- Discothekenbranche begrüßt beabsichtigte - Sascha, 22.08.2003, 03:00
- Re: Es soll nicht Aufgabe des Staates sein, Kinder zu erziehen - Pudelbirne, 22.08.2003, 06:15
- Re: Es soll nicht Aufgabe des Staates sein, Kinder zu erziehen - Euklid, 22.08.2003, 13:45
- Re: Ganz meiner Meinung, aber ich setze wohl `nen anderen Akzent - Pudelbirne, 22.08.2003, 17:22
- Re: Ganz meiner Meinung, aber ich setze wohl `nen anderen Akzent - Euklid, 22.08.2003, 19:04
- Re: Ganz meiner Meinung, aber ich setze wohl `nen anderen Akzent - Pudelbirne, 22.08.2003, 17:22
- Re: Es soll nicht Aufgabe des Staates sein, Kinder zu erziehen - Euklid, 22.08.2003, 13:45
- Re: Scheinbar geht es der Discothekenbranche - Gewinnmitnehmer, 22.08.2003, 09:20
- Re: FSK - Logik - Firmian, 22.08.2003, 10:05
- Re: FSK - Logik - Gewinnmitnehmer, 22.08.2003, 11:59
- Re: FSK - Logik - Firmian, 22.08.2003, 10:05
- Re: Es soll nicht Aufgabe des Staates sein, Kinder zu erziehen - Pudelbirne, 22.08.2003, 06:15
Discothekenbranche begrüßt beabsichtigte
--><font size=5>Discothekenbranche begrüßt beabsichtigte Verlängerung der Ausgehzeiten für Jugendliche</font>
Pläne des Bundesfamilienministeriums für eine Liberalisierung des Jugendschutzgesetzes entsprechen den Bedürfnissen der Jugendlichen [Eigener Kommentar: Ich glaube es wäre sinnvoller wenn der Focus mal wieder etwas mehr auf eine bessere Bildung gerichtet würde denn auf Heruntersetzen der Ausgehzeiten was m.E. totaler Schwachsinn ist!]
(Berlin, 22. Februar 2002) Der DEHOGA und insbesondere der im DEHOGA integrierte Bundesverband deutscher Discotheken und Tanzbetriebe e.V. (BDT) begrüßen ausdrücklich die vom Bundesfamilienministerium in Aussicht gestellte Liberalisierung des Jugendschutzgesetzes. Hierzu erklärt Henning Franz, Präsident des BDT, in Berlin: Die geltenden Altersgrenzen und Ausgehzeiten im schon 17 Jahre alten Jugendschutzgesetz sind antiquiert <font color="#FF0000">und entsprechen nicht mehr den veränderten Lebens-und Ausgehgewohnheiten der Jugendlichen</font>.[Eigener Kommentar: Was hat das mit Lebens- und Ausgehgewohnheiten zu tun? Das Gesetz wurde damals gemacht um Jugendliche zu schützen. Vor eigener Naivität und vor Überfällen und auch damals schon Vergewaltigung usw.]
Der gesetzlich erlaubte Aufenthalt in Discotheken und Gaststätten sollte daher, wie das Bundesfamilienministerium beabsichtigt, <font color="#FF0000">auf Teenager zwischen 14 und 16 Jahren bis 23 Uhr und zwischen 16 und 18 Jahren auf 1 Uhr ausgeweitet werden</font>. <font color="#FF0000">Hierdurch werde den Ausgehbedürfnissen der Jugend Rechnung getragen</font>.[Eigener Kommentar: Wir haben echt andere Probleme in Deutschland... als dafür zu sorgen, daß noch jüngere Jugendliche noch öfter in die Discotheken gehen können!]
Die Jugendlichen gehen meistens mit ihrer Clique, die sich aus unterschiedlich alten Teenagern zusammensetzt, in die Discothek, wo sie mit anderen reden, tanzen und einfach Spaß haben können.
Eine Integration der 14- bis 16-Jährigen in den Kreis der älteren Jugendlichen ist auf jeden Fall sinnvoll. Sie müssten [ Eigener Kommentar: Müssen sie das wirklich?]fortan ihre abendliche Freizeit nicht mehr auf der Straße oder auf suspekten Privatparties verbringen, wo sie in der Regel unbeaufsichtigt und unkontrolliert Alkohol- oder Drogengefahren ausgesetzt sind. Die Discothek hingegen, die im Übrigen regelmäßigen Kontrollen des Ordnungs- und Jugendamtes unterliegt, kann durch eine effektive Ein-lasskontrolle wie z.B. Vorzeigen des Kinder- oder Personalausweises[Eigener Kommentar: Sicher, deswegen sitzen dauernd 13/14-jährige heute schon in Discotheken bis nachts um zwei und fast alle finden es normal], die Einhaltung der Jugendschutzvorschriften gewährleisten. Durch die in der Discobranche eingesetzten Chip- oder Lochkarten kann auch die Abgabe von Alkohol sehr leicht kontrolliert werden.[Eigener Kommentar: Unsinn, dann bestellt eben der Kollege der mitkommt, weiter oben schreibt"ihr" ja selbst, daß meistens Jugendliche verschiedenen Alters zusammen kommen und so ist es ja auch...] Jugendliche erhalten dann z.B. eine andersfarbige Chipkarte, mit der sie keinen Alkohol bestellen können. Besorgten Eltern wird durch eine Liberalisierung des Jugendschutzgesetzes nicht in ihr Erziehungsrecht eingegriffen. Sie haben bei der Entscheidung, ob und wie lange ihr Kind in die Disco geht, nach wie vor das letzte Wort.[ Eigener Kommentar: Wissen sie das überhaupt? Viele Eltern wissen das ja gar nicht. A sagt ihrer Mutter sie sei bei B, B sagt sie sei bei A. In Wirklichkeit hocken sie mit C in der Disco bis um drei Uhr und kommen halb voll bei C nach Hause wo gerade sturmfrei ist] Durch die Einbeziehung der 14- bis 16-Jährigen ergäben sich für Discotheken neue Veranstaltungsmöglichkeiten wie z.B. die Durchführung von Jugenddiscos in der Zeit von 18 bis 23 Uhr.
Redaktion: RA Stephan Büttner, Geschäftsführer
Marc Schnerr M.A., Pressesprecher
DEHOGA, 10873 Berlin
Telefon: 030 / 72 62 52 - 32
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Internet: http://www.dehoga.de
[b] Quelle: http://www.dehoga-bdt.de/presse/Jugendschutzgesetz.pdf

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