- Null ZB-Gebühr bedeutet NICHT Geschenk - thomas, 04.08.2003, 23:52
- Re: ZB-Geld = Quittung für noch nicht geleistete Steuerzahlungen - dottore, 05.08.2003, 10:06
- Re: @Dottore - sorry for delay - Tassie Devil, 17.08.2003, 20:44
- Re: @Dottore - sorry for delay - dottore, 19.08.2003, 17:12
- Randfrage - Silberfuchs, 19.08.2003, 18:46
- Re:Randfrage - eins ist"normal", das andere ist das"military" time"system" (owT) - Jagg, 19.08.2003, 18:51
- Also beides Mitternacht, keine Fälligkeitsunterschiede da keine Zeitunterschie (owT) - Silberfuchs, 19.08.2003, 19:26
- Re: gemeint ist der selbe Tag - Firmian, 19.08.2003, 20:11
- Also beides Mitternacht, keine Fälligkeitsunterschiede da keine Zeitunterschie (owT) - Silberfuchs, 19.08.2003, 19:26
- Re: Randfrage - Euklid, 19.08.2003, 19:43
- Re: Randfrage - dottore, 20.08.2003, 10:06
- Re:Randfrage - eins ist"normal", das andere ist das"military" time"system" (owT) - Jagg, 19.08.2003, 18:51
- Re: @Dottore - sorry for delay - Page unavailable gegen 05.00 MESZ - Tassie Devil, 20.08.2003, 12:22
- Randfrage - Silberfuchs, 19.08.2003, 18:46
- Re: @Dottore - sorry for delay - dottore, 19.08.2003, 17:12
- Re: @Dottore - sorry for delay - Tassie Devil, 17.08.2003, 20:44
- Re: ZB-Geld = Quittung für noch nicht geleistete Steuerzahlungen - dottore, 05.08.2003, 10:06
Re: ZB-Geld = Quittung für noch nicht geleistete Steuerzahlungen
-->>Wenn die ZB Gebührenkonstante"Leitzins" auf Null herabsetzt, wird Geld <em>nicht</em> zum"Geschenk".
>Gebührenfreiheit impliziert nämlich weder unbefristete Ausgabe von ZB, noch pfandlose Ausgabe von ZB.
Warum nicht unbefristet? Wird es befristet ausgegeben (Rückgabe in 3 Monaten), erhält es automatisch einen Zins. Dann nämlich, wenn Bank A die 1000 Euro von der ZB auf drei Monate befristet bekommen hat, aber Bank B, die keine bekommen hat, die 1000 von A zur Verfügung gestellt bekommen will. Dafür muss B etwas anbieten, sonst macht das Ganze keinen Sinn.
Wenn Bank B auch jeden gewünschten Betrag von der ZB erhalten kann, macht es auch keinen Sinn, da dann alle auf 3 Monate Geld von der ZB bekommen müssen. Dann wiederum macht ZB-Geld keinen Sinn. Jede Bank kann unverszinsliche Sola-Wechsel schreiben, die dann kursieren. Dies wiederholen sie alle drei Monate.
ZB-Geld wird nur benötigt, wenn das GZ auf ZB-Geld lautet. Und GZ muss es geben, weil darin die Steuern zu bezahlen sind. Diese müssen auf irgendetwas lauten bzw. in irgendeiner Sache oder Leistung definiert sein.
>Pfändbares Eigentum ist endlich,
Das hängt ganz von der Beschaffenheit des Pfandes ab. Wird Edelmetall verpfändet, kann es nicht endlich sein. Ist Edelmetall GZ, hat es eine Parität, damit es als Steuerzahlungsmittel verwendet werden kann.
Außerdem wird die ZB alle drei Monate eine Liste der verpfändbaren Titel herausgeben, so dass von einem Pfand zum nächsten geswitcht werden kann. Gibt sie keine Liste heraus, kann nichts verpfändet werden. Die Titel müssen jeweils einen Kurs haben, sonst sind sie keine.
Nimmt die ZB z.B. Metall nach Gewicht, ist sie keine ZB, sondern eine Depositenkasse. Das"ZB-Geld" sind dann Depositenscheine. Für solche Depositenkassen braucht man ohnehin keine ZB. Die kann jeder aufmachen: Jeder Depotschein ist dann durch hinterlegtes Metall nach Gewicht gedeckt. Auf dem Schein steht dann das Gewicht des Depots.
>und somit auch die zu jedem Zeitpunkt maximal auszugebende Menge GZ, <em>und zwar unabhängig von der Fälligkeit der zugrundeliegenden Titel</em>. (Wenn Eigentum mehrfach verpfändet würde, ist das Kind schon im Brunnen, da dann tatsächlich unendlich viel ZB erzeugt werden könnte.)
Wir haben entweder eine Depositenkasse (oder viele davon) oder eine ZB, die Titel als Sicherheit hereinnimmt. Titel sind keine Forderungen der ZB, sondern Forderungen und Verbindlichkeiten, die außerhalb der ZB entstanden sein müssen. Die ZB kann dann so viele Titel in ZB-Geld verwandelt wie überhaupt existieren.
Sollte sie einen Titelauswahl treffen, muss sie sagen, welche sie hereinnimmt und welche nicht. Da sie als Staatsbank Staatstitel nicht ausschließen kann, wird sie mindestens so viel ZB-Geld herausgeben wie Staatstitel draußen sind. Mit dem von ihr gegen Staatstitel herausgegebenen ZB-Geld können die draußen bereits existierenden Titel nicht bezahlt werden, da die Titel, die ja"Pfand" sind nach Ablauf ihrer Fristigkeit nicht mehr Titel sind, also auch nicht mehr als Pfand dienen können. Also muss das ZB-Geld, das sonst unbesichert unterwegs wäre, immer vor dem Ablauf des betreffenden Titels, der als Pfanmd gedient hatte, an die ZB zurück.
>Die ZB ist in Wirklichkeit eine Behörde, die Gläubigern Bescheinigungen ("Geldnoten") über noch nicht erfüllte, aber mit Pfändern gesicherte Schuldverhältnisse ausstellt.
Die Schuldverhältnisse selbst sind mit Pfändern besichert, soweit es sich um private Titel handelt. Sind es Staatstitel sind sie nur durch erwartete künftige Steuerzahlungen besichert.
Die Titel selbst sind dann Pfand, das der ZB hinterlegt wird. Nimmt die ZB z.B. einen privaten Pfandbrief, um ihre"Bescheinigung" auszustellen, sind zwei Pfänder im Spiel: Einmal der Grund und Boden, der den Pfandbrief besichert (was inzwischen nicht mehr der Fall ist, da die Pfandbriefemittenten ihre Pfandbriefe zunehmend durch Staatspapiere besichern, die ihrerseits kein (dingliches) Pfand haben (sondern nur die erwarteten Steuern) und zum zweiten ist der Pfandbrief, also der Titel selbst ein Pfand, das bei der ZB liegt.
>Die Bescheinigungen sind anonymisiert, und die Fälligkeit der Schuldrelation geht aus der Bescheinigung nicht hervor.
Die Fälligkeit geht aus der einzelnen"Bescheinigung" selbst nicht hervor. Aber diejenigen, die sich ZB-Geld über 1000 für die drei Monate beschafft haben, müssen ZB-Geld über 1000 nach 3 Monaten wieder abliefern (bei Nullsatz der ZB, sonst mehr).
>Die Bescheinigung wird eingezogen, bevor das Schuldverhältnis durch Erfüllung endet.
Richtig. Das Schuldverhältnis ist der Titel (siehe oben), den die ZB als Pfand akzeptiert hat.
>Solch eine Behörde ist zwar hochgradig suspekt, aber nicht a-priori korrupt. Die Korruption entsteht durch zweierlei:
><ul>
> ~ Die ZB stellt nur Banken die Bescheinigungen aus (Privileg)</li>
> ~ Bei den Pfändern werden regelmäßig beide Augen zugedrückt</li>
></ul>
Das Privileg ist Ausfluss des Geldmonopols des Staates, das wiederum Ausfluss des Steuermonopols ist, das wiederum Ausfluss des Machtmonopols des Staates ist.
Staatstitel sind Pfänder für die ZB, aber als Titel selbst sind sie durch keinerlei bereits dinglich existierendes Pfand besichert. Der Staatstitel (Staat Schuldner, also passiv) ist durch einen nicht erklärten zweiten Staatstitel (Staat ist künftiger Steuergläubiger, aktiv) besichert.
Die"Bescheinigung" von der Du sprichst, also das ZB-Geld, ist also bei Licht besehen und sub summa aller nichts anderes als eine Quittung für eine Steuerzahlung, die Du (bzw. alle) noch nicht geleistet hast bzw. geleistet haben.
Das genau ist ZB-Geld heute und nichts anderes: Schau Dir eine Euro-Note an und Du weißt, das in genau dieser Höhe eine Steuerzahlung auf Dich oder andere zukommt. Ist doch schön - oder nicht?
Gruß!

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