- Spekulationsgewinne bei Studenten ohne weitere Einkünfte - Jesse, 29.10.2000, 11:22
- Re: Spekulationsgewinne bei Studenten ohne weitere Einkünfte - dottore, 29.10.2000, 12:23
- Re: Spekulationsgewinne bei Studenten ohne weitere Einkünfte - Dukat, 29.10.2000, 12:27
- Re: Spekulationsgewinne bei Studenten ohne weitere Einkünfte - Dukat, 29.10.2000, 12:30
- Re: Spekulationsgewinne bei Studenten ohne weitere Einkünfte - Jesse, 29.10.2000, 12:49
- Zuwendungen - Dukat, 29.10.2000, 13:18
- Zuwendungen - Dukat, 29.10.2000, 13:18
- Re: Zuwendungen - Jesse, 29.10.2000, 13:58
- Re: Spekulationsgewinne bei Studenten ohne weitere Einkünfte - Jesse, 29.10.2000, 12:49
- Re: Spekulationsgewinne - Obelix, 29.10.2000, 16:22
Re: Spekulationsgewinne bei Studenten ohne weitere Einkünfte
Grundsätzlich zählen Speku Gewinne zu den Einkünften, wie jede andere Einkunftsart auch.
Insofern werden sie entsprechend behandelt.
Es gelten demnach die üblichen Grundfreibeträge. Soweit mir bislang bekannt ist auch nach neuem Recht.
Für die Deklaration in 2000 sind allerdings neue Formulare geplant.
Anlage KSO wird gesplittet in Anlage Kap (Kapitalerträge) und Anlage SO (Sonstige Einkünfte).
Hier mußt Du die Speku Einkünfte angeben. Wenn Du allerdings unter dem Grundfreibetrag bleibst, zahlst Du keine Steuern, bzw. bekommst gezahlte erstattet.
Zur abgabe einer ESt-Erklärung ist grundsätzlich jeder verpflichtet, auch wenn er unter dem Grundfreibetrag liegt.
Hoffe Dir weitergeholfen zu haben
Gruss
du
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