- o.T.: Null Null Polizei: ab heute mit der gerichtlicher Lizenz zum Töten? - Turon, 25.07.2003, 17:27
- im Gegensatz dazu heute eine erfreuliche Meldung aus Russland! - kingsolomon, 25.07.2003, 17:37
- Re: o.T.: Unfug - P, 25.07.2003, 18:16
- Re: o.T.: Unfug - Jochen, 25.07.2003, 18:21
- Natürlich Jochen - der Mann hat sie alle umzingelt - Turon, 25.07.2003, 22:40
- Re: o.T.: Unfug - - doppelknoten, 25.07.2003, 18:46
- Doch, doch, hat er... - Turon, 25.07.2003, 22:39
- Nachfrage: kennst Du die Zustände am Waidmarkt in Köln? - Nachfrager, 25.07.2003, 18:56
- Re: o.T.: Unfug - Turon, 25.07.2003, 22:30
- Re: o.T.: Unfug - Jochen, 25.07.2003, 18:21
- Link dazu: Polizisten müssen Dienst quittieren - HB, 25.07.2003, 18:21
Re: o.T.: Unfug -
-->hallo,
ohne den ja wahrscheinlich wieder mit tausend unterstreichungen und gefetteten abschnitten gespickten"zeriss" von herrn t. gelesen zu haben ( ich kann es mir aus gegebener verlanlassung nicht mehr antun) muss ich drauf hinweisen, dass er irgendeine tiefverwurzelte, nennen wir es mal antipathie gegen die deutsche justiz, ja im speziellen gegen die deutsche polizei aufgebaut hat.
er machte da nie einen hehl draus.
warum - hat er nie kundgetan (wenigstens habe ich es nie mitbekommen - wenn doch, entschuldigung). wohl, dass sie ihn mal ungerecht behandelt hatten - warum? s.o.
ist aber auch egal.
doch, wie spricht man so schön: einmal polizistenhasser - immer polizistenhasser, daraus hat er nie drumherum geredet.
aber geben wir ihm vielleicht mal die gelegeneheit, sich etwas schlauer zu machen, als dank einer videotext-minimeldung (wenn ich das richtig verstanden habe) wieder eine 10-seiten-zeriss der deutschen executive abzulassen.
sein lieblingsthema.
Festgenommener starb nach Schlägen
Bewährungsstrafen im Kölner Polizeiskandal
veröffentlicht am 25.07.03 - 13:13 Uhr
Köln (rpo). Der Kölner Polizeiskandal ist am Freitag mit Bewährungsstrafen zu Ende gegangen. Das Kölner Landgericht hat es als erwiesen angesehen, dass ein Festgenommener nach Schlägen auf der Wache starb.
Die sechs Kölner Polizisten, die sich wegen Körperverletzung mit Todesfolge im Amt vor dem Landgericht verantworten mussten, sind mit Bewährungsstrafen zwischen zwölf und 16 Monaten davon gekommen.
Am Freitag sprach die Schwurgerichtskammer des Landgerichts Köln die 26 bis 41 Jahre alten Polizisten für schuldig, im Mai letzten Jahres einen 31-jährigen Randalierer nach der Festnahme auf der Polizeiwache geschlagen und getreten zu haben. Der Mann war ins Koma gefallen und knapp zwei Wochen später gestorben.
Mit der Verurteilung verlieren die Beamten ihren Beruf. Die Polizisten hatten im Mai 2002 einen 31-jährigen Randalierer bei der Festnahme geschlagen und getreten. Der Mann war ins Koma gefallen und knapp zwei Wochen später im Krankenhaus gestorben.
Der Fall hatte bundesweit für großes Aufsehen gesorgt. Die Staatsanwaltschaft hatte Haftstrafen von 14 Monaten bis zweieinhalb Jahren gefordert. Richter Bruno Terhorst sagte in seiner Urteilsbegründung, die Beamten hätten damals"versagt". Vermutlich seien alle Beteiligten bei dem Vorfall wegen des vorherigen Einsatzes erschöpft gewesen. Auf der Wache sei die Gefahrensituation allerdings"bereinigt" gewesen, es habe keine Notwehrlage gegeben.
"Das Opfer war ohne Chance und wehrlos", erklärte Terhorst. Dass es dennoch zu den brutalen Übergriffen der Beamten gekommen sei, habe vermutlich mit dem Ärger wegen des vorherigen starken Widerstandes des 106 Kilo schweren Mannes zusammengehangen.
Möglicherweise hätten die Polizisten ihr spontanes Vorgehen auch als"Denkzettel für hartnäckigen Widerstand oder als Abreibung" betrachtet. Dabei hätten sie allerdings wissen müssen, dass"Tritte und Schläge gegen den Kopf eines Menschen den Tod nach sich ziehen können", betonte der Vorsitzende Richter. Verteidiger wollen Revision einlegen Strafmildernd wertete das Gericht, dass weder von der Wache noch von den einzelnen Polizeibeamten zuvor Prügeleien bekannt gewesen waren."Die Tat war einmalig", hieß es in der Urteilsbegründung.
Zwei der Angeklagten erhielten 16 Monate auf Bewährung. Darunter ist auch der wachdienstführende Beamte, der nach Ansicht des Gerichts Vorbild hätte sein müssen. Die Staatsanwaltschaft hatte Haftstrafen von 14 Monaten bis zweieinhalb Jahren gefordert, die Verteidiger hatten auf Freispruch oder auf eine Verurteilung wegen einfacher Körperverletzung plädiert.
Noch im Gerichtssaal kündigte einer der Verteidiger auch im Namen von Kollegen an, Revision gegen den Richterspruch einzulegen. Der Anwalt der Angehörigen des Opfers dagegen befand die verhängten Strafen als"nicht unangemessen".
Vor Gericht hatten die meisten Angeklagten eingeräumt, dass der 31-Jährige geschlagen worden sei. Sie beschrieben den Mann aber als jemanden, der sich mit"äußerster Aggressivität" der Festnahme nach einem Streit mit seiner Mutter widersetzt habe.
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p.s. die beamten verlieren alle ihren job. ab einer verurteilung von 12 monaten ist der polizeidienst beendet.
in der urteilsbegründung hiess es weiter (gemaess wdr), dass die im krankenhaus behandelnden ärtzte wahrscheinlich eine"gehörige" mitschuld am tod treffe, so dass wahrscheinlich der staatsanwalt noch einmal aktiv werden muss. der festgesetzte war wohl stundenlang im krankenhaus nicht ordnungsgemaess versorgt worden.
kneric
<ul> ~ original der rheinischen post - berichtsestattung</ul>

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