- falls n.n. reingestellt: Angehörige sollen Arbeitslose unterhalten - Baldur der Ketzer, 16.08.2003, 11:51
- Damit hat der Staat ausgedient - es lebe die Familie!!!!! - Tofir, 16.08.2003, 11:54
- Re: Damit hat der Staat ausgedient - es lebe die Familie!!!!! - Euklid, 16.08.2003, 12:00
- Re: Damit hat der Staat ausgedient - es lebe die Familie!!!!! - MC Muffin, 16.08.2003, 12:26
- Re: Damit hat der Staat ausgedient - es lebe die Familie!!!!! - Euklid, 16.08.2003, 12:45
- Re: Damit hat der Staat ausgedient - es lebe die Familie!!!!! - rodex, 16.08.2003, 13:25
- Re: Damit hat der Staat ausgedient - es lebe die Familie!!!!! - Pulpo, 16.08.2003, 13:44
- Re: Langzeitstudierotzende werden Unterhalt einklagen - Baldur der Ketzer, 16.08.2003, 13:57
- Re: Langzeitstudierotzende werden Unterhalt einklagen - Pulpo, 16.08.2003, 14:15
- Re: Langzeitstudierotzende werden Unterhalt einklagen - Baldur der Ketzer, 16.08.2003, 13:57
- Re: Damit hat der Staat ausgedient - es lebe die Familie!!!!! - Pulpo, 16.08.2003, 13:44
- Die Gesellschaft formt den Menschen - MC Muffin, 16.08.2003, 13:55
- Re: wann fand der letzte eheliche Geschlechtsverkehr statt? - Baldur der Ketzer, 16.08.2003, 14:34
- Scheidung und Verantwortung - Aleph, 16.08.2003, 19:07
- Re: Damit hat der Staat ausgedient - es lebe die Familie!!!!! - rodex, 16.08.2003, 13:25
- Das wars dann wohl bald endgueltig, 1989 Teil 2... - Pulpo, 16.08.2003, 12:56
- Re: Schmarotzertum wird reprivatisiert, vergeblicher Leistungswille frustet - Baldur der Ketzer, 16.08.2003, 13:45
- Re: Damit hat der Staat ausgedient - es lebe die Familie!!!!! - Euklid, 16.08.2003, 12:45
- Und damit liegst Du völlig richtig. (owT) - stocksorcerer, 16.08.2003, 14:08
- Damit hat die Familie ausgedient - es lebe der Staat!!!!! - P, 16.08.2003, 14:12
- Re: Damit hat die Familie ausgedient - es lebe der Staat!!!!! - Euklid, 16.08.2003, 14:40
- Re: Damit hat die Familie ausgedient - es lebe der Staat!!!!! - MC Muffin, 16.08.2003, 14:48
- Re: Damit hat die Familie ausgedient - es lebe der Staat!!!!! - rodex, 16.08.2003, 14:57
- Re: Damit hat die Familie ausgedient - es lebe der Staat!!!!! - Euklid, 16.08.2003, 15:12
- Re: Doch! Die Sippenhaft ist well & alive - 1601 BGB! (owT) - dottore, 17.08.2003, 19:44
- Re: Damit hat die Familie ausgedient - es lebe der Staat!!!!!/ träum schön - Diogenes, 16.08.2003, 20:29
- @diogenes / Klarstellung - P, 16.08.2003, 21:05
- Re: Damit hat die Familie ausgedient - es lebe der Staat!!!!!/ träum schön - MC Muffin, 16.08.2003, 22:09
- Re: Richtig! Kinder = unkalkulierbares Risiko... - dottore, 17.08.2003, 19:41
- Re: Damit hat die Familie ausgedient - es lebe der Staat!!!!! - Euklid, 16.08.2003, 14:40
- Wer dem Staat vertraut hat auf Sand gebaut - R.Deutsch, 16.08.2003, 15:11
- Unbeschreiblicher Horror. Wenn man alle Konsequenzen durchdenkt, Suizidgefahr. (owT) - sensortimecom, 16.08.2003, 13:25
- Re: Unbeschreiblicher Horror. Wenn man alle Konsequenzen durchdenkt, Suizidgefahr. - Euklid, 16.08.2003, 13:46
- Re: Vollste Zustimmung!!! - Loki, 16.08.2003, 14:32
- Re: Vollste Zustimmung!!! - rodex, 16.08.2003, 15:06
- Re: Vollste Zustimmung!!! - PuppetMaster, 16.08.2003, 18:02
- Re: Vollste Zustimmung!!! - Euklid, 16.08.2003, 18:21
- Re: Vollste Zustimmung!!! - PuppetMaster, 16.08.2003, 18:58
- Re: Vollste Zustimmung!!! - MC Muffin, 16.08.2003, 21:49
- Re: Vollste Zustimmung!!! - PuppetMaster, 16.08.2003, 18:58
- Re: Vollste Zustimmung!!! - Euklid, 16.08.2003, 18:21
- Warum ist es Schuld des Staates wenn nicht genuegend Arbeitsplaetze - Josef, 16.08.2003, 20:24
- Re: Warum ist es Schuld des Staates wenn nicht genuegend Arbeitsplaetze - MC Muffin, 16.08.2003, 21:38
- Schuld des Staates für zuwenig Arbeitsplaetze - die stinkende Wurzel allen Übels - Baldur der Ketzer, 16.08.2003, 21:48
- Re: Schuld des Staates für zuwenig Arbeitsplaetze - die stinkende Wurzel allen Übels - Loki, 16.08.2003, 22:53
- grade die Jahre 33-38 oder so hatten's in sich.. - alberich, 17.08.2003, 10:20
- Re: unfreiwilliger *Drang* zur Landverteilung - Baldur der Ketzer, 17.08.2003, 12:27
- Hallo Baldur - Turon, 17.08.2003, 14:51
- Re: unfreiwilliger *Drang* zur Landverteilung - Baldur der Ketzer, 17.08.2003, 12:27
- Schuld des Staates für zuwenig Arbeitsplaetze - die stinkende Wurzel allen Übels - Baldur der Ketzer, 16.08.2003, 21:48
- Re: Warum ist es Schuld des Staates wenn nicht genuegend Arbeitsplaetze - MC Muffin, 16.08.2003, 21:38
- Re: Vollste Zustimmung!!! - Loki, 16.08.2003, 14:32
- Re: Unbeschreiblicher Horror. Wenn man alle Konsequenzen durchdenkt, Suizidgefahr. - Euklid, 16.08.2003, 13:46
- bei Sozialhilfe doch auch schon der Fall - Vindaloo, 16.08.2003, 16:15
- Re: bei Sozialhilfe doch auch schon der Fall - Euklid, 16.08.2003, 18:14
- Die AV gehört bald abgeschafft wenn das so weiter geht - Sascha, 17.08.2003, 04:10
- Re: AV - Cosa, 17.08.2003, 10:56
- Die AV gehört bald abgeschafft wenn das so weiter geht - Sascha, 17.08.2003, 04:10
- Re: bei Sozialhilfe doch auch schon der Fall - Euklid, 16.08.2003, 18:14
- Re: falls n.n. reingestellt: Angehörige sollen Arbeitslose unterhalten - Euklid, 16.08.2003, 18:30
- Re: falls n.n. reingestellt: Angehörige sollen Arbeitslose unterhalten - P, 16.08.2003, 19:26
- Re: Danke, siehe in D § 1601 ff. BGB - dottore, 17.08.2003, 19:37
- Damit hat der Staat ausgedient - es lebe die Familie!!!!! - Tofir, 16.08.2003, 11:54
Re: Danke, siehe in D § 1601 ff. BGB
-->§ 1601
Unterhaltsverpflichtete
Verwandte in gerader Linie sind verpflichtet, einander Unterhalt zu gewähren.
Dazu:
§ 1360a
Umfang der Unterhaltspflicht
(1) Der angemessene Unterhalt der Familie umfasst alles, was nach den Verhältnissen der Ehegatten erforderlich ist, um die Kosten des Haushalts zu bestreiten und die persönlichen Bedürfnisse der Ehegatten und den Lebensbedarf der gemeinsamen unterhaltsberechtigten Kinder zu befriedigen.
(2) Der Unterhalt ist in der Weise zu leisten, die durch die eheliche Lebensgemeinschaft geboten ist. Die Ehegatten sind einander verpflichtet, die zum gemeinsamen Unterhalt der Familie erforderlichen Mittel für einen angemessenen Zeitraum im Voraus zur Verfügung zu stellen.
(3) Die für die Unterhaltspflicht der Verwandten geltenden Vorschriften der §§ 1613 bis 1615 sind entsprechend anzuwenden.
(4) Ist ein Ehegatte nicht in der Lage, die Kosten eines Rechtsstreits zu tragen, der eine persönliche Angelegenheit betrifft, so ist der andere Ehegatte verpflichtet, ihm diese Kosten vorzuschießen, soweit dies der Billigkeit entspricht. Das Gleiche gilt für die Kosten der Verteidigung in einem Strafverfahren, das gegen einen Ehegatten gerichtet ist.
Anders (Geschwister, usw.) geht es leider nur, wenn auch das BGB geändert wird.
Gruß!

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