- Falschgeld - R.Deutsch, 28.10.2000, 18:46
- Re: Falschgeld - Jochen, 28.10.2000, 20:37
- Re: Falschgeld - dottore, 28.10.2000, 21:32
- Es ist absoluter No-Nonsense. Danke. - R.Deutsch, 28.10.2000, 21:55
- No Nonsens Jochen - R.Deutsch, 28.10.2000, 22:15
- Re: No Nonsens Jochen - dottore, 28.10.2000, 22:42
- No Nonsens Jochen - R.Deutsch, 28.10.2000, 22:15
- Re: Falschgeld - Jochen, 29.10.2000, 00:20
- Es ist absoluter No-Nonsense. Danke. - R.Deutsch, 28.10.2000, 21:55
- Re: Falschgeld - dottore, 28.10.2000, 21:32
- Re: Falschgeld Die Edelmetallbewahranstalt und anderes: - dottore, 28.10.2000, 21:04
- Falschgeld - Rudow, 28.10.2000, 22:17
- Re: Falschgeld - Jochen, 28.10.2000, 20:37
Re: Falschgeld
Hallo R. Deutsch
>Also lieber dottore, Sie schreiben:
>"Wir könnten ja auch sagen, eine Notenbank hat nur Gold zum Start. Aktivseite: Gold, Passivseite Kapital (= was sie dem Einleger des Goldes, z.B. den Inahbern der Notenbank schuldig ist). Dieses Kapital wird in Form nicht von Aktien, sondern von Golddepositenscheinen dokumentiert und als umlauffähiges"Geld" deklariert.
>Dann haben wir das Gold in der Notenbank und die Golddepositenscheine sind im Umlauf (statt Gold, egal jetzt in welcher Form, wie Barren oder Münzen).
>Jetzt kommt jemand zur Notenbank und sagt: Ich will eine"Banknote" haben, die muss aber durch Gold gedeckt sein. Dann kann ihm die Notenbank (100%-Deckung ist ja vorausgesetzt) nur sagen: Ich kann ihnen eine solche Note nicht geben, weil ich ja selbst nur Gold habe. Ich kann ihnen auch keinen Depositenschein geben, dazu müssten sie Gold einlegen.
>Also könnte die Notenbank nur sagen: Ich leihe ihnen Gold. Aber das darf sie nicht, denn dann sind die Depositenscheine nicht mehr zu 100 % gedeckt.
>Und wie geht's nun weiter?
>Gar nicht. Ende."
>Ja, sehr schön, genau hier liegt der Knoten.
>Natürlich kann der Mann nicht zur Notenbank gehen und sagen,"ich will eine Banknote haben, die muss aber durch Gold gedeckt sein." Warum sollte ihm die Bank daraufhin eine Banknote aushändigen, macht ja sonst auch niemand. Er müßte dafür schon eine Leistung erbringen, z.B. Gold einlegen, oder er gibt ihr einen Wechsel und sie händigt ihm dafür eine Banknote aus, oder sie gibt ihm die Note als Darlehen, gegen ein Pfand. Ob sie dafür Gold im Keller hat, spielt keine Rolle.
Das scheint mir aber bei dir die entscheidende Rolle zu spielen.
>Sie ist auf alle Fälle verpflichtet, jederzeit gegen Vorlage ihrer Banknote Gold auszuhändigen,
Wie kann sie das, wenn sie, wie du oben sagst"Oder er gibt ihr (der Bank) einen Wechsel und sie (die Bank) händigt ihm dafür eine Banknote aus.. Ob sie dafür Gold im Keller hat, spielt keine Rolle"?
Wenn du sagst, das eben beschriebene Beispiel sei kein Falschgeld, wo ist dann der Dissens?
>anders als bei fiat money, da muß sie bei Vorlage der Note nur neues fiat money aushändigen, kein Gold.
Gemäß deinem obigen Beispiel kann die obige Bank das auch nicht, da sie nur einen Wechsel hat?
>Der Trick bei den (echten) Banknoten war schon immer (auch im Goldstandard), daß sie beides zugleich sind, Depositenschein und Zahlungsversprechen (Lagerschein und Wechsel) und man ihnen nicht ansieht, was sie gerade sind.
Richtig!
>Ich gehe also einmal mit meinem"Depositenschein" hin und sage, ich will"mein" hier gelagertes Gold abholen. Ein andernmal gehe ich mit dem Zahlungsversprechen hin und sage, ich will das versprochene Gold abholen.
Meiner Meinung nach ist es egal, ob ich das versprochene Gold oder einen wie auch immer gearteten Handelswechsel abholen will.
>Es ist also garnichts zu Ende, wie Sie schreiben. Im Gegenteil, das Kreditgeld auf dieser Basis hat über Jahrhunderte hervorragend funktioniert und es wurde die größte industrielle Entwicklung mit gewaltigen internationalen Krediten finanziert (19.Jh). Warum sollte denn eine Bank nicht, wie jeder Privatmann auch, Kreditgeld erzeugen können, indem sie einen Wechsel unterschreibt? Nur muß sie für ihr Kreditgeld auch selbst einstehen, es muß gesagt werden, was die Bank selbst für ihre Noten schuldig ist und nicht was andere dafür schuldig sind.
Sie bietet als Deckung eben den Handelswechsel an.
Mein Beispiel: Ich bekomme als Bezahlung für irgendwas einen Wechsel über 100. Wenn ich nun woanders Schulden von 100 habe, dann gebe ich diesem Gläubiger den Wechsel. Ich leiste also nicht, sondern reiche nur den Wechsel weiter. Der Wechselschuldner muß nun also nicht mir, sondern meinem Gläubiger leisten.
Gebe ich nun nicht den Wechsel direkt weiter, sondern emittiere Geld gegen diesen Wechsel und gebe das dem Gläubiger, dann sind wir doch da, wo wir hinwollen?
Läuft der Wechsel ab, bekomme ich die Leistung daraus, die ich dann im Eventualfall meinem Geldgläubiger weitergebe.
Fazit: Der Geldschein ist jederzeit gedeckt, ohne Gold.
Wenn das Beispiel Nonsens ist, kein Problem. Einfach draufhauen, das entspannt:-)
Gruß
Jochen
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