- Schätzung im Handelsblatt über neue Gewerbesteuer 3300 Euro pro Jahr an Mehrkos - Euklid, 07.08.2003, 16:28
- Freiberufler zahlt 3 300 Euro mehr - Sascha, 07.08.2003, 17:53
Schätzung im Handelsblatt über neue Gewerbesteuer 3300 Euro pro Jahr an Mehrkos
-->Das Handelsblatt schätzt die Steuererhöhung unter Anrechnung auf die Einkommensteuer auf ca 3300 Euro pro Jahr.
Heute morgen habe ich unseren Kandidaten mit einer Frage aufs Glatteis geführt:
Zahlt der ICH-AG ler auch diese neue Steuer?
Achselzucken war die Antwort.
Der ganze Pfusch hat noch eine Nebenkomponente die scheinbar noch niemand gemerkt hat.
Hat ein Freibrufler hohe Investitionen bekam er die Steuergutschrift aus Abschreibungsbetrag sofort nach der Jahressteuererklärung per Minderung der Einkommenssteuer rückvergütet.
Jetzt zahlt er die Gewerbesteuer und erhält einen Verlustvortrag wenn die EK wegen der hohen Investitionen gegen Null marschieren würde.
Daher ist die Gewerbesteuer dann eine Immersteuer.
Im Konkursfalle hat der Staat dann die Steuergutschrift für die Abschreibungen per Verlustvortrag eingesäckelt.
Eine weitere Verschlechterung wird natürlich die im Voraus für 2004 zu entrichtende Vorauszahlung der Gewerbesteuer.
Da wird munter geschätzt werden.
Alleine die fehlende steuerliche Abzugsmöglichkeit für Zinsen kann dazu führen daß sich die Steuer auf den Gewinn von ursprünglich 20% auf 34% erhöht.
Dieses idiotische Gesetz ist eine Investitionsbremse allererster Güte.
Der Selbständige hat jetzt gleich 2 Bremsen.Die erste ist die Bank und die zweite die teilweise dramatische Erhöhung der Steuern weil bei der Berechnung der Gewerbesteuern noch nicht mal der Zinsaufwand in die Berechnung eingeht.
Es gibt Selbständige die nur deshalb Kredite brauchen weil Vater Staat mit seiner Rechnungsbegleichung sich manches Mal fast ein Jahr ungerührt Zeit läßt.
Der BFB - Präsident will vor das Bundesverfassungsgericht ziehen.
Begründung:Nur Freiberufler,nicht aber andere Wirtschaftszweige wie die Land und Forstwirtschaft oder die Wohnungswirtschaft sowie sonstige selbständig Tätige,etwa Abgeordnete,sollen zu dieser Steuer herangezogen werden sagt Klaus Heilgeist,Präsident der Bundessteuerberaterkammer.
Das sei eine unzulässige Ungleichbehandlung.
Gruß EUKLID

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