- Die neuen Richlinien der Steuerverwaltung - Euklid, 26.08.2003, 14:37
Die neuen Richlinien der Steuerverwaltung
-->Seit Juli 2002 können die Steuerfahndung und die Bußgeld und Strafsachenstellen der Finanzämter gemäß Â§24 c Kreditwesengesellschaft über die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen die Daten aller Bankkonten abfragen.
§ 24c Abs1 KWG schreibt dabei ausdrücklich vor,daß Kreditinstitute ihre EDV so zu programmieren haben,dass in der Bank niemand etwas von den Abragen der Bundesanstalt merkt (und evtl dann die Kunden warnen könnte)
Ab 1.4.2005 sollen dann alle Finanzämter per DEV Einsicht in alle Bankkonten bekommen (§93b Abs 1 AO)
Dann sind hier nocht Nettigkeiten vorgesehen:Wieviele Konten einer Person existieren bei Banken in Deutschland?
Wann wurden sie eröffnet?
Sobald etwas nicht stimmig ist kann die Steuerfahndung gleich die betreffenden Banken anschreiben und sich alle restlichen Auskünfte holen,die man braucht:Wann,wieviel Geld von einem Konto abging,eingezahlt wurde etc.
Gruß EUKLID

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