- Null ZB-Gebühr bedeutet NICHT Geschenk - thomas, 04.08.2003, 23:52
- Re: ZB-Geld = Quittung für noch nicht geleistete Steuerzahlungen - dottore, 05.08.2003, 10:06
- Re: @Dottore - sorry for delay - Tassie Devil, 17.08.2003, 20:44
- Re: @Dottore - sorry for delay - dottore, 19.08.2003, 17:12
- Randfrage - Silberfuchs, 19.08.2003, 18:46
- Re:Randfrage - eins ist"normal", das andere ist das"military" time"system" (owT) - Jagg, 19.08.2003, 18:51
- Also beides Mitternacht, keine Fälligkeitsunterschiede da keine Zeitunterschie (owT) - Silberfuchs, 19.08.2003, 19:26
- Re: gemeint ist der selbe Tag - Firmian, 19.08.2003, 20:11
- Also beides Mitternacht, keine Fälligkeitsunterschiede da keine Zeitunterschie (owT) - Silberfuchs, 19.08.2003, 19:26
- Re: Randfrage - Euklid, 19.08.2003, 19:43
- Re: Randfrage - dottore, 20.08.2003, 10:06
- Re:Randfrage - eins ist"normal", das andere ist das"military" time"system" (owT) - Jagg, 19.08.2003, 18:51
- Re: @Dottore - sorry for delay - Page unavailable gegen 05.00 MESZ - Tassie Devil, 20.08.2003, 12:22
- Randfrage - Silberfuchs, 19.08.2003, 18:46
- Re: @Dottore - sorry for delay - dottore, 19.08.2003, 17:12
- Re: @Dottore - sorry for delay - Tassie Devil, 17.08.2003, 20:44
- Re: ZB-Geld = Quittung für noch nicht geleistete Steuerzahlungen - dottore, 05.08.2003, 10:06
Re: @Dottore - sorry for delay
-->Hi dottore,
an unseren Dissens"zinsloses ZB-Geld ist ein Geschenk" wieder anknuepfend hier ein kurzer Ausschnitt zu einem von Dir kommentierten Beitrag von Thomas, der schreibt:
>>Wenn die ZB Gebührenkonstante"Leitzins" auf Null herabsetzt, wird Geld <em>nicht</em> zum"Geschenk".
>>Gebührenfreiheit impliziert nämlich weder unbefristete Ausgabe von ZB, noch pfandlose Ausgabe von ZB.
Darauf Deine Statements:
>Warum nicht unbefristet?
Eine unbefristete Ausgabe der ZB waere in der Tat ein Geschenk, weil nie mehr rueckzahlbar.
>Wird es befristet ausgegeben (Rückgabe in 3 Monaten), erhält es automatisch einen Zins. Dann nämlich, wenn Bank A die 1000 Euro von der ZB auf drei Monate befristet bekommen hat, aber Bank B, die keine bekommen hat, die 1000 von A zur Verfügung gestellt bekommen will. Dafür muss B etwas anbieten, sonst macht das Ganze keinen Sinn.
Das ist schon richtig, es muss jedoch einen Grund dafuer geben, warum Bank B statt bei der ZB die 1000 EURO"zinsfrei" auf drei Monate zu holen dies gegen den Aufpreis"Zins" bei der Bank A macht, letztere wiederum hat die 1000 EURO"zinsfrei" von der ZB.
>Wenn Bank B auch jeden gewünschten Betrag von der ZB erhalten kann, macht es auch keinen Sinn, da dann alle auf 3 Monate Geld von der ZB bekommen müssen.
Hier liegt der Hase im Pfeffer:
1. Die Pfaender muessen wertmaessig im GZ gemessen immer hoeher sein wie das ausgegebene GZ, naemlich fuer den Fall, dass Bank B zum Ablauf der Fristigkeit GZ ueberhaupt nicht oder nur teilweise zurueck bezahlt, fuer diesen Zeitverzug verbleibt alle oder ein Bruchteil der Pfaender in der ZB. Will Bank B jemals wieder"zinsfreies" und somit kostenguenstigeres GZ von der ZB, dann muss sie zuerst mal ihre Pfandreste bei der ZB mit GZ, das sie sich ueber den Markt erwirtschaftet, ausloesen, ansonsten kann sie sich nur teurer ueber den Markt refinanzieren, das kostet sie zusaetzlich Leistung.
>Dann wiederum macht ZB-Geld keinen Sinn. Jede Bank kann unverszinsliche Sola-Wechsel schreiben, die dann kursieren. Dies wiederholen sie alle drei Monate.
Mit Solawechseln kann aber niemand, gerade auch keine Bank, seine/ihre Steuern bezahlen, Steuern koennen nur mit GZ bezahlt werden, es sei denn der Staat akzeptiert als Steuerzahlung auch etwas zusaetzlich anderes als GZ, wie z.B. VERSPRECHEN auf GZ (Giralgeld).
>ZB-Geld wird nur benötigt, wenn das GZ auf ZB-Geld lautet.
Richtig.
>Und GZ muss es geben, weil darin die Steuern zu bezahlen sind.
Nochmals d'accord.
>Diese müssen auf irgendetwas lauten bzw. in irgendeiner Sache oder Leistung definiert sein.
Ja, die Steuern lauten auf GZ und in noch viel groesserem Umfang auf Versprechen auf GZ.
Versprechen auf GZ, die eigentlich nur die Geschaeftsbanken schaffen koennen, lieber dottore, das hat in meinen Ohren einen stark zeitlosen Klang mit einem fristigkeitslosem Beigeschmack, ganz im Gegensatz zu den knallharten Dreimonatsterminen der ZB mit ihrem GZ.
Darueber hinaus hat Versprechen auf GZ den"Vorteil", dass es z.Zt. nur noch marginal der ZB mit ihrem GZ und diesen Pfaenderzwaengen bedarf, wann kommt das Geschenk der voelligen Freiheit infolge Fristlosigkeit fuer die Geschaeftsbanken, weil sowohl der Staat wie auch das restliche Publikum nur noch und ausschliesslich in Versprechen auf GZ involviert sind?
DAS, werter dottore, naemlich die Fristlosigkeit des Versprechens auf GZ ist das Geschenk, weil letztendlich alles nach Salamiart platzt, jedes Scheibchen wird zum Geschenk.
Ob in jedem Raedchen Salami auch noch ein wenig Monopolsteuer der ZB mit drin enthalten ist oder nicht, das sind in meinen Augen Marginalien, die nicht dafuer herhalten koennen, dass ein Kredit ohne Zins ein Geschenk sei.
>Gruß!
Gruss zurueck
TD

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