- Falschgeld - R.Deutsch, 28.10.2000, 18:46
- Re: Falschgeld - Jochen, 28.10.2000, 20:37
- Re: Falschgeld - dottore, 28.10.2000, 21:32
- Es ist absoluter No-Nonsense. Danke. - R.Deutsch, 28.10.2000, 21:55
- No Nonsens Jochen - R.Deutsch, 28.10.2000, 22:15
- Re: No Nonsens Jochen - dottore, 28.10.2000, 22:42
- No Nonsens Jochen - R.Deutsch, 28.10.2000, 22:15
- Re: Falschgeld - Jochen, 29.10.2000, 00:20
- Es ist absoluter No-Nonsense. Danke. - R.Deutsch, 28.10.2000, 21:55
- Re: Falschgeld - dottore, 28.10.2000, 21:32
- Re: Falschgeld Die Edelmetallbewahranstalt und anderes: - dottore, 28.10.2000, 21:04
- Falschgeld - Rudow, 28.10.2000, 22:17
- Re: Falschgeld - Jochen, 28.10.2000, 20:37
Re: No Nonsens Jochen
>Dein Beispiel ist in der Tat kein Nonsense. Allerdings besteht ein kleiner, sehr wichtiger Unterschied. Du sagst ja, Du willst für das Geld, das Du emittierst selbst etwas leisten, im Zweifel die Leistung, die Du für den Wechsel bekommst weiterreichen. Der Gläubiger kann also mit dem Geld immer zu Dir kommen und sagen, ich bitte um Leistung. Das kann er bei der BuBa nicht. Mit deren Geld muß er zu anderen gehen und sagen ich bitte um Leistung, wie bei echtem Falschgeld.
Das kann er bei der Buba nicht, weil die von ihr emittierten Banknoten eben keine Wechsel sind. Er kann aber bei der Buba den Wechsel gegen Banknoten abholen und selbst vollstrecken. Dies ist in der Tat ein Unterschied und zwar im Zeit- (= Vollstreckungsablauf), aber das ändert doch an der Grundaussage nichts: Bargeld ist jederzeit über den Umweg des Sich-Dafür-Kaufens-eines-Wechsels vollstreckbar. Der Wechsel dagegen ist direkt vollstreckbar.
Das ist jedoch kein prinzipieller Unterschied. Jeden Tag kann ich gegen Notenbankgeld irgendeinen Wechsel kaufen, überall in der Welt. Weshalb sollte denn solches Notenbankgeld, mit dem ich Wechsel kaufen oder auslösen kann,"Falschgeld" sein?
Notenbankgeld ist ein umlauffähig gemachter Wechsel, nicht mehr und nicht weniger. Umlauffähig, weil dieses Notenbankgeld"gesetzliches Zahlungsmittel" ist und von jedermann angenommen werden muss. Für dieses Geldmonopol (!) wird die Notenbank ja auch"bezahlt" - eben mit der Rediskontprämie, deren"Vergeldlichung" (= Ausschüttung an den Finanzminister) Produktion von Falschgeld ist (wie bei mir nach zu lesen).
Der Notenbankgewinn und seine Ausschüttung an den Finanzminister ist genau das, was Sie suchen: ein Monopolaufschlag, der gesamtwirtschaftlich genau so wirkt (nämlich tendenziell preissteigernd) wie das in Umlaufsetzen (und permanentes Akzeptieren) von kriminellem Falschgeld.
Der Notenbankgewinn (grosso modo), der nicht durch einen"Zins" in die Welt kommt, sondern als Monopolprämie ist gesetzlich erlaubte Fabrikation von Falschgeld. Nicht mehr und nicht weniger.
Dies ist der Trick, logisch doch. Aber solange ich gegen Notenbankgeld jederzeit vollstreckbare Wechsel kaufen kann, ist doch die Welt in Ordnung. Das Obige selbstverständlich ausgenommen.
Grüße an Reinhard und R.Deutsch,
d.
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