- Kündigung: Wenn das Arbeitsverhältnis im Streit endet + Kommentar - Sascha, 23.08.2003, 11:03
- + Kommentar - Dieter, 23.08.2003, 11:35
- Berichtigung - Dieter, 23.08.2003, 11:38
- Re: + Kommentar - Euklid, 23.08.2003, 11:48
- Re: + Kommentar - fridolin, 23.08.2003, 13:56
- Re: + Kommentar - Euklid, 23.08.2003, 14:09
- Re: + Kommentar - fridolin, 23.08.2003, 13:56
- Re: + Kommentar - Sascha, 23.08.2003, 12:07
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- Re: + Kommentar - Euklid, 23.08.2003, 14:13
- Lebensphilosophie - Dieter, 23.08.2003, 18:28
- Re: + Kommentar - fridolin, 23.08.2003, 14:09
- + Kommentar - Dieter, 23.08.2003, 11:35
Kündigung: Wenn das Arbeitsverhältnis im Streit endet + Kommentar
-->22.08.2003 / 16:01 Uhr
Kündigung
<font size=5>Wenn das Arbeitsverhältnis im Streit endet</font>
Immer öfter müssen Gerichte entscheiden, ob eine Kündigung rechtens ist - zum Beispiel Richter Ehrich.
Von Katrin Schaller
(SZ vom 23.8.2003) Gehetztes Nuscheln in Saal 101. „Im Fall Gallert gegen Utschi“, brabbelt Arbeitsrichter Christian Ehrich ins Diktiergerät, „erschienen nach Aufruf der Sache für den Kläger niemand, der Beklagte...“ Stopp. Ehrich reißt das Diktiergerät ans Ohr. Spult zurück, Wiedergabe, Stopp, Schnellvorlauf. „Der Beklagte persönlich“, jagt Ehrich weiter. „Die Klage wird abgewiesen. Terminende 9 Uhr 19.“ Das Diktat klingt weniger nach dem Ende eines Rechtstreits als nach dem Satz: „Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie ihren Arzt oder Apotheker.“ Kurzer Blick zum Beklagten. „Das war alles.“ Der verharrt. „Ja, ja, sie können gehen“, scheucht Ehrich ihn aus dem Saal. Wo kein Kläger... Wortlos verschwindet der Beklagte, verwirrt vom Sieg in vier Minuten.
Zwanzig Minuten pro Fall
Am Arbeitsgericht Köln rennt die Uhr. <font color="#FF0000">14.018 Urteilsverfahren allein zu Kündigungsstreitigkeiten haben die vierzehn Vollzeit- und sechs Teilzeitrichter im Jahr 2002 durchgehechelt</font>. <font color="#FF0000">Fast doppelt so viele wie vor zehn Jahren</font>. Seit Januar zählt das Gericht monatlich weit über tausend Neueingänge. „Das macht sechzig bis achtzig neue Fälle pro Vollzeit-Richter wie mich“, rechnet Ehrich vor. Gütetermine werden auf fünf, Kammertermine auf zwanzig Minuten angesetzt. Mehr ist nicht drin.
» Der wahre Kampf tobt hinter den Kulissen. «
So auch im Saal nebenan. Kammertermin für Jürgen Polzak (alle Namen geändert). Dauer: 16 Minuten. Bereits zum dritten Mal erscheint der 28-jährige Maler und Lackierer, mehr als 25 Minuten hat er hier bisher nicht verbracht. „Die Verhandlungen könnte man sich sparen“, sagt Polzak achselzuckend. „Der wahre Kampf tobt hinter den Kulissen.“ Mehr als sechs Monate zieht sich „die Sache“ jetzt schon hin. <font color="#FF0000">Mehr als sechs Monate, in denen Unmengen von Schriftsätzen verfasst und hin und her geschickt wurden. Einen halben Meter Papier hat „Polzak gegen Kubitz“ produziert</font>.
„Mit der Meisterschule fing alles an.“ Durch einen Zufall erfährt sein Arbeitgeber, dass Polzak die Meisterprüfung machen will. 1600 Unterrichtsstunden muss er dafür absolvieren. Freitags von 14 bis 21 Uhr und samstags von 8 bis 13 Uhr. „Am Anfang habe ich gedacht, das hältst du nicht durch, und habe meinem Chef deshalb nichts gesagt“, erzählt Polzak. Als sein Arbeitgeber doch davon hört, ist das gute Verhältnis dahin: „Sechs Jahre war alles in Ordnung, dann wollte er mich nur noch los werden.“
„Jetzt hast du einen Feind“
Erst sagt ihm der Chef, die Mitarbeiter wollten nicht mehr mit ihm zusammen arbeiten. „Mobbing war das.“ Polzak bekommt die erste Abmahnung, „<font color="#FF0000">wegen Schlechtleistung</font>“, wie sein Chef holprig formuliert. Kurz darauf die zweite. „<font color="#FF0000">Weil ich angeblich den Azubi allein gelassen habe</font>.“ Als ihm der Chef dann noch den Urlaub streicht, hat Polzak genug. „<font color="#FF0000">Jetzt hast du einen Feind</font>“, sagt er zu seinem Vorgesetzten. Er nimmt einen Anwalt, der Chef auch, Polzak klagt gegen die Abmahnung, der Chef feuert ihn. Und Polzak klagt gleich noch mal, gegen die Kündigung.
» Die Leute klagen auf Fortbestehen ihres Arbeitsvertrags, die wollen weiter arbeiten. «
Richter Ehrich hat sich schon während des Studiums auf Arbeitsrecht spezialisiert.In seinem Arbeitszimmer, drei Stockwerke über den Sitzungssälen, kämpfen Grünpflanzen gegen Zigarettenqualm. Statt schwarzer Robe, weißem Hemd und weißer Krawatte trägt Ehrich hier Zivil, Jeans und ein schwarzes Sweatshirt. <font color="#FF0000">Immer mehr Arbeitnehmer sind rechtsschutzversichert, „da klagt es sich leichter“</font>, sagt er. Kostet ja nichts. <font color="#FF0000">Hinzu kommt die schlechte Lage auf dem Arbeitsmarkt. „Die Leute klagen auf Fortbestehen ihres Arbeitsvertrags, die wollen weiter arbeiten“</font>, so Ehrich. „Von 10.000 oder 20.000 Euro Abfindung hat man ja nicht lange was.“
Auch Polzak klagte. Obwohl er keine Existenzangst hatte. „Gleich bei der ersten Abmahnung hat mir ein Bekannter einen Job angeboten.“ Polzak klagte, weil seine Rechtschutzversicherung zahlte, weil es ihm, wie er es nennt, um „Schadensbegrenzung“ ging. „Eine Abmahnung, wo hier in der Branche jeder jeden kennt - das ist total rufschädigend.“ Er klagte, weil er sich im Recht fühlte. „Ich bin nicht streitsüchtig, aber ich lasse auch nichts auf mir sitzen.“ Und er klagte aus Prinzip: „Jahrelang habe ich mich für den Typen eingesetzt, habe sein Unternehmen mit aufgebaut. Und dann setzt der mich einfach vor die Tür.“
Terminende 9 Uhr 37
Zunehmend versuchen Arbeitnehmer und Arbeitgeber, Rache zu nehmen. „Oft geht es gar nicht ums Geld“, berichtet Ehrich. „<font color="#FF0000">Die wollen dem anderen einfach nur eine ’rein würgen</font>.“ Zu einem erheblichen Teil setzt sich die hohe Zahl der Arbeitsprozesse daher aus Fällen zusammen, die sich auch außergerichtlich gütlich regeln ließen. Aber dann stellt der Arbeitgeber seinem ehemaligen Mitarbeiter ein schlechtes Zeugnis aus, obwohl ein Zeugnis wohlwollend sein muss. „Natürlich verstehe ich den Arbeitnehmer, der sich dagegen wehrt. Aber solche Zeugnisstreitigkeiten blockieren Kammertermine für Fälle, bei denen es wirklich um die Existenz geht. Das frustriert.“ Zu ändern ist daran nichts. „Mit der Zeit brüht man ab“, sagt Ehrich gelassen und pustet Rauch in Richtung Efeu. „Früher habe ich mich da noch aufgeregt und gedacht: Wie kann man da nur klagen? Heute denke ich: Sie können ruhig klagen. Es bekommt jeder seine Entscheidung.“
Emotionen haben nun mal draußen zu bleiben. „Zur Erledigung des Rechtsstreits beschließen die Parteien nach Erörterung der Sachlage auf Vorschlag des Gerichts folgenden Vergleich: 1. Der Beklagte zahlt an den Kläger als Abfindung 1700 Euro netto. 2. Der Beklagte nimmt die dem Kläger erteilten Abmahnungen zurück. 3. Der Beklagte erteilt dem Kläger ein wohlwollendes, qualifiziertes Zeugnis. Terminende 9 Uhr 37“. Noch bevor Polzak seinen Sieg fassen kann, schiebt ihn sein Anwalt aus dem Saal. Auf den Stühlen für Kläger und Beklagte hat die nächste Sache schon Platz genommen.
Quelle: http://www.sueddeutsche.de/jobkarriere/erfolggeld/artikel/698/16682/, Süddeutsche Zeitung, 22.08.2003]
[b] Eigener Kommentar: Der Bericht zeigt zwischen den Zeilen die wahre Lage in diesem Land. Die Menschen wollen häufig arbeiten aber dürfen nicht. Das ist das größte Übel.
Die Zahl der Arbeitsgerichtstermine hat sich in den letzten zehn Jahren <font color="#FF0000">verdoppelt</font>. Das sagt eigentlich schon sehr viel aus. Sowohl über die Lage am Arbeitsmarkt als auch die immer schlechter werdenden Arbeitsbedingungen.

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