- Fragen zu Aufhebungsvertrag / Abfindung / betriebl. Rente - Obelix, 06.08.2003, 13:49
- Re: betriebl. Rente - netrader, 06.08.2003, 19:54
Fragen zu Aufhebungsvertrag / Abfindung / betriebl. Rente
-->Mein Arbeitgeber will sich von mir ueber einen Aufhebungsvertrag zum 31.12.03 trennen. Soweit alles paletti. Die Abfindung ist zufriedenstellend ausgefallen. Wir sind uns einig - bis auf die Kapitalisierungsmoeglichkeit der betrieblichen Rentenanwartschaft.
Meine unverfallbare Betriebsrentenanwartschaft ist ca. 330 Euro im Monat ab dem 65. Lebensjahr. Heute bin ich 38 Jahre alt. Die Betriebsrente ist eine direkte Forderung gegen das Unternehmen (GmbH, die entsprechende Rueckstellungen taetigt), das sich im Pensionssicherungsverein rueckversichert hat.
Koennt Ihr mir bitte folgende Fragen beantworten:
- Ich moechte die Rentenanwartschaft im Zuge des Aufhebungsvertrages kapitalisieren. Ich habe das Geld lieber jetzt auf der Hand als das Unternehmen 27 Jahre durch alle Umstrukturierungen und Besitzerwechsel zu beobachten um zu wissen, bei wem ich in 27 Jahren meine Forderungen geltend machen soll. Gibt es per Gesetz irgendetwas, das es dem Unternehmen untersagt bzw. ermoeglicht, meine Betriebsrentenanwartschaft zu kapitalisieren? Bzw. wie kann ich am besten eine Kapitalisierung der Anwartschaft durchbringen? Steht das Betriebsrentengesetz dagegen? Der Arbeitgeber behauptet, eine Kapitalisierung sei wegen des Betriebsrentengesetzes nicht moeglich. Oder kann ich die Anwartschaft z.B. auf den Pensionsfonds der Deutschen Wirtschaft uebertragen?
- Wie verlaesslich ist der Pensionssicherungsverein, bei dem die Unternehmen Ihre Pensionsverpflichtungen gegen Insolvenz rueckversichern? Ist er die selbe Luftnummer wie der Einlagensicherungsverein, leistet also nicht im Falle einer Systemkrise? Ich habe gehoert, dass die Beitraege der Unternehmen zum Pensionssicherungsverein in der letzten Zeit stark gestiegen sind aufgrund der hohen Insolvenzrate der angehoerigen Unternehmen.
- Wenn ich in 27 Jahren mit 65 eine monatliche Rente von 330Euro erhalte, welchen Wert hat das ganze jetzt, wenn ich kapitalisieren will/kann? Vielleicht ist eine(r) von Euch Versicherungsmathematiker, der das ausrechnen kann?
- Wie kann ich die Kapitalisierung der Betriebsrente steuerlich am besten gestalten? Gibt es bestimmte Formulierungen, die in den Aufhebungsvertrag genommen werden muessen?
- Wie kann ich die Auszahlung der Abfindung allgemein steuerlich optimal gestalten? Ich habe gehoert, dass ein Umzug nach Frankreich vorteilhaft sein soll, da Abfindungen bis zu einer gewissen Hoehe (ca. 350.000 Euro) dort steuerfrei sein sollen. Wann muss ich dort hinziehen fuer wie lange, wenn die Abfindung im Januar 2004 ausgezahlt wird? Welche Bedingungen muessen noch erfuellt sein, damit ich nicht in Deutschland versteuern muss?
Ich hoffe, Ihr koennt mir bei den Fragen helfen. Eventuell helfen die Antworten auch anderen Lesern in aehnlicher Situation.
Gruesse, obelix

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