelung soll verhindert werden, dass sich bei
Transaktionen, die der Terrorismusfinanzierung dienen, die
"Papierspur" verliert, der Auftraggeber also nicht mehr ermittelt
werden kann.
Die Änderung des KredWG ist Bestandteil des Gesetzes zur Verbesserung
der Bekämpfung der Geldwäsche und der Bekämpfung der Finanzierung des
Terrorismus (Geldwäschebekämpfungsgesetz), das größtenteils bereits am
15. August 2002 in Kraft getreten ist. Es ergänzt die Maßnahmen des am
1. Januar 2002 in Kraft getretenen Terrorismusbekämpfungsgesetzes. §
25b KredWG stellt die Umsetzung einer Empfehlung dar, wie sie im
Oktober 2001 in Washington auf einer Sondersitzung zur
Terrorismusbekämpfung von dem internationalen Gremium"Financial
Action Task force on Money Laundering (FATF)" ausgesprochen wurde.
<ul> ~ Quelle: Regierungserklärung zu Neuregelungen ab 1.7.2003</ul>

gesamter Thread: