- Zur Klarstellung des Begriffs Werbungskosten - Euklid, 20.08.2003, 14:43
- Der Ã-si-Link ist aber nicht optimal - HB, 20.08.2003, 15:15
- MEGALOL............................:-)) (owT) - Tierfreund, 20.08.2003, 16:53
- Werbungskosten / Deutschland - Sascha, 20.08.2003, 15:49
- Werbungskosten - Dieter, 20.08.2003, 16:12
- Re: Werbungskosten - Euklid, 20.08.2003, 17:08
- legitimes Verhalten - Dieter, 20.08.2003, 18:22
- Re: legitimes Verhalten - Euklid, 20.08.2003, 18:31
- Re: legitimes Verhalten - Dieter, 20.08.2003, 19:23
- Re: legitimes Verhalten - Euklid, 20.08.2003, 20:09
- Re: legitimes Verhalten - Dieter, 20.08.2003, 19:23
- Re: legitimes Verhalten - Euklid, 20.08.2003, 18:31
- legitimes Verhalten - Dieter, 20.08.2003, 18:22
- Re: Werbungskosten - Euklid, 20.08.2003, 17:08
- Der Ã-si-Link ist aber nicht optimal - HB, 20.08.2003, 15:15
Zur Klarstellung des Begriffs Werbungskosten
-->5 WERBUNGSKOSTEN (§ 16 EStG 1988)
5.1 Werbungskosten allgemein (§ 16 Abs. 1 EStG 1988)
5.1.1 Begriff der Werbungskosten
Allgemeines
223
Werbungskosten eines Arbeitnehmers sind Aufwendungen oder Ausgaben, die beruflich veranlasst sind. Eine berufliche Veranlassung ist gegeben, wenn die Aufwendungen oder Ausgaben
objektiv im Zusammenhang mit einer nichtselbständigen Tätigkeit stehen und
subjektiv zur Erwerbung, Sicherung oder Erhaltung der Einnahmen geleistet werden oder den Steuerpflichtigen unfreiwillig treffen und
nicht unter ein steuerliches Abzugsverbot fallen.
http://www.lohnsteuerverein.at/lohnsteuer/05_werbungskosten_0223.htm
-- -- -- -- -- -- -- -- -- -- --
Damit ist klargestellt sowohl objektiv als auch subjektiv was Werbungskosten sind.
Und damit wird auch klargestellt daß dies keine Subvention ist.
Die haben nur kalte Füße wegen des übergeordneten Gesetzes der Besteuerung nach Leistungsfähigkeit bekommen.
Den Bierkonsum mit einer Fahrt zum Betrieb gleich zu setzen ist deshalb abenteuerlich.
Gruß EUKLID

gesamter Thread: