- extra für doppelknoten (damit sich zumindest ein Knoten löst) - Turon, 26.07.2003, 01:18
- Re: extra für doppelknoten (damit sich zumindest ein Knoten löst) - doppelknoten, 28.07.2003, 10:07
extra für doppelknoten (damit sich zumindest ein Knoten löst)
-->Du hast mir unterstellt, ich habe in diesem Forum nicht bekanntgegeben,
warum ich so eine Abneigung gegen unsere jusitz habe.
Das leider falsch - aber dennoch teile ich es Dir vom Herzen mit.
Als Unternehmer versuchte ich in Deutschland richtige PR für meine Produkte
zu machen und das heißt - jeder der mich offiziell unter meinem echten Namen
angemeilt hat etc. bekam von mir meine Daten. Meine E-Mail Adresse, meinen
Namen, meine Adresse. Wie es halt jeder Selbständiger tut.
Da Du nie weißt, wer es ist ist es sowieso egal, Du wirbst halt.
Nun eines Tages habe ich offenbar Jemandem kontaktiert bzw. auf seine
Mail geantwortet, der im Visier der Strafverfolgungsbehörden geraten sein
muß weil er Raubkopien verkaufte. Im Internet kannst Du das ja nicht prüfen,
wie denn auch. Er hat sich jedenfalls meine Mailadresse notieren müssen,
und auch meine Adresse - oder es verweilte in seinem Rechner. Bis der PC,
oder seine Notizen ausgewertet wurden.
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Woher ich das weiß kann ich Dir auch sagen: als Beschuldigter hast Du
die Möglichkeit die Ermittlungsakte zu lesen und zu studieren. Und diese offenbart, daß ich zwar in dem Outlook Explorer mit meiner Mail auftauche,
weitreichende Daten jedoch belegen, daß keine Erkenntnisse vorliegen, daß
ich ein Käufer von irgendwelchen Raubkopien gewesen bin - im Gegensatz zu anderen"Jungs".
Es konnte sich auch um einen Handel via Ebay gehandelt haben - ich weiß es nicht, jedenfalls ist über dem Inhalt der Zusammenkunft nichts bekannt,
und auch nichts belegt, also kein Nachweis über einen illegalen Kauf.
Dennoch behauptete der StA - da ich dort auftauche, mußte ich was gekauft
haben - keine Frage. (Obwohl er sorgfälltigst die Akte studieren muß,
bevor er darüber entscheidet ob er ermittelt). Das selbe muß der Richter
tun, der Hausdurchsuchung anordnet. (tat er ebenfalls nicht), ansonsten
wurde er unter den Zeilen wie:
...große Mengen an raubkopierter Software gekauft und erhalten haben...
niemals seine Unterschrift setzen. Weiterhin schrieb ich auch, daß meine
Beschwerde vor Landgericht abgewiesen wurde, weil ich nicht gesagt habe
warum ich mit dem Herrn in Kontakt getreten bin. (wobei es offenbar nur
einmaliger Kontakt gewesen ist und davon habe ich im Jahr gut 2000 Stück,
wo ich die Leute auch noch persönlich kennenlerne). Mit dem Typen habe ich
mich jedenfalls niemals getroffen - (wäre er ein Händler der sich für meine
Ware interessiert, hätte ich mit Ihn einen Termin vereinbart und diesen
notiert - habe ich aber nicht.
Bevor die Beschwerde abgelehnt wird, wird er als einziger Zeuge vernommen,
und behauptet ebenfalls mich niemals kennengelernt zu haben - was
das Gericht so darstellt, als hätten wir beide - ich und er natürlich
- versucht den fall zu verdunkeln.
Diese Unterstellung halte ich aber noch für OK.
Was ich wirklich für typisch absurdistanisch finde, ist die Tatsache, daß
als er als Dealer aufgeflogen ist, schrieben wir das Jahr Juni 1999, und zu mir
kam die Polizei erst im Jahre 2001. Die Raubkopiererkarriere meines angeblichen Lieferanten dauerte, laut Vernehmungsprotokollen von ihm ganze 6 Wochen und in dieser Zeit hat er nach eigener Aussage insgesamt richtigen Reibach gemacht.
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Er soll insgesamt 200 - 250 CD´s gebrannt und verschickt haben (man beachte
daß im Jahre 1999 die Brenner höchstens 6fach schrieben (wobei er laut eigener
Aussage sich den 6fachen Brenner in den letzten zwei Wochen seiner Tätigkeit zugelegt hat).
Die Polizei beschlagnahmte auch nur diesen einen Brenner als Tatwerkzeug und einen Computer.
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Genug der Beschreibung: (auch mit dieser geschwindigkeiten, war er nicht in der Lage mehr als 20 Scheiben pro Tag (rund um die Uhr herzustellen) - doch unserer Richter sah sich veranlaßt tatsächlich, ohne die Benennung der Lieferung (zum Beispiel Programme) (er nannte es quasi gleich raubkopierte Software) zu behaupten - ich hätte wahnsinnig große Mengen von ihm erhalten.
Weiterhin sah er sich veranlaßt ohne jedweden Grund zu meinen, ich hätte bestimmt auch verfielfältigt. (es gibt keine Zeugenaussage - aber darum hat sich die Polizei auch nicht gekümmert - wozu denn.) Stattdessen geht aus der Ermittlungsakte hervor, daß ich tatsächlich in der Al Bundyrepublik in vier
Orten wohne (wobei drei meine ehemalige Adressen gewesen sind - eine, wo
ich noch als 16 bis 18 jähriger zusammen mit meine Ma wohnte, dann eine Adresse
wo ich kurzfristig wegen Praktikum in Hannover wohnte, meine letzte AlBundy Republik Adresse, die Adresse meiner Firma, und dann ein Wunder:
dann wohnte ich gleich drei Stadteile weiter von meiner Mutter entfernt -
und zwar in einem Seniorenheim.
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Es wurde Folgendes gar nicht erst geprüft:
a) Telefongespräche mit dem Beschuldigten - (aber es gab vermutlich keine).
b) Datenauthenzität - (die Mail, die meine Adresse beinhaltet wurde nicht
von meiner Email Adresse verschickt). Obendrein existiert, oder
existierte diese Adresse nicht zum Zeitpunkt der Beschlagnahme und der
Auswertung der Daten.
c) Wenn Behörden ermitteln, soll angeblich der Beschuldigte eine Weile
beobachtet werden (dazu haben sie auch Recht - gerade bei
Wirtschaftsdelikten (Providerdaten, Telefonabhörmaßnahmen etc.) -
alles erfordert einen Beschluß - doch nichts davon wurde in die Wege
geleitet, (schon komisch bei, ich zittiere nochmalig"...großen Mengen
an raubkopierter Software...".
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UND WIEDER MAL KÜRZE ICH AB WEIL DU JA OHNEHIN UNGERNE LIEST.
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Was ich also in meinem Fall den Behörden vorwerfe, ist mehrmalige Mißachtung
der Gesetze. Das Betreiben verbotener Ausforschung. Ausstellung von rechtsfehlerhafter Beschlüsse. Ausbügeln von Strafverfolgungsfehlern, nur
darum, um eigene Weste sauber zu halten. Verletzung der Dienstpflichten
durch die Richter (eine Ermittlungsakte muß durchgelesen werden - und meine
wurde nicht durchgelesen).
Wo auch immer, wurde durch die Behörden die Beweislast umgedreht, d.h.:
ich sollte beweisen, ich hätte keine Kontakte zu dem"Händler" gehabt.
Wie soll man denn das machen? Ich sollte dem Gericht - ohne das man mir
die Möglichkeit dazu gegeben hat - sagen, was der Sinn un der Zweck dessen
gewesen ist, warum meine Adresse bei dem Spinner gelandet ist. (Am besten
spürt man das, wenn ich Deine Adresse via Fakemail an einem"Händler"
verschicke - dann kannst Du Dich äußern - am besten in zwei, drei Jahren.
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Alles nur ein wenig an den Haaren gezogen? Tut mir sehr Leid, lieber Doppelknoten. Hätte ich mir die Daten meiner Kunden (incl. ihrer Verbindlichkeiten meinem Unternehmen gegenüber - Auslieferungsaufträgen
etc., nicht regelmäßig gesichert, wäre ich heute ziemlich
pleite. Mich hat der Spaß dennoch jede Menge gekostet.
Also eine Bitte noch mal an Dich - erzähl nie wieder - wirklich nie wieder
ich hätte nicht die tatsächlichen Gründe für meine Abneigung gegen diesen
RechtSStaatsystem dargelegt. Diese Gründe sind für jeden einigermaßen
Rechtskundigen, der weiß was Ausforschung mittels Hausdurchsuchung zum
Beispiel ist, absolut klar.
Nur wenn man sich damit nicht auskennt - was offenbar hier Jochen, Du
und einige Polizisten hier - die übrigens stets behaupten die Ritter die nur
Lob verdienen - zu sein, heißt noch lange nicht, Du kannst behaupten, andere
haben hier lediglich völlig unverständliche Abneigung gegen diese tolle
Justiz. Hättet ihr weniger Grasowska geschluckt und mehr Rechtsliteratur
zu eigenem Schutz, hättet ihr auch weitgehend mehr Verständnis für Leute
die hier beschuldigt werden, weil irgendein Amtsinhaber sich für König
Salomon hält. Und das sind offensichtlich nicht die wenigsten, sondern
die Regel unter den Staatsanwälten.
Da gab es einem Musikmanager der von genau diesem Gericht zu Haftstarafe
von fünf Jahren verurteilt hat, nach dem man ihm seine privaten Ermittlungen
so ausgelegt hat, als hätte er mit irgendeiner östlicher Geldwäschemafia
zusammengearbeitet um an diese Erkenntnisse zu kommen. Natürlich wurden
die besagten Personen, die dort namentlich mit Adressen aufgeführt waren - laut anwaltlicher Aussage - nicht verfolgt (der bezifferte volkswirtschaftlicher Schaden für Deutschland sollte sich angeblich auf 30 DM pro Kopf belaufen haben - das ist ein Betrag der hochgerechnet dazu ausreichen würde, um die Defizite der Krakassen auszugleichen.
Da gab es einen Veruntreuer, der vier Jahre Knast für die Veruntreung von 4 Millionen deutsche Mark erhielt, und nach knapp 2 Jahren freigelassen worden ist, weil der Richter die Schnauze voll hatte, von dem Jungen jeden Tag einen
Brief zu erhalten. Heute lebt der Junge in USA.
Und dann gab es schließlich auch meinen Fall. Da findet man meine Adresse
in einem PC-Mülleimer, wertet die Daten bedauerlicherweise ziemlich Scheiße
aus (ich denke meine eigentliche Ermittlungsakte wären gerade mal drei Seiten,
Fahndung nach meinen Adressen, die Seite, wo ich dann namentlich erwähnt werde, und der Durchsuchungsbeschluß - hätte man das ganze Material (Umfang etwa 200 Seiten) der eigentlich dem Dealer beschrieb ausgeklammert.
Schwer zu glauben, nicht wahr? aber wahr. In der Bundesrepublik Deutschland ist es nämlich verboten, jedwede Kontakte zu knüpfen - und für die Richter, Staatsanwälte absolut ungewöhnlich - das man via Internet kommuniziert und man
die Gesprächspartner gar nicht kennt. Es ist auch absolut ungewöhnlich für unsere Richter, daß es Ebay gibt, wo die Leute (Käufer/Verkäufer) via Gebot
Handelspartner zum Beispiel werden und Mailadressen austauschen. Das Web dient nur zu illegaler Beschaffung von Programmen, dem Terrorismus und so weiter.
Das sind die Fachleute, die das Recht in Deutschland sprechen. Und wenn Du
Deine Unschuld irgendwie belegen möchtest, kriegst Du dazu keinerlei
Chance, denn das interessiert hier keine Sau.
Viel besser ist es, Du legst Eingeständnis ab, ansonsten wartest Du monatelang
auf Deine Rechner und sonstige Unterlagen, Arbeitsgeräte wie Plotter, und sonst was noch, was Haufen Geld gekostet hat.
Wenn Du nicht gestehen willst (ob Du es getan hast spielt keine Rolle) - hast Du was zu verbergen. Da schreibt Dir der Staatsanwalt, daß die Datenauswertung
erheblich schneller geht, wenn ich damit eine Firma beauftrage. Die Kosten
darf ich selbst übernehmen.
Das ist das typische Verhalten der preußischen Staatsanwaltschaften.
Und daher meine ich auch: alle Länder der Welt haben genau diese Rechtsvefolgungsorgane, die sie in etwa verdienen. Nur die Deutschen nicht.
Und jetzt bitte, verschone das Forum mit haltlosen Behauptungen.
Ein Tipp: Du könntest auch suchen (was ich Dir in übrigen und allen Lesern
wärmstens empfehle).
Denn: Die Prozedur, die man bei mir angewandt hat - war eindeutig zu damaliger Zeit nicht erlaubt und auch keineswegs mit geltenden Recht vereinbar. Es geschah auch noch vor dem 11.09.2001 - als man gegen mich haltlos vorgegangen
ist. Ab dem 11.09 ist ja alles anders - man braucht keinen Grund mehr zu haben um zu ermitteln (Danke Herr Schily)
Und in Zeiten, wo der Musikplattenverband sich langsam aber sicher auf Kazaauser einschießt - demnächst in Deutschland (in USA rollt es schon richtig an) - erinnere ich gerne jeden, der es immer noch nicht wahr haben will.
Für das deutsche Urheberrecht gilt: es sind die Methoden anzuwenden, die
in Wirtschaftsstrafsachen gelten: Beschlagnahme und Datendurchsuchung. Da die
Polizei, Gerichte und Staatsanwälte offenkundig absolut schlampig und zu
eigener Zufriedenheit handeln - weil sie sich mit den ganzen Sachen leider
nicht richtig auskennen - spielt es überhaupt keine Rolle mehr, ob ihr
nun legal tauscht, oder auch nicht.
Für deutsche Strafverfolgung ist selbst ein Mikrofon ein Gerät denn man dringend
mitnehmen muß. Die Polizei hält sich nicht an die Durchsuchungsvorgaben, nimmt einfach alles was ihr gerne paßt, auch Geräte ohne Beweislasteigenschaft
(Monitore, Plotter, Drucker, Scanner - und die Gerichte sagen dazu, daß der Computer nur als Ganzes ein Tatwerkzeug darstellt). Wenn man aber beschuldigt ist, ist man nicht verurteilt - und so sollte man die Beschuldigten auch behandeln.
In Wahrheit behandelt man aber Beschuldigte von vorn herein als Täter. Und da kommt der dünne billige Spruch von den meisten - man sollte sich doch einen guten Anwalt besorgen. Wobei der Verteidiger heutzutage in seinem Wirkungsweise in aller Regel auch keinerlei Chance hat, wahrlich um das Recht des Beschuldigten zu kämpfen. Als ich bei meinem Anwalt auftauchte, hatte ich den Eindruck - er will die Hunde wieder einschlafen lassen. Als ich mit der Faust auf den Tisch knallte, hat er mir seine Pflichten offenbart:
a) darauf zu achten, daß die Strafverfolgung, in rechststaatlichen Sinne
verläuft - wird er wie wild kämpfen - das hat er mir gesagt, geht er das Risiko ein, als Mittäter zu gelten (einige Anwälte wurden auch schon durchsucht).
b) er muß vor Gericht keinesfalls was sagen, verläßt sich nur auf Intuition
wann der Richter, der Staatsanwalt etc., was nicht in das falsche Hals bekommt. Es gilt - Fresse halten.
c) Er muß meinen Anweisungen nicht folgen (das sagte er mir, als ich ihm auf
seinen Schreibtisch mein eigenes Strafgesetzbuchexemplar auf den Tisch legte).
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Wenn die Polizei aber bei dem Bericht an die StA schreibt, sie hat insgesamt
250 CD Roms am"Tatort" gefunden, darunter auch selbstgebrannte - interessiert es dem StA nicht, wieviel davon Originale waren, und was für welche.
Mit Adobe Publishing Collection, oder Adobe Web Collection jeweils 6 Packungen (kosten jeweils 3600 DM, sind wir glatt bei bei 50.000 DM an Software. Ist diese nicht registriert bei Adobe - bekommt man keinen Ersatz.
Der StA begnügte sich jeweils damit, daß man bei mir"gebrannte" fand -
und meinte, wenn sich rausstellt, daß ich das habe was ich nicht haben durfte, ist sowieso alles weg.
Und es dauert so um die 20 Monate, bis die Auswertung vollzogen ist, da man
staatlich überfordert ist, so eine riesige Datenmenge zu prüfen.
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In 20 Monaten ist man aber als Selbständiger pleite. Es ist ebenfalls sehr schwierig vor Ort bei der StA 250 Kopien der Datensätze anzufertigen,
wenn man gerade einen 4fach Brenner hat (wie ich damals) und es müssen Zeugen dabei sein, wie der StA und dem Brennvorgang beiwohnen - es könnte ja nämlich sein, daß man irgendwelche Daten löscht.
Die Herausgabe der Originale hat mir jedenfalls die StA verweigert - mit der Begründung - es gehört ja zu einem großen Ganzen.
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So und nu wünsche ich Dir die besagte Erleuchtung - doch eigentlich gehe ich davon aus, daß Du, Jochen, und noch paar andere hier, die Geschichte gar nicht wahrhaben wollt. Hoffentlich werdet ihr nicht solche Erfahrungen, eines Tages selbst machen müssen.
Ich habe früher auch gedacht: juristisch hat es Deutschland wirklich drauf.
Da wird nicht schikaniert, etc. Weit, weit gefehlt. Das Web erzählt an vielen
Orten - wie es denn in Wahrheit ist, meine Geschichte ist genauso absurd,
wie die tausenden anderen, die ich gelesen habe.
Aber sie hat einen Muster: wenn ein Beamter Mist baut, wird er solange gedeckt,
bis der Verletzte von selbst aufgibt. Gegen den Oberstaatsanwalt in Nordhessen
soll es bereits deswegen mehrere Dienstaaufsichtbeschwerden gegeben haben,
und keine einzige hatte irgendeine behördliche Regung verursacht.
Also wer es nicht glaubt, daß es so läuft, dem wünsche nur für paar Tage
mal ins Visier der StA und Gerichte zu geraten und dann eine schnelle wundersame Heilung, weil ein StA keinen Bock hat.
Mein Verfahren wurde eingestellt, nach 9 Monaten, weil ich jedwede Verletzung
meiner Rechte entsprechend mit Hilfe der"Strafprozessordnung" angeprangert
habe. Auf solche Schriften muß die Behörde jeweils antworten. Tat sie nie.
Und irgendwann hatte sie wohl auch keine Lust gehabt, sich mit mir zu befassen,
und hat mir einigermaßen guten - aber dennoch faulen Kompromis angeboten.
Ich war also auch nicht der ehrenwerte Bürger, denn ich habe Rechtsverletzungen
en masse gesehen, und nie Strafanzeige erstattet. Nur: unter solchen Voraussetzungen wie es das deutsche Recht in Luafe der Jahre geschaffen hat,
hat man gar keine Chance. Ein Richter hat Sonderrechte: wenn Du zu viel Lärm machst, kann er Dich als Störer bezeichnen und das entspricht weiterer Einschränkung Deiner Rechte. Und das tun sehr, sehr Viele.
Gruß

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