- @HZingel-Widerspruch - Dieter, 03.07.2003, 11:32
- Re: @HZingel-Widerspruch - HZingel, 03.07.2003, 17:48
Re: @HZingel-Widerspruch
-->Guten Abend,
> Wenn ich bei der Logik Deiner oberen Rechnung bliebe, dann wäre"meine Steuerquote" bei mir als Unternehmer (keine Kapitalgesellschaft) eher bei 95-10.000%. Falls gewünscht, rechne ich gerne vor
Kannst Du ja mal machen!:-) Und selbst wenn Du Recht hast: was beweist das? Nicht mehr als was ich schon dargestellt habe!
> Die Berufsgenossenschaft als Unfallversicherung der Arbeitnehmer und Unternehmer ist eine originär betr. Aufwendung (leider).
ja, aber sie ist eine Zwangsversicherung, und sie schützt den AN (jedenfalls manchmal), nicht aber den AG. Sie ist daher im Sinne der betriebswirtschaftlichen Kostendefinition zur Leistungserstellung oder Bereitwchaftserhaltung des AN"erforderlich" (weil das ArbVerh sonst illegal wäre). Grundlage meiner Rechnung ist daher der gesamte Personalaufwand des AG.
> Da der Staat die Arbeitnehmer für zu doof hält, hat er per Gesetz dafür gesorgt, daß Arbeitgeber für die Abführung der Versicherungsbeiträge und Steuern zuständig sind und haftbar gemacht werden. Der Arbeitgeberanteil bei der Soz.Vers. ist natürlich indirekt auch Lohn, siehe Lohnhöhenvergleich freier Mitarbeiter-Angestellter
Ich stimme Dir voll zu - und genau deshalb habe ich den %-Satz ja auf der Basis des gesamten Personalaufwandes berechnet, der nämlich dem Honorar des Freien entsprechen würde, der sich ja selbst absichern (kann).
> Nur wenn ich bei Deiner Art der Argumentation der"Steuer"-Belastung bleibe, dann müßte ich schon bei den Unternehmen nicht nur die Zahlungen rechnen, sondern auch noch die Frondienste, die die Unternehmen für den Staat ausführen, wie z.B. das Berechnen, Eintreiben und Haften von Steuern (UST,LSt,alle direkten Steuern), Versicherungen (Renten, Arbeitslosen,Krankenvers.)
Richtig. Ich stimme Dir wieder zu - und auch den"Wehrdienst" müßte man in die Berechnung als"Staatsquote im weiteren Sinne", besser vielleicht als"Geraubte Lebenszeit" einbeziehen. Nur daß das nicht so einfach zu quantifizieren ist.
> Deine Art der Berechnung halte ich für absolut unseriös
Wo wir doch sonst so übereinstimmen? Ich mache nur etwas, was der Bürger, dessen erste Pflicht bekanntlich die Ruhe ist, nicht tun soll: ich rechne verursachergerecht, was mir der Staat alles nimmt, und drücke es als klare Zahl aus. Die scheinbare Trennung zwischen"Privat" und"Geschäftlich" unterlasse ich, weil sie künstlich und wenig realitätsnah ist. Die erschreckende Zahl, die dabei herauskommt, sollte nicht kritisiert, sondern als Anlaß zu Protesten und Gegenmaßnahmen genommen werden!
MfG - Harry Zingel - www.zingel.de

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