- Zur Klarstellung des Begriffs Werbungskosten - Euklid, 20.08.2003, 14:43
- Der Ã-si-Link ist aber nicht optimal - HB, 20.08.2003, 15:15
- MEGALOL............................:-)) (owT) - Tierfreund, 20.08.2003, 16:53
- Werbungskosten / Deutschland - Sascha, 20.08.2003, 15:49
- Werbungskosten - Dieter, 20.08.2003, 16:12
- Re: Werbungskosten - Euklid, 20.08.2003, 17:08
- legitimes Verhalten - Dieter, 20.08.2003, 18:22
- Re: legitimes Verhalten - Euklid, 20.08.2003, 18:31
- Re: legitimes Verhalten - Dieter, 20.08.2003, 19:23
- Re: legitimes Verhalten - Euklid, 20.08.2003, 20:09
- Re: legitimes Verhalten - Dieter, 20.08.2003, 19:23
- Re: legitimes Verhalten - Euklid, 20.08.2003, 18:31
- legitimes Verhalten - Dieter, 20.08.2003, 18:22
- Re: Werbungskosten - Euklid, 20.08.2003, 17:08
- Der Ã-si-Link ist aber nicht optimal - HB, 20.08.2003, 15:15
Werbungskosten
-->Ist ja alles richtig, Dein Zitat,
dazu ein Beispiel:
Ich wäre Geschäftsführer einer gutgehenden (meiner) GmbH, also Arbeitnehmer, habe ein Häuschen in NRW, eins in Miami, und eins auf den Kanaren. Im Winter bin ich oft auf den Kanaren, im Sommer viel in Deutschland und ansonsten nach Lust auch öfters in Miami. Arbeiten muß ich natürlich auch.
jedesmal nehme ich mir einen Jet (Zeit ist Geld) und fliege/fahre zur Arbeit.
Nach der Gesetzesdefinition hätten wir eindeutig Werbungskosten beim Flug/Fahrt zur Arbeit,
deshalb zitiere ich Dich noch einmal:
>Werbungskosten eines Arbeitnehmers sind Aufwendungen oder Ausgaben, die beruflich veranlasst sind. Eine berufliche Veranlassung ist gegeben, wenn die Aufwendungen oder Ausgaben
>objektiv im Zusammenhang mit einer nichtselbständigen Tätigkeit stehen und
>subjektiv zur Erwerbung, Sicherung oder Erhaltung der Einnahmen geleistet werden oder den Steuerpflichtigen unfreiwillig treffen und
>nicht unter ein steuerliches Abzugsverbot fallen.
Was meinst Du, sind das immer Werbungskosten? Wie wird abgegrenzt? Was ist privat veranlaßt und was beruflich?
weiter zu den Werbungskosten:
Du kennst bestimmt Kollegen, die permanent Wettbewerbe bestreiten. Um dem Termindruck standzuhalten werden etliche davon Psychopharmaka benutzen, zumindest aber eine Überdosis Kaffee. Eine Aufwendung die nach gesetzl. Definition eindeutig Werbungskosten wären.
Sind es welche?
Sind neue Kronen einer Schauspielerin Werbungskosten oder die eines Eisverkäufers? usw. usw.
Natürlich sind alle meine Beispiele beruflich veranlaßt, je nach Argumentation.
Das Steuerrecht kennt keine Gerechtigkeit, deshalb pickt es sich je nach Lobby mal das eine oder andere heraus, was steuerlich geltend gemacht werden darf und was nicht.
Von daher kann man sagen:
eigentlich wird nichts anerkannt, es sei denn es gibt für einen bestimmten Bereich genug Lobby um etwas durchzusetzen = Subvention (zumindest gegenüber anderen Sachverhalten)
Gruß Dieter

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