- Die Sozialstaatlüge Teil 1 - Wal Buchenberg, 05.07.2003, 09:40
Die Sozialstaatlüge Teil 1
-->Die Sozialstaatslüge
Zur politischen Ã-konomie des kapitalistischen Staates, Teil 1
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Vorbemerkung
Aus der Grafik wird ersichtlich, wie sehr der Umfang der Rentenversicherung an den sogenannten Sozialausgaben wie am gesamten Staatshaushalt zugenommen hat. Die Rentenversicherung stellt mit rund 40 % der staatlichen Sozialausgaben den größten Posten, dann folgen die Krankenkassen mit 36%. Von 100 Euro Sozialausgaben werden 76 Euro von den Renten- und Krankenkassen bestritten. Es folgen mit deutlichem Abstand 12 Euro für"Ehe und Familie" und 8 Euro für"Arbeitsmarkt" und Arbeitslosigkeit.[1] Der materielle Kern des Sozialstaats sind die Renten- und Krankenversicherungen. Die ökonomischen Mechanismen, die diese Ausgabenposten bestimmen, bestimmen auch den"Sozialstaat".
Es ist unübersehbar, dass der"Sozial-" oder"Wohlfahrtsstaat" sich bei allen unseren staatstragenden bis staatsgläubigen Parteien und Politikern größter Beliebtheit erfreut. CDU-Kanzler Ludwig Erhard gab zum Besten:"[i]Die soziale Sicherheit ist das Werk der Union.[/i]"[2] Die SPD behauptete ebenso, der Wohlfahrtsstaat sei"die große historische Leistung der Sozialdemokratie..."[3]
Wer nicht von sich behauptet, Erfinder des Sozialstaats zu sein, der tritt als sein Retter auf. Das PDS-Wahlprogramm zur Bundestagswahl 2002 verkündete:"Soziale Sicherheit bleibt für die PDS eine unverzichtbare eigenständige Aufgabe in einem demokratischen Staat."[4] Und linke Miniparteien wie die 1997 gegründete"Partei für soziale Gleichheit" beklagen in ihrem Programm:"Der Sozialstaat wird seit Jahren pausenlos abgebaut."
Kein Partei- oder Aktionsprogramm, in dem nicht erklärte Vertreter des Kapitals ebenso wie selbsternannte Vertreter der"sozial Schwachen""unseren" Sozialstaat"sichern","retten" oder"ausbauen" wollen.
Wem gehört nun"unser" Sozialstaat und welche Interessen bedient er?
In der folgenden Kritik der politischen Ã-konomie des kapitalistischen Staates werden erst die historischen Voraussetzungen der modernen Sozialgesetzgebung in vor- und frühkapitalistischen Gesellschaften dargestellt.
Es folgt ein Überblick über die Entwicklung der staatlichen Zwangsversicherungen von Bismarck über Hitler bis Adenauer & Co.
Im systematischen zweiten Teil werden die ökonomischen Mechanismen der unserer Rentenversicherung analysiert und es wird darauf eingegangen, warum eine steuerfinanzierte Grundrente keine Verbesserung bringt.
Zum Schluss beleuchtet ein Exkurs noch Kosten und Nutzen der Arbeitslosenversicherung anhand der Haushaltszahlen von 2003.
Selbst Sozialbürokraten vom Fach durchblicken nur noch mit Mühe das bestehende Gestrüpp der Sozialgesetzgebung. Ein bisschen Geduld müssen die Leser für diese Untersuchung schon aufbringen. Die rund 25 Textseiten werden daher in fünf Fortsetzungen in publiziert.
1. Armenfürsorge in vor- und frühkapitalistischen Gesellschaften
1.1. Armenfürsorge in vorkapitalistischer Zeit war Aufgabe der Besitzenden, nicht des Staats
a) In vorkapitalistischen Gesellschaften waren die Mehrzahl der Gesellschaftsmitglieder kleine Eigentümer (Bauern und Handwerker) oder als leibeigene Bauern die Bearbeiter kleiner Landstücke, deren Nutznießung vererbt wurde.
Zur Eigenvorsorge für Notzeiten mussten diese kleinen Besitzer ihren Besitzstand so verwalten, dass sie in guten Zeiten für schlechte Zeiten ansparen konnten. Wer das nicht schaffte, hatte immer noch seinen Besitz als Pfand zur Veräußerung oder Vererbung. Die Altersversorgung wurde familienintern zwischen den Alten und ihren Erben zu dem Zeitpunkt detailliert geregelt, wo den Erben der Familienbesitz übertragen wurde. Die nachfolgende Generation wurde mit der Übertragung des Familienbesitzes für den Aufwand der anschließenden Altersversorgung entschädigt. Ein solcher privater Erbvertrag spukt durch die Hinterköpfe der Leute, die beim heutigen, völlig anders gearteten Rentensystem von einem"Generationenvertrag" sprechen.
b) Die Fürsorge für familienexterne Arme war in vorkapitalistischer Zeit nicht eine öffentliche Aufgabe von staatlichen Strukturen, sondern die private Aufgabe der Besitzenden."Die einfachste Form der Armenfürsorge bestand darin, dass jeder Hof eine ihm angemessene Anzahl von Bedürftigen am Tisch essen und in der Scheune übernachten lassen musste.... Man bestimmte Almosen und Spenden für besondere Anlässe, bei speziellen Feiern waren genau festgelegte Gerichte auszugeben, und die Almosen blieben mehr und mehr einem zeremoniell ausgewählten Personenkreis vorbehalten..."[5]. Ã-konomisch handelte es sich in vorkapitalistischer Zeit darum, dass die Besitzenden - freiwillig oder nicht - einen bestimmten Teil ihres Reichtums an die Armen abgaben.[6]
Um gleich möglichen Missverständnissen vorzubeugen: Das heutige Sozialsystem beruht auf völlig anderen Prinzipien: Heute zahlen keineswegs die Kapitalisten aus ihrem Überfluss für die"sozial Schwachen", sondern die Kosten der normalen Lohnarbeits-Risiken wie Krankheit, Arbeitslosigkeit und Altersarmut werden durch staatliche Zwangsversicherungen auf die Gesamtheit der Lohnarbeiter verteilt. In vorkapitalistischer Zeit gaben die Reichen den Armen, in unserer kapitalistischen Zeit geben die potentiell Bedürftigen den aktuell Bedürftigen.
1.2. Im Frühkapitalismus übernahmen lokale Staatsorgane das Management der Armenfürsorge
Mit dem Anwachsen der kapitalistischen Warengesellschaft und des Geldverkehrs seit dem 16. Jahrhundert stieg die Zahl der Besitzlosen und Armen sprunghaft."Die ökonomische Struktur der kapitalistischen Gesellschaft ist hervorgegangen aus der ökonomischen Struktur der feudalen Gesellschaft. Die Auflösung dieser hat die Elemente jener freigesetzt.
Der unmittelbare Produzent, der Arbeiter, konnte erst dann über seine Person verfügen, nachdem er aufgehört hatte, an die Scholle gefesselt und einer anderen Person leibeigen oder hörig zu sein.
Um freier Verkäufer von Arbeitskraft zu werden, der seine Ware überall hinträgt, wo sie einen Markt findet, musste er ferner der Herrschaft der Zünfte, ihren Lehrlings- und Gesellenordnungen und hemmenden Arbeitsvorschriften entronnen sein.
Somit erscheint die geschichtliche Bewegung, die die Produzenten in Lohnarbeiter verwandelt, einerseits als ihre Befreiung von Dienstbarkeit und Zunftzwang; und diese Seite allein existiert für unsere bürgerlichen Geschichtsschreiber.
Andererseits werden diese Neubefreiten erst Verkäufer ihrer selbst, nachdem ihnen alle ihre Produktionsmittel und alle durch die alten feudalen Einrichtungen gebotenen Garantien ihrer Existenz geraubt sind. Und die Geschichte dieser ihrer Enteignung ist in die Annalen der Menschheit eingeschrieben mit Zügen von Blut und Feuer." [7]
Angesichts dieser"Armenflut" übernahmen Städte und Gemeinden, also öffentlich-staatliche Strukturen, eine leitende Rolle in der Armenfürsorge.
"Die durch Auflösung der feudalen Gefolgschaften und durch stoßweise, gewaltsame Enteignung von Grund und Boden Verjagten, dies vogelfreie Proletariat konnte unmöglich ebenso rasch von der aufkommenden Manufaktur absorbiert werden, als es auf die Welt gesetzt ward.
Andererseits konnten die plötzlich aus ihrer gewohnten Lebensbahn Herausgeschleuderten sich nicht ebenso plötzlich in die Disziplin des neuen Zustandes finden. Sie verwandelten sich massenhaft in Bettler, Räuber, Vagabunden, zum Teil aus Neigung, in den meisten Fällen durch den Zwang der Umstände. Ende des 15. und während des ganzen 16. Jahrhunderts gab es daher in ganz Westeuropa eine Blutgesetzgebung wider Vagabundenwesen. Die Väter der jetzigen Arbeiterklasse wurden zunächst gezüchtigt für die ihnen angetane Verwandlung in Vagabunden und Arme. Die Gesetzgebung behandelte sie als 'freiwillige‘ Verbrecher und unterstellte, dass es von ihrem guten Willen abhinge, in den nicht mehr existierenden alten Verhältnissen fortzuarbeiten."[8]
Die staatlichen"Reformen... setzten immer die gleichen Methoden ein - man erstellte Listen der Bedürftigen, vertrieb die meisten davon als Vagabunden, bestimmte die zu unterstützenden Bettler und markierte sie, brachte Asyle und Heime unter die zentrale Aufsicht der städtischen Behörden und sicherte die Finanzierung der Maßnahmen, meist durch Sonderabgaben. Anzufügen ist, dass es Bürgern ungefähr gleichzeitig verboten wurde, den Armen direkt Almosen zu geben oder Obdachlose aus eigenem Antrieb anzunehmen."[9]
Das elisabethanische Armengesetz von 1601"regelte die Höhe der Unterstützung für Bedürftige und die Beihilfe für körperlich kräftige Arme, und jede Gemeinde musste von ihren Grundbesitzern eine angemessene Armenabgabe erheben.... Mittellose Personen wurden der Obhut ihrer Wohn- und Geburtsorte unterstellt; Gemeinden durften jeden, der ihnen 'zur Last fallen' konnte, ausweisen oder an seinen Herkunftsort abschieben."[10]
Wer sich nicht ausweisen ließ, wurde mit dem Henker bedroht und mit dem Arbeitshaus"belohnt"."Die neue Erfindung war das Arbeitshaus. Alle körperlich tüchtigen Landstreicher sollten darin interniert werden. Wer darauf einging, galt gleichzeitig als anständiger Armer und wurde mit Broterwerb und Unterkunft belohnt; wer sich jedoch verweigerte, bewies seine Faulheit, hatte es also verdient, mit Zwangsarbeit oder mit Entzug jeglicher Unterstützung bestraft zu werden."[11]
"So wurde das von Grund und Boden gewaltsam enteignete, verjagte und zum Vagabunden gemachte Landvolk durch grotesk-terroristische Gesetze in eine dem System der Lohnarbeit notwendige Disziplin hineingepeitscht, hineingebrandmarkt, hineingefoltert."[12]
Zwar übernahmen in diesen frühkapitalistischen Verhältnissen kommunale und landesweite Staatsorgane das Management der massenhaft gewordenen"Armenplage", aber die Besitzenden mussten noch immer materiell für die Armen aufkommen. Allerdings lieferte die Staatsbürokratie dafür den Besitzenden einen wichtigen Vorteil:"Es ging... um den Schutz der Bürgerschaft vor den Bettlern"[13]. Neben die behördliche Fürsorge für Armen trat die polizeiliche Vorsorge vor den Armen. Der Staat produzierte durch seine Armenpolitik für die Besitzenden"soziale Sicherheit" - Sicherheit vor gefährlich drohenden Armen.
Im Maße, wie sich Warenproduktion und kapitalistische Lohnverhältnisse herausbildeten, kam ein arbeitsmarktpolitisches Element zur staatlich organisierten Armenfürsorge hinzu:"Wenn die Lyoner Seidenbranche kriselte, öffnete die Charité in der Tat ihre Tore für die Arbeiter und ernährte sie, bis das Geschäft wieder besser ging. So sollte verhindert werden, dass sie in andere Länder abwanderten und Branchengeheimnisse preisgaben. Das Asyl musste also reizvoller sein als die Emigration, bei Bedarf aber auch härter als die Arbeit erscheinen."[14]
Die öffentlich-staatliche Übernahme der Lebenshaltungskosten für konjunkturell Arbeitslose brachte für das Kapital einen merklich lohnsenkenden Effekt: Der Lohn, den die Kapitalisten zahlten, musste das Ansparen für konjunkturelle Krisen nicht mehr einschließen. Für solche kurzzeitigen Notzeiten gab es nun ein staatliches"soziales Netz", in das die Kapitalisten ihre konjunkturell überschüssigen Lohnarbeiter fallen lassen. Das"soziale Netz" vermindert Geschäftsrisiken und -Kosten für das Kapital.
In dieser frühkapitalistischen, staatlich organisierten, aber von den Besitzenden finanzierten Armenfürsorge sind schon fast alle wesentlichen Elemente des modernen Sozialstaats entwickelt:
- bürokratische Erfassung und Überwachung der Armen,
- staatliche Stellen sammeln und verwalten den Fonds für Armenfürsorge, also
- Reduzierung der Sozialausgaben auf das Mindestmaß,
- bürokratische Schikanen vor der Bestimmung der"Bedürftigkeit",
- bürokratische Schikanen vor der Leistungsvergabe an die behördlich zugelassenen Bedürftigen,
- offener und versteckter Arbeitszwang für Arbeitsfähige,
- polizeiliche Verfolgung und Vertreibung all derjenigen, die sich nicht anpassen und unterordnen lassen (Asoziale, Asylanten, Immigranten).
Mit der behördlichen Erfassung der Armen, begann auch schon der staatlich organisierte statistische Betrug, mit dem das wahre Ausmaß der Armut in der Gesellschaft vertuscht werden muss - sowohl um die öffentlichen Kosten für Armenfürsorge möglichst zu senken, als auch aus Sorge um die"soziale Sicherheit" der kapitalistischen Profitproduktion.
"Bei Analyse der Armenstatistik sind zwei Punkte hervorzuheben. Einerseits spiegelt die Bewegung im Ab und Zu der Armenmasse die periodischen Wechselfälle des industriellen Zyklus wider. Andererseits lügt die offizielle Statistik mehr und mehr über den wirklichen Umfang der Armut..."[15] Von der modernen Armut in den kapitalistischen Kernländern erfährt man in unseren Zeitungen, Zeitschriften, Büchern und Fernsehprogrammen nichts. Über die Armut in der Dritten Welt wird gerne berichtet, weil man so tun kann, als werde diese Armut mit der Ausweitung kapitalistischer Warenproduktion und Lohnarbeit beseitigt.
Ende des ersten Teils. In Tagesabständen folgen noch vier Teile.
Wal Buchenberg, 5.7.2003
Endnoten:
[1] Borchert: 25.
[2] zit. n. Müller: 14.
[3] Strasser: 16.
[4] Wahlprogramm der PDS: 18
[5] de Swaan: 37
[6]"Die Reichen... müssen einen Teil des Surplus opfern, ohne etwas an den Regeln seiner Akkumulation und Erhaltung zu ändern. Insofern bietet sich als Lösung an, bloß genügend vom Surplus zu verteilen, um längerfristig die Arbeits- und Reproduktionsfähigkeit der unteren Schichten zu sichern, jene einzuschüchtern und zu beruhigen, die versuchen könnten, gegen die Gesetze der Akkumulation anzukämpfen, und dauerhaft zu verhindern, dass die Plagen der Armut... auf die wohlhabenden Stände übergreifen.... Das Hauptproblem der Armut lag darin, ein Minimum des gesellschaftlichen Überschusses zu verteilen, ohne die Muster der Abhängigkeit und Ausschließung anzutasten, die nicht nur arm und reich definieren, sondern auch alles dazwischen." de Swaan: 26.
[7] Karl Marx, Kapital I. MEW 23, 743.
[8]Karl Marx, Kapital I. MEW 23, 761f.
[9] de Swaan: 48.
[10] de Swaan: 48.
[11] de Swaan: 57.
[12] Karl Marx, Kapital I. MEW 23, 765.
[13] de Swaan: 38
[14] de Swaan: 59f.
[15] Karl Marx, Kapital I. MEW 23, 683
Benutzte Literatur
Borchert, Jürgen: Renten vor dem Absturz. Ist der Sozialstaat am Ende? Frankfurt 1993.
Buchenberg, Wal (Hrsg): Karl Marx, Das Kapital. Kommentierte Kurzfassung aller drei Bände. Verlag für Wissenschaft und Forschung VWF Berlin 2002. http://www.vwf.de/autoren/3-89700-360-0.php3[b]
Gillen, Gabi/Möller/Michael: Anschluss verpasst. Armut in Deutschland. Dietz Bonn 1992.
Hanesch, W. /Krause, P./Bäcker, G.: Armut und Ungleichheit in Deutschland. rororo Reinbek 2000.
Kaufhold, Karl Heinrich: Die Epoche des Merkantilismus. In: Schäfer, Hermann (Hrsg): Wirtschaftsgeschichte der deutschsprachigen Länder vom frühen Mittelalter bis zur Gegenwart. Würzburg 1989
Lampert, Heinz: Staatliche Sozialpolitik im Dritten Reich. In: Bracher/Funke/Jacobsen (Hrsg): Nationalsozialistische Diktatur 1933 - 1945. Eine Bilanz. Bundeszentrale für politische Bildung Bonn 1986: 177 - 205.
Luxemburg, Rosa: Sozialreform oder Revolution? Leipzig 1899. In: Rosa Luxemburg, Gesammelte Werke Bd.1.1.: 367 - 466.)
Marx, Karl: Grundrisse der Kritik der politischen Ã-konomie (Rohentwurf). 1857/58. Berlin 1974.
Müller, Wolfgang: Die Grenzen der Sozialpolitik in der Marktwirtschaft. In: Schäfer, Gerd/Nedelmann, Carl: Der CDU-Staat. Analysen zur Verfassungswirklichkeit der Bundesrepublik. Bd.I. es Frankfurt 1969. 14 - 47.
Nolte, Detlev: Die Gesetzliche Rentenversicherung als unüberwindliche Barriere der Sozialpolitik? Analyse des Rentenversicherungssystems in Hinblick auf die Finanzierung der Sozialrenten. (Diss. Wiso Osnabrück 1987) Frankfurt 1988.
Petersen, Hans-Georg: Sozialökonomik. Stuttgart 1989.
Rudzio, Wolfgang: Das politische System der Bundesrepublik Deutschland. UTB 2. Aufl. 1987.
Strasser, Johano: Grenzen des Sozialstaats? Soziale Sicherung in der Wachstumskrise. EVA Köln 1979.
Swaan, Abram de: Der sorgende Staat. Wohlfahrt, Gesundheit und Bildung in Europa und den USA der Neuzeit. Frankfurt 1993. (Originalausgabe: Amsterdam 1989).
Ziegler, Gerhard: Alter in Armut? Das Fiasko der staatlichen Altersversorgung. Hamburg 1992.
Zöllner, Detlev: Sozialpolitik. In: Benz, Wolfgang (Hrsg): Die Bundesrepublik Deutschland. Geschichte in drei Bänden. Bd. 2: Gesellschaft. Frankfurt 1983.
Wal Buchenberg, 5.7.2003
<ul> ~ http://www.marx-forum.de</ul>

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