- Null ZB-GebĂĽhr bedeutet NICHT Geschenk - thomas, 04.08.2003, 23:52
- Re: ZB-Geld = Quittung fĂĽr noch nicht geleistete Steuerzahlungen - dottore, 05.08.2003, 10:06
- Re: @Dottore - sorry for delay - Tassie Devil, 17.08.2003, 20:44
- Re: @Dottore - sorry for delay - dottore, 19.08.2003, 17:12
- Randfrage - Silberfuchs, 19.08.2003, 18:46
- Re:Randfrage - eins ist"normal", das andere ist das"military" time"system" (owT) - Jagg, 19.08.2003, 18:51
- Also beides Mitternacht, keine Fälligkeitsunterschiede da keine Zeitunterschie (owT) - Silberfuchs, 19.08.2003, 19:26
- Re: gemeint ist der selbe Tag - Firmian, 19.08.2003, 20:11
- Also beides Mitternacht, keine Fälligkeitsunterschiede da keine Zeitunterschie (owT) - Silberfuchs, 19.08.2003, 19:26
- Re: Randfrage - Euklid, 19.08.2003, 19:43
- Re: Randfrage - dottore, 20.08.2003, 10:06
- Re:Randfrage - eins ist"normal", das andere ist das"military" time"system" (owT) - Jagg, 19.08.2003, 18:51
- Re: @Dottore - sorry for delay - Page unavailable gegen 05.00 MESZ - Tassie Devil, 20.08.2003, 12:22
- Randfrage - Silberfuchs, 19.08.2003, 18:46
- Re: @Dottore - sorry for delay - dottore, 19.08.2003, 17:12
- Re: @Dottore - sorry for delay - Tassie Devil, 17.08.2003, 20:44
- Re: ZB-Geld = Quittung fĂĽr noch nicht geleistete Steuerzahlungen - dottore, 05.08.2003, 10:06
Re: @Dottore - sorry for delay
-->Hi Tassie,
>>Warum nicht unbefristet?
>Eine unbefristete Ausgabe der ZB waere in der Tat ein Geschenk, weil nie mehr rueckzahlbar.
Das ist es nicht, sondern: Warum sollte es befristet sein? Ist es befristet, hat es immer einen Zins, der sich so ergibt:
A holt sich auf 3 Monate von der ZB 1000 zum Nullzins. Er muss in 3 Monaten 1000 zurĂĽck geben. Jetzt kommt B und sagt: Gib mir die 1000 und ich gebe sie Dir in 2 Monaten zurĂĽck. Ich brauche die 1000 jetzt, die ZB erst in 3 Monaten. A kann B auf die ZB verweisen. Wenn er B auf die ZB verweisen kann, kann jeder andere auch zur ZB. Und dies nicht nur auf 3 Monate, sondern anschlieĂźend immer weiter. Die ZB verschenkt also das Geld.
Können B und andere nicht zur ZB, müssen sie A etwas dafür bieten, dass er ihnen das Geld überlässt. A kann also eine Monopolprämie kassieren - und das ist der Zins.
>>Wird es befristet ausgegeben (Rückgabe in 3 Monaten), erhält es automatisch einen Zins. Dann nämlich, wenn Bank A die 1000 Euro von der ZB auf drei Monate befristet bekommen hat, aber Bank B, die keine bekommen hat, die 1000 von A zur Verfügung gestellt bekommen will. Dafür muss B etwas anbieten, sonst macht das Ganze keinen Sinn.
>Das ist schon richtig, es muss jedoch einen Grund dafuer geben, warum Bank B statt bei der ZB die 1000 EURO"zinsfrei" auf drei Monate zu holen dies gegen den Aufpreis"Zins" bei der Bank A macht, letztere wiederum hat die 1000 EURO"zinsfrei" von der ZB.
Entweder alle bekommen die 1000 zinsfrei oder nicht alle. Dann ist die Differenz zwischen beiden die"Sicherheit". Die einen haben sie (so wie die ZB sie vorschreibt), die anderen nicht. Dann können jene, die die passenden Sicherheiten haben, eine Monopolprämie für das Haben der Sicherheit verlangen = wieder Zins.
>
>>Wenn Bank B auch jeden gewĂĽnschten Betrag von der ZB erhalten kann, macht es auch keinen Sinn, da dann alle auf 3 Monate Geld von der ZB bekommen mĂĽssen.
>Hier liegt der Hase im Pfeffer:
>1. Die Pfaender muessen wertmaessig im GZ gemessen immer hoeher sein wie das ausgegebene GZ,
Das stimmt just nicht. Die Pfänder werden zum aktuellen Kurswert von der ZB in GZ verwandelt. Von wegen, Bank will 1000 ZB-Geld haben und muss dafür 1100 Kurswert von Staatspapieren verpfänden. Nein, 1: 1. Du verwechselst die ZB mit einer Geschäftsbank.
>naemlich fuer den Fall, dass Bank B zum Ablauf der Fristigkeit GZ ueberhaupt nicht oder nur teilweise zurueck bezahlt, fuer diesen Zeitverzug verbleibt alle oder ein Bruchteil der Pfaender in der ZB. Will Bank B jemals wieder"zinsfreies" und somit kostenguenstigeres GZ von der ZB, dann muss sie zuerst mal ihre Pfandreste bei der ZB mit GZ, das sie sich ueber den Markt erwirtschaftet, ausloesen, ansonsten kann sie sich nur teurer ueber den Markt refinanzieren, das kostet sie zusaetzlich Leistung.
Entfällt. Die GB gibt 1000 ZB-Geld zurück und erhält das Pfand, egal welchen Kurswert es inzwischen haben sollte. Gibt sie die 1000 nicht zurück, ist sie in Konkurs.
>>Dann wiederum macht ZB-Geld keinen Sinn. Jede Bank kann unverszinsliche Sola-Wechsel schreiben, die dann kursieren. Dies wiederholen sie alle drei Monate.
>Mit Solawechseln kann aber niemand, gerade auch keine Bank, seine/ihre Steuern bezahlen, Steuern koennen nur mit GZ bezahlt werden, es sei denn der Staat akzeptiert als Steuerzahlung auch etwas zusaetzlich anderes als GZ, wie z.B. VERSPRECHEN auf GZ (Giralgeld).
Solawechsel 1000 = ZB-Geld abzgl. Diskont, also 980 (aufs Jahr gerechnet). Mit 980 können 980 sonstige Steuern bezahlt werden, die 20 ZB-Steuer können nur bezahlt werden, wenn der nächste Solawechsel in die ZB schneit. Kleine Wechselreiterei ad Kalendas Graecas, deshalb nicht mit einer ZB zu machen.
>>ZB-Geld wird nur benötigt, wenn das GZ auf ZB-Geld lautet.
>Richtig.
>>Und GZ muss es geben, weil darin die Steuern zu bezahlen sind.
>Nochmals d'accord.
>>Diese mĂĽssen auf irgendetwas lauten bzw. in irgendeiner Sache oder Leistung definiert sein.
>Ja, die Steuern lauten auf GZ und in noch viel groesserem Umfang auf Versprechen auf GZ.
Nein, sie lauten schlicht auf GZ. GZ ist täglich fällig, egal ob als Note oder als Tagesgeld, das im Augenblick der Umbuchung auf das Konto Staat auf pari zum GZ steht (also kein Geld- und Briefkurs).
>Versprechen auf GZ, die eigentlich nur die Geschaeftsbanken schaffen koennen, lieber dottore, das hat in meinen Ohren einen stark zeitlosen Klang mit einem fristigkeitslosem Beigeschmack, ganz im Gegensatz zu den knallharten Dreimonatsterminen der ZB mit ihrem GZ.
Ohne Frist kein Zins. Mit Frist immer Zins, lässt sich auf Sekunden herunter brechen.
>Darueber hinaus hat Versprechen auf GZ den"Vorteil", dass es z.Zt. nur noch marginal der ZB mit ihrem GZ und diesen Pfaenderzwaengen bedarf, wann kommt das Geschenk der voelligen Freiheit infolge Fristlosigkeit fuer die Geschaeftsbanken, weil sowohl der Staat wie auch das restliche Publikum nur noch und ausschliesslich in Versprechen auf GZ involviert sind?
>DAS, werter dottore, naemlich die Fristlosigkeit des Versprechens auf GZ ist das Geschenk, weil letztendlich alles nach Salamiart platzt, jedes Scheibchen wird zum Geschenk.
Dein"Versprechen auf GZ" hat eine Frist: Täglich fällig. Zahlst Du Deine Steuern um 0.00 Uhr sparst Du gegen Zahlung um 24.00 Uhr (das ist der Termin, den der Staat setzt) den Tageszins.
>Ob in jedem Raedchen Salami auch noch ein wenig Monopolsteuer der ZB mit drin enthalten ist oder nicht, das sind in meinen Augen Marginalien, die nicht dafuer herhalten koennen, dass ein Kredit ohne Zins ein Geschenk sei.
Den Kredit definiert nicht der Zins, sondern die Fälligkeit. Gibt es keine, ist es ein Geschenk. Gibt es eine, erscheint, siehe oben, immer ein Zins - es sei denn jeder darf sich direkt bei der ZB bedienen.
Nochmals GruĂź!

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