- Familienstiftung - Aleph, 13.08.2003, 09:25
- Re: Familienstiftung - Emerald, 13.08.2003, 10:33
Re: Familienstiftung
-->Steuerersparnisse /-Einsparungen sind nur dann amtlich möglich, wenn
die Familien-Stiftung eine soziale, karitative oder kommunale Begünstigung
vorsehen:
- Beispiele
Begünstigung z.B. des Roten Kreuzes oder Halbmonds, Kinderheime,
wohltätige Zwecke, inkl. Kirchen, Ausbildung von Behinderten, usw usw.
Allerdings müssen die Stiftungs-Akten die Steuer-Begünstigung der fraglichen
Institutionen nachweisen könnnen.
Es ist also nicht möglich allenfalls willfährig seinen Haushund als
Begünstigten zu benennen bzw. die Haushälterin für die Steuer-Ersparnis
beizuziehen. Sehr strenge Auslegung ist gegeben!
Emerald.

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