- Attacke auf Freiberufler - Euklid, 20.07.2003, 11:51
- Freiberufler - die EU, ausnahmsweise mal segensreich? Wegzugszwang - Baldur der Ketzer, 20.07.2003, 12:19
- Re: Freiberufler - die EU, ausnahmsweise mal segensreich? Wegzugszwang - Cujo, 20.07.2003, 14:26
- Re: Attacke auf Freiberufler - Cujo, 20.07.2003, 17:06
- Re: Attacke auf Freiberufler - Euklid, 20.07.2003, 17:32
- Freiberufler - die EU, ausnahmsweise mal segensreich? Wegzugszwang - Baldur der Ketzer, 20.07.2003, 12:19
Freiberufler - die EU, ausnahmsweise mal segensreich? Wegzugszwang
-->Hallo, Euklid,
vorab, ich kann es verstehen, wenn diejeinigen LeserInnen, die es aus Gründen wie auch immer nicht umsetzen können, selber auch zu gehen, diese Diskussion als unertärglich - für sich - empfinden.
Das ist aber nichts anderes, als jemandem, der Angst vor Außerirdischen hat, zu verschweigen, daß da gerade einer bei ihm hinten draufsitzt (den er aus seinem Blickwinkel nicht sehen kann, man selber aber schon), der ihn ausschmarotzt, äh, der ihm das Blut aussaugt, ohne, daß er es merkt.
Man sagt ihm dann, ach, Du hast Dir sicher den Hals verstaucht, oder, das schlürfende und schmatzende Geräusch kommt von den beiden poppenden Igeln da im gebüsch, und son Zeugs.
Aber es ist nicht die Wahrheit, und es ist auch nicht ehrlich.
Vielleicht barmherzig, einem hilflosen Opfer, dem man nicht helfen kann, auch nicht die Wahrheit zu sagen, aber, wie gesagt, es hilft dem Übel nicht ab.
Bei jemandem, der das Problem sehen möchte, bzw. in der Lage ist, es zu verkraften, und der nach einer konstruktiven Lösung sucht, kann man sagen, paß auf, da klebt Dir ein Schmarotzer am Hals, dreh Dich mal um, den schneide ich Dir schnell ab, auch wenns dann noch etwas nachblutet, aber nur bist Du ihn los.
Dann hat der den Verarbeitungsschock, aber hat sich von der letalen Last befreit.
Jetzt retour zur Anwendung, also zum Schmarotzer, nein, zum Staat:
die ganze versicherungspflicht hängt fast immer am Wohnsitz. Wer in Grenzregionen wohnt, hat doch kein Problem, den Wohnsitz ausschließlich im Ausland zu haben, im Inland aber lediglich grenzüberschreitend tätig zu sein.
Wer im Inland nicht sozialversicherungspflichtig ist, für den sollten auf diese durch eine ausländische Betriebsstätte im Inland erzielten Einkünfte eigentlich nicht sozverspflichtig werden.
Gleiches sollte auch für Mieteinkünfte aus deutschen Objekten gelten, die sind zwar einkommensteuerpflichtig, aber ich sehe derzeit keinen Ansatz, nachdem die bei fehlender SozVers.Pflicht dennoch belastet, äh, abgeschröpft werden.
Bei freiberuflichen Leistungen kann die Einstufung im Einzelnen sowieso haarig ausfallen, man denke an Bauleistungen (mit Unbedenklichkeitsbescheinigung bzw. Einbehaltungspflicht von 15% seitens des Auftraggebers) oder an die Mehrwertsteuerpflicht am Orte des Objekts, aber ich denke, das ist letztlich alles lösbar.
Notfalls muß man es halt so ummodeln, daß es keine Leistung mehr ist, sondern zur Lieferung wird, die ist einfacher zu handhaben. Braucht oft nur etwas mehr Hirnschmalz.
Kurzum, es ist jedermanns eigene Schwelle des Leidensdrucks, die eine Situation unerträglich macht.
Manche verließen die DDR 1955, manche 1960, manche erschwert 1969, andere (oft, weil sie nicht früher konnten wegen Lebensalter und so) erst sehr viel später und auf gefährliche weise, wieder andere lebten in Wandlitz noch 1989 sehr komfortable und wollten gar nicht weg.
Ich denke aber, in den nächsten beiden Fiskaljahren wird derart viel Hirnfäkales über das Land ausgekippt, daß man spätestens dann fluchtartig das Weite suchen muß.
Wie Reikianer schon andeutete, kann es auch anzuraten sein, einen gegebenen Mißstand für sich zu nutzen und hieraus ein Angebot zu machen.
In den letzten Tagen habe ich einige sehr interessante Gespräche geführt (alle mit dem Tenor, ich hau jetzt endgültig ab aus diesem Affenstaat), und somit ist das frühere Handeln im Vergleich zu anderen wieder ein unschätzbarer Wettbewerbsvorteil.
Ich denke, so muß man das sehen.
Beste sonntägliche Grüße vom Baldur

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