- Neues zur Kanzlerklage - RetterderMatrix, 06.07.2003, 23:05
Neues zur Kanzlerklage
-->Moin,
der Wahleinspruch gegen das Ergebnis der Bundestagswahl vom September, bei der wir bekanntlich nach Strich und Faden belogen wurden, wurde vom Mumpitztag zurückgewiesen. Gegen diesen Beschluß kann vor dem Bundesverfassungsgericht geklagt werden, wenn innerhalb von zwei Monaten mindestens 100 Personen gegen diesen Willkürbeschluß von Oberpfarrer Thierse Beschwerde einlegen.
Diese 100 Personen sucht jetzt der Initiator der Klage, Frank Neumann aus Ostfriesland. Wer ihn unterstützen will, kann eine Beschwerde an den Bundestag über Frank Neumann schicken:
"Wir suchen 100 Leute, die gegen die Zurückweisung des Wahleinspruchs Beschwerde einlegen. Hierzu müssen die Leute eine Erklärung auf einem einfachen weißen DIN A4-Blatt schreiben, mit dem Text:"Hiermit lege ich Beschwerde gegen die Zurückweisung des Wahleinspruches des Herrn F. Neumann ein." Unterschreiben Sie den Text bitte persönlich und handschriftlich, außerdem müssen Sie Familienname, Vornamen, Tag der Geburt und Anschrift (Hauptwohnung des Unterzeichners) angeben. Schicken Sie das bitte an F. Neumann, An der Fabrik 4, 26835 Hesel."
So eine Beschwerde kostet nur eine Briefmarke und eine viertel Stunde Zeit. Weitere Kosten entstehen nicht. Ich für meinen Teil werde ihn unterstützen und ihm eine Beschwerde zuschicken. Schaden kann's nicht.
<ul> ~ http://www.kanzlerklage.de/</ul>

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