- Gutes Geld-Jochen 2 - R.Deutsch, 28.10.2000, 09:12
- Re: Gutes Geld-Jochen 2 - dottore, 28.10.2000, 13:40
Re: Gutes Geld-Jochen 2
>Hallo Jochen,
>Du stellst sehr präzise Fragen, was der Diskussion sicher nützt. Hier ein Antwortversuch auf zwei weitere Fragen von Dir. Auf meinen Hinweis:
>">Bei der BuBa wird der Wechsel aber nicht in ein anderes echtes (gedecktes) Geld umgetauscht, sondern in ungedecktes Papiergeld - fiat money, also Falschgeld. Die BuBa kauft echtes Geld mit Falschgeld an, denn die BuBa hat ja nie die Absicht, für ihr Geld selbst eine Leistung zu erbringen."
>Schreibst Du:
>"Die BuBa kauft nicht an, sie macht aus einer Forderung mit endlicher Frist eine"unendliche Option" (von dottore geklaut).
> H/S:"Geld ist jedoch im Kern ein anonymisierter Anspruch auf das Eigentum dessen, der Geld emittiert."
>
>Ja, das sind beides sehr schöne klare Sätze. Das Geld der BuBa ist also eine unendliche Option auf das Eigentum der Bundesbank - oder? Aber genau das ist eben das fiat money das die BuBa emittiert, nicht. Das Geld der BuBa ist keine Option auf ihr Eigentum, sondern auf anderer Leute Eigentum - eben Falschgeld. Wenn die BuBa gedecktes Geld emittieren würde, wäre dies eine Option auf ihr Eigentum.
So gesehen (die Buba Mal außern vor) wäre auch jedes Geld, das gegen einen Pfandbrief emittiert würde Falschgeld, obwohl der Pfandbrief durch beste Dinglichkeiten (Grund & Boden über Hypotheken) besichert ist.
Oder, um zum Geld zu kommen: Jemand stellt einen Drei-Monats-Wechsel aus, besichert durch eine Lieferung Gold, die er in drei Monaten erhalten wird. Der Kontrakt ist einwandfrei, da das Gold bereits gefördert wurde und jetzt von Südafrika aus unterwegs ist (Transportversicherung existiert selbstverständlich auch).
Die Notenbank akzeptiert den Wechsel und verwandelt ihn in"fiat money". Wie kann dieses Fiat Money jemals"Falschgeld" sein? Das Notenbankgeld offeriert zweifelsfrei keinerlei Anspruch auf bereits in der Notenbank befindliches Gold.
Das ist das berühmte Beispiel mit den Wechsel, die Goldminen ausstellen und die zu Fiat Money werden können, die aber - so von R-Deutsch bereits konzediert (wenn ich mich nicht täusche) - kein Falschgeld sind.
>
>Auf meinen Satz:
> >Der Hinweis, das Geld der BuBa sei ja durch das Leistungsversprechen des Wechselausstellers gedeckt, ist wie schon öfter gepostet, eine intelektuelle Zumutung, nach dem Motto - Herr Ober bringen Sie mal Geld, wir möchten zahlen.
>Schreibst Du:
>"Bitte um Erklärung."
>Hier sind wir genau am Knackpunkt. Die Menschen tauschen Leistungen aus!! (PCM und H&S haben an dieser Stelle leider unendliche Verwirrung gestiftet).
Entschuldige mich für die Verwirrung. Aber es gibt keinen Tausch, das sieht nur so aus, weil die dem Ganzen zu Grunde liegenden Kontrakte (Lieferung des Biers durch den Ober, Bezahlung des Bieres durch den Gast) fast uno actu erfüllt werden.
Aber selbst ein reiner Warentausch (früheres Wort der Kaufleute dafür"Stechen", denn tauschen war immer"täuschen", daher auch der"Roßtäuscher") setzt einen Tauschvertrag voraus, der dann durch konkludentes Handeln erfüllt wird.
>Ich esse in der Kneipe und der Ober erwartet danach eine Gegenleistung (das Geld steht nur stellvertretend für die Gegenleistung). Wenn ich dem Ober nun erkläre, meine Gegenleistung bestünde in dem Essen, das er mir serviert hat, so fühlt der sich mit Recht verarscht.
Der Ober erwartet nicht eine Gegenleistung, in dem Sinne, dass es dem Gast frei steht, welche Gegenleistung er erbringt. Sondern die Gegenleistung wird vorher vereinbart, zum Beispiel: Dafür singt der Gast eine Stunde lang"So ein Tag, so wunderschön wie heute..."
Dem Gast steht es eben nicht frei, eine Gegenleistung nach seinem Gusto zu erbringen, also"So ein Tag..." zu schmettern und dann zu verschwinden. Selbst, wenn der Gast das behaupten würde, käme der Ober daher und würde ihm sagen: Dann ist kein Vertrag zu Stande gekommen (schuldrechtlich: versteckter Dissens) und der Vertrag bzw. die vom Gast angestrebte Erfüllung des Vertrages wäre nichtig. Und zwar ex tunc. Dann ist der Gast in Höhe des vom Ober Gelieferten ihm, dem Ober (bzw. dem Wirt, denn der Ober ist nur Erfüllungsgehilfe, wie allgemein bekannt und schließt Eß-Verträge nur im Namen und im Auftrag des Wirtes ab) zu Schadensersatz verpflichtet.
Juristische Kenntnisse sind manchmal auch von Vorteil. Und so schön der Gag mit dem"Ober, bringen Sie Mal Geld, wir wollen zahlen..." er bleibt was er ist: ein Gag.
>Die BuBa selbst müßte also eine Gegenleistung erbringen, wenn sie den Wechsel hereinnimmt. Sie müßte gedecktes Geld dafür ausreichen, das eine unendliche Option auf ihr Eigentum darstellt. Genau das tut sie nicht. Sie reicht ein Geld aus, für das sie selbst nie leisten muß, eben Falschgeld.
Die BuBa erbringt keine Gegenleistung. Sie kann und darf als Inhaberin des Banknoten-Monopols (sprich der Ausgabe von"gesetzlichen Zahlungsmitteln") einen Wechsel in just dieses gesetzliche Geld"wechseln", nicht mehr und nicht weniger.
Und was sie dafür kassiert, ist auch kein Zins (für sich), sondern eine Monopolprämie. Was in Höhe dieser Monopolprämie von der Buba als"Geld" geschaffen wird (indem sie es an den Finanzminister ausschüttet, der dafür ein entsprechendes Guthaben out of the blue bei seiner"Hausbank", der Buba eben, erhält) - das allerdings, lieber Herr Deutsch, ist klassisches Falschgeld. Nur nie und nimmer der Gesamtbetrag (!) des Fiat Money.
Wir könnten es Mal ganz zu Ende denken: Die Buba nimmt einen Wechsel über 100.000 herein, verlangt aber nicht etwas 110.000 zurück, sondern nur 90.000. Das wäre der berühmte"negative Zins" und die Buba käme unweigerlich in Verlust. Den Verlust müsste der Bundesfinanzminister ausgleichen, sonst ginge die BuBa bankrott (klassiche Insolvenz).
Nun hat aber die BuBa Fiat Money geschaffen (auch wenn sie den Wechseleinreicher subventioniert). Kommen wir jetzt noch mit dem Begriff"Falschgeld" klar?
Schönen Gruß
d.
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