- Falschgeld - Herrjeh Dottore! - R.Deutsch, 28.10.2000, 21:31
- Re: Falschgeld - Herrjeh Dottore! Jessas, Herr Deutsch! - dottore, 28.10.2000, 22:06
Re: Falschgeld - Herrjeh Dottore! Jessas, Herr Deutsch!
>so schwer ist das doch nicht!
>Sie schreiben:
>" Oder, um zum Geld zu kommen: Jemand stellt einen Drei-Monats-Wechsel aus, besichert durch eine Lieferung
> Gold, die er in drei Monaten erhalten wird. Der Kontrakt ist einwandfrei, da das Gold bereits gefördert wurde
> und jetzt von Südafrika aus unterwegs ist (Transportversicherung existiert selbstverständlich auch).
> Die Notenbank akzeptiert den Wechsel und verwandelt ihn in"fiat money". Wie kann dieses Fiat Money jemals
>"Falschgeld" sein? Das Notenbankgeld offeriert zweifelsfrei keinerlei Anspruch auf bereits in der Notenbank befindliches Gold."
>eben deshalb ist es Falschgeld. Der Wechsel ist kein Falschgeld, er ist richtiges Geld, denn er repräsentiert einen Anspruch auf Leistung (Gold).
Nein nicht auf Leistung, sondern auf den Gegenwert der Leistung. Ob der ausreicht, um den Wechsel einzulösen, steht dahin. Der Wechsel lautet doch nicht auf eine bestimmte Menge Gold, sondern auf einen bestimmten Geldbetrag.
>Das Notenbankgeld offeriert zweifelsfrei wie Sie richtig schreiben keinerlei Anspruch auf Leistung (Gold). Das echte Geld (der Wechsel) wird also in Falschgeld umgetauscht.
Das stimmt doch nicht. Denn während wir hier streiten, ist das Gold schon wieder um Meilen näher gekommen. Bald wird es im Hafen gelöscht. Dann wird es vermarktet (die Leistung wurde ja bereits produziert, wichtiger Unterschied wie Sie meinen Postings entnehmen konnten!). Mit den Banknoten, die der Verkäufer bezahlt wird, geht er zur Notenbank und holt sich dort seinen Wechsel wieder ab und zerreißt ihn.
Wo ist das Falschgeld?
Da natürlich nicht. Nie und nimmer. Das Falschgeld, auch das hatte ich bereits zu erklären versucht, ist der Unterschied zwischen Diskont und Rediskont. Diese Differenz kommt nur zu Stande (= Monopolgeldprämie), weil nur die Notenbank"gesetzliche Zahlungsmittel" in Umlauf bringen darf.
Falschgeld, ich wiederhole (hoffentlich zum letzten Mal):
1. Gegen Papiere nicht leistender Schuldner ausgegebene"gesetzliche Zahlungsmittel".
2. Die Monopolgeldprämie, die sich die Notenbank einschieben kann (übrigens nicht immer einschiebt, z.B., wenn sie"außerhalb des Marktes" liegt, was oft genug vorkommt), um sie anschließend an den Finanzminister auszukehren.
>Richtig wäre, das erste Leistungsversprechen (der Wechsel, der das Leistungsversprechen enthält in 3 Monaten Gold zu liefern) würde in ein anderes konkretes Leistungsversprechen umgetauscht, z.B. jederzeit auf Verlangen Gold zu liefern und damit umlauffähig gemacht.
Warum muss das Gold umlauffähig sein? In dem Moment, da das Gold vermarktet wurde (= Geld in der Kasse des Verkäufers) kann er mit dem Geld doch machen was er will. Er kann ja seinen ersten Wechsel durch einen zweiten ersetzen, weil schon wieder (Pech für die Goldfreaks) ein 100.000-Tonner mit Gold an Bord unterwegs ist.
>Merken Sie denn nicht, daß genau hier der intelektuelle Trick des Geldbetruges liegt, das man sagt, das zweite Leistungsversprechen sei durch das erste Leistungsversprechen gedeckt?
Was ich mit dem Gold als prouziertem BIP mache, ist doch mir überlassen. Ich kann's doch auch bunkern, um z.B. auf höhere Preise zu warten (muss es dann natürlich beleihen, um zumindest einen Teil meiner Wechselschuld abzutragen). Ich kann's auch gegen Calls, die ich schreibe halten. Ich kann's auch auf Termin verkaufen. Es kann auch gegen umlaufende Banknoten verkauft werden. Und mit dem Geld kann ich wiederum kaufen, wonach mir der Sinn steht.
Was soll denn bloß immer das vermaledeite"gedeckt" heißen?
Und intellektuell nehme ich es gern mit jedem Betrüger auf.
Gruß
d.
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