- Was Hänschen nicht lernt... - Sascha, 24.08.2003, 21:41
- Re: Was Hänschen nicht lernt... - Karl52, 24.08.2003, 21:55
- Komisch...ich habe mal gelernt.... - stocksorcerer, 25.08.2003, 08:24
- Bitte Straftatbestand und zivilrechtlichen Ersatzanspruch unterscheiden! - WebDiver, 25.08.2003, 22:38
- Re: Bitte Straftatbestand und zivilrechtlichen Ersatzanspruch unterscheiden! - Tassie Devil, 26.08.2003, 04:09
- Unwissenheit schützt vor Strafe nicht! - WebDiver, 26.08.2003, 21:22
- Re: @Webdiver - Unwissenheit schützt vor Strafe nicht! - Tassie Devil, 28.08.2003, 12:48
- Unwissenheit schützt vor Strafe nicht! - WebDiver, 26.08.2003, 21:22
- Re: Bitte Straftatbestand und zivilrechtlichen Ersatzanspruch unterscheiden! - Tassie Devil, 26.08.2003, 04:09
- Re: Komisch...ich habe mal gelernt.... - Sascha, 27.08.2003, 02:20
- Fehler in Erziehung und Gesellschaft - King Henry, 27.08.2003, 05:59
- Re: Komisch...ich habe mal gelernt.... - CRASH_GURU, 27.08.2003, 11:42
- seid ihr verklemmt.... - daytrader, 27.08.2003, 12:23
- Re: seid ihr verklemmt.... - Sascha, 27.08.2003, 14:18
- Bitte Straftatbestand und zivilrechtlichen Ersatzanspruch unterscheiden! - WebDiver, 25.08.2003, 22:38
- Komisch...ich habe mal gelernt.... - stocksorcerer, 25.08.2003, 08:24
- Bildungssenator Gnadenlos, Willi Lemke (SPD), oder - prinz_eisenherz, 24.08.2003, 22:25
- Re: Was Hänschen nicht lernt... - Karl52, 24.08.2003, 21:55
Bitte Straftatbestand und zivilrechtlichen Ersatzanspruch unterscheiden!
-->>...dass bei einer Straftat jeder Bürger (nicht nur Polizisten) das Recht haben, einen Täter vorläufig festzunehmen.
>Und ich denke im Falle von Strafunmündigkeit gilt noch immer der schöne alte Satz: Eltern haften für ihre Kinder...
>Ich denke, ich hätte mir Uhrzeit und Polizeikennzeichen aufgeschrieben und mal an der Uni ein paar Juristen gefragt. Und dann - natürlich - eine Aufsichtsbeschwerde (oder wie sich das nennt) gegen die Polizeipraktik angewandt.
>In jedem Fall bin ich genauso erbost wie Du über die Tat und die Reaktion der Polizei.
>winkäää
>stocksorcerer
Eltern haften, aber natürlich nur für den Sachschaden, welcher zivilrechtlich geltend zu machen wäre.
Die Eltern können allerdings nicht anstelle des verzogenen Nachwuchses strafrechtlich belangt werden.
Da der Jedermann-Paragraph nur für Straftaten gilt und der Rotzlöffel strafunmündig war, dürfte eine vorläufige Festnahme leider tatsächlich nicht rechtens gewesen sein. Und schon hat sich ein unbescholtener Bürger selbst des Straftatbestandes der Freiheitberaubung, die selbstverständlich auch für asoziale Gören gilt, schuldig gemacht.
Traurig, aber wahr...

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