- für unsere Big Brother Freaks: Jap wird seit einem Monat vom BKA überwacht - Poseidon, 18.08.2003, 21:55
- Rechtliche Situation - Turon, 18.08.2003, 22:55
Rechtliche Situation
-->Für eine elektronische Überwachung eines Users wird nach deutschen Gesetzen
immer ein gerichtlicher Beschluß notwendig sein.
Ist auch in diesem Sinne auch vollkommen korrekt, da die Strafverfolgung
auf diese Art und Weise die Möglichkeit bekommt, die Surfgewohnheiten eines
Tatverdächtigen (wobei eine Verwechslung fast auszuschließen ist) zu überprüfen, und dabei tatsächlich Beweisinhalte und Verbindung an mögliche
weitere Organisationen zu bekommen.
Bedauerlicherweise ist eine derartige Überwachung ganz selten ein Bestandteil der Anklage, bzw. Nachforschung, wobei der Tatverdächtige
entsprechend und ohne Zweifel entlastet, bzw. belastet sein kann.
Ich kann mich auf meinen Fall da nach Kenntnis der Ermittlungsakte voll berufen. Der Richter hat niemals einen Beschluß erlassen, meine Telekomunikationsdaten auszuwerten, auch niemals waren irgendwelche elektronisch erfaßte Daten, Surfverhalten ein Bestandteil der Ermittlungen.
Der Beschluß meine Daten entsprechend zu überwachen, kam erst nach abgeschmetterter Beschwerde und wurde niemals tatsächlich umgesetzt.
Für die Ã-ffentlichkeit bemüht sich also der Schreiberling die Sache so darzustellen, als wäre die Sache tatsächlich so veranlaßt als wäre der
Schutz übriger User gewährleistet, was ich beim allem Respekt nicht
ohne Weiteres bejahen kann.
Im Gegenteil, da JAP eventuell unter dem Verdacht steht die Plattform
für eventuell kriminelle Aktivitäten bereitzustellen, muß man davon ausgehen
daß alle Daten, alle Surfprotokolle verlangt wurden. Schlimmer noch:
es ist nach geltenden Recht rechtmäßig. Es handelt sich quasi um eine
Durchsuchung, und entsprechende Gesetze besagen:
"...werden am Tatort auch ermittlungsfremde Aktivitäten festgestellt,
so dürfen auch diese entsprechend beschlagnahmt und untersucht werden...".
So zum Beispiel (Aussage eines Fachmanns): wenn gegen ein Unternehmen
eine Ermittlung wegen dem Verdacht der Steuerhinterziehung läuft, schaut
man sich logischerweise auch die lizenzrechtliche Situation des betroffenen
Unternehmens an. Wird also an den beschlagnahmten PC´s illegale Verwendung
von PC-Programmen festgestellt, so hat das betroffene Unternehmen gleich zwei
Verfahren am Hals: wegen Urheberrechtverletzung und wegen möglicher
Steuerhinterziehung.
Man kann also keineswegs behaupten, JAP ist gezwungen nur Daten von
Verdächtigen herauszugeben, im Gegenteil - es ist ein Hinweis, daß derzeit
wohl einziger einigermaßen sauberer Anonymizerdienst, nichts weiter
als Datenschleuder aller User ist - fairerweise muß man aber auch sagen,
daß seit einiger Zeit so gut wie alle Dienste dieser Art unter dem Verdacht
stehen.
Gruß

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