- Der Fall"Miami-Rolf": Knapp 1000 Sozialhilfeempfänger leben im Ausland - Sascha, 19.08.2003, 19:59
- Tät mich nicht wundern, wenn *Rolf* immer über Zürich einfliegt - LenzHannover, 19.08.2003, 20:52
- Die eigendliche Frage ist doch..... - MC Muffin, 19.08.2003, 22:00
- Re: Die eigendliche Frage ist doch..... - Euklid, 19.08.2003, 22:16
Der Fall"Miami-Rolf": Knapp 1000 Sozialhilfeempfänger leben im Ausland
-->DER FALL"MIAMI-ROLF"
<font size=5>Knapp 1000 Sozialhilfeempfänger leben im Ausland</font>
Von Marcus Stölb
"Miami Rolf", der in Florida Sozialhilfe kassiert, erregt seit Tagen die daheim gebliebenen Gemüter. Doch er ist nicht allein: 959 im Ausland lebende Deutsche erhalten Stütze. Diese Regelung im Bundessozialhilfegesetz entstand einst, um vom Nazi-Terror verfolgte Deutsche zu schützen - doch sie wurde längst verschärft.
Berlin - Kurz und knapp ist die Formulierung im Bundessozialhilfegesetz:"Deutschen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben und im Ausland der Hilfe bedürfen, kann in besonderen Notfällen Sozialhilfe gewährt werden", steht da in § 119 Absatz 1."Der geregelte Irrsinn", wütet die Boulevardpresse. Dabei gab und gibt es gute Gründe für diese"Lücke" im BSHG: Denn nur so können auch im Ausland lebende Deutsche, denen eine Rückkehr wirklich nicht zuzumuten ist, Sozialhilfe erhalten.
Über Rolf J. lässt sich trefflich streiten, doch es gibt auch ganz andere Fälle: Menschen, die im Dritten Reich verfolgt wurden und ins Ausland flüchten mussten, wo sie bis heute leben. Aus guten Gründen wollte es der Gesetzgeber vor allem Deutschen jüdischen Glaubens ersparen, wieder ins Land der Täter zurückkehren müssen. Oft sind es aber auch einfach nur ältere Menschen, die nach dem Krieg auswanderten und in ihrer Wahlheimat mittellos wurden.
Sinnlos, Alte zurückzuholen
Zum Beispiel in Südamerika, wo derzeit noch rund 300 Deutsche Sozialhilfe erhalten. Tendenz: sinkend."Natürlich versuchen wir in aller Regel, die Betroffenen zur Rückkehr nach Deutschland zu bewegen", sagt ein Insider. Doch häufig mache das keinen Sinn mehr. Eine mittelose 70-Jährige, die seit einem halben Jahrhundert in Venezuela lebt, von Caracas wieder nach Castrop-Rauxel umzusiedeln, würde in der Tat beiden Seiten wenig bringen. Die betagte Dame verlöre ihr gewohntes Umfeld und den deutschen Steuerzahler käme das ganze wahrscheinlich noch teurer zu stehen.
Entscheidend für die Höhe der Sozialhilfe sind die Lebenshaltungskosten am Aufenthaltsort. Botschaften und Konsulate liefern den innerdeutschen Sozialhilfeträgern Informationen über das Existenzminimum in den jeweiligen Ländern. Festgesetzt wird der Sozialhilfesatz dann hier zu Lande. Dass Miami teurer ist als Mühlheim liegt auf der Hand. Andererseits übersteigt das Existenzminimum in Bayern das in Bolivien, wo derzeit noch rund 20 Deutsche Sozialhilfe erhalten.
In der Not springt das Auswärtige Amt ein
Zur Amtshilfe, die das Auswärtige Amt für die Träger der Sozialhilfe leistet, zählen auch die Auszahlung der Sozialhilfe sowie die Überprüfung der Bedürftigkeit. Generell sind für längerfristige Leistungen die Träger der Sozialhilfe zuständig. Geraten Deutsche im Ausland jedoch in eine akute Notlage, springen die Botschaften und Konsulate ein. Paragraph 5 Konsulargesetz regelt diese Fälle und zahlt dem ausgeraubten deutschen Urlauber auch schon mal Übernachtung und Rückflug. Allerdings nur als Darlehen; in der Heimat muss das Geld ans Auswärtige Amt zurückgezahlt werden.
Ginge es nach der Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe, würden Sozialhilfeabhängige im Ausland künftig ausschließlich vom Auswärtigen Amt betreut. Die bisherige Regelung solle abgeschafft und entsprechende Sachverhalte im Konsulargesetz geregelt werden, forderte die Arbeitsgemeinschaft schon vor Jahren.
Der Vorschlag könnte auch deshalb Sinn machen, weil der betroffene Personenkreis kontinuierlich abnimmt. Das zeigen auch die aktuellen Zahlen aus dem Fischer-Ministerium: Demnach lebten im vergangenen Jahr insgesamt 959 Sozialhilfeempfänger im Ausland, die rund 4,3 Millionen Euro Hilfe zum Leben erhielten.
[b] Quelle: http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,261882,00.html

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