- DIW empfiehlt der Bundesregierung Verfassungs-Verstoß... - marocki4, 01.07.2003, 09:21
- Wohl wahr - das mit den Enkeln...:(... (owT) - Shrink, 01.07.2003, 09:44
- Machen sich die Gläubiger dann auch strafbar? - YooBee, 01.07.2003, 10:40
- Ich stimme dem DIW zu und gehe noch weiter - nasowas, 01.07.2003, 11:46
- Re: Siehe Art. 115, 1 GG:"Störung des geswi Gleichgewichts" - dottore, 01.07.2003, 12:07
- Wo ist das Problem? - nasowas, 01.07.2003, 12:44
- Re: Siehe Art. 115, 1 GG:"Störung des geswi Gleichgewichts" - dottore, 01.07.2003, 12:07
- Re: DIW empfiehlt der Bundesregierung Verfassungs-Verstoß... - Sascha, 01.07.2003, 22:13
Wo ist das Problem?
-->>Nur hilft das auch nichts, da alle Staatsschulden erst über den Markt müssen, bevor sie die ZB anfassen darf.
Ich sehe da kein Problem.
Bsp.:
Der Staat gibt neue Anleihen heraus. Die Bank-XY kauft diese Staatsanleihen sagen wir am 01.07.oX zu einem Emissionskurs von sagen wir 99,99 und verkauft Sie am 01.08.0X zu einem Kurs von 100,00 (zzgl. bis dahin angelaufener Zinsen)auf dem Kapitalmarkt. Der Grund für den Verkauf der Bank ist, dass Sie am gleichen Tag bei einer weiteren Emission des Staates zulangt. Wieder zum Kurs für 99,99. Der unbekannte Käufer auf dem Kapitalmarkt war"rein zufällig" die Zentralbank. Das ganze Spiel wiederholen wir X-Mal jährlich und schon sind die Neuschulden des Staates"ganz zufällig" in den Büchern der Zentralbank.
Der Grund für die kleine Abweichung des Emissionskurses der Staatsanleihen zum Kapitalmarktkurs gleichartiger Staatsanleihen wird offiziell damit begründet, dass auf dem Kapitalmarkt auch kleine Stückelungen von 1000,--€uro etc. umgesetzt werden, während der Staat nur große Beträge in der Emission akzeptiert.
(Kursschwankungen gibt es der Einfachheit halber in meinem Beispiel nicht. Diese Kursschwankungen dürften aber in der Realität dem Verschleiern zusätzlich nützlich sein)
Gruß

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