- Was Hänschen nicht lernt... - Sascha, 24.08.2003, 21:41
- Re: Was Hänschen nicht lernt... - Karl52, 24.08.2003, 21:55
- Komisch...ich habe mal gelernt.... - stocksorcerer, 25.08.2003, 08:24
- Bitte Straftatbestand und zivilrechtlichen Ersatzanspruch unterscheiden! - WebDiver, 25.08.2003, 22:38
- Re: Bitte Straftatbestand und zivilrechtlichen Ersatzanspruch unterscheiden! - Tassie Devil, 26.08.2003, 04:09
- Unwissenheit schützt vor Strafe nicht! - WebDiver, 26.08.2003, 21:22
- Re: @Webdiver - Unwissenheit schützt vor Strafe nicht! - Tassie Devil, 28.08.2003, 12:48
- Unwissenheit schützt vor Strafe nicht! - WebDiver, 26.08.2003, 21:22
- Re: Bitte Straftatbestand und zivilrechtlichen Ersatzanspruch unterscheiden! - Tassie Devil, 26.08.2003, 04:09
- Re: Komisch...ich habe mal gelernt.... - Sascha, 27.08.2003, 02:20
- Fehler in Erziehung und Gesellschaft - King Henry, 27.08.2003, 05:59
- Re: Komisch...ich habe mal gelernt.... - CRASH_GURU, 27.08.2003, 11:42
- seid ihr verklemmt.... - daytrader, 27.08.2003, 12:23
- Re: seid ihr verklemmt.... - Sascha, 27.08.2003, 14:18
- Bitte Straftatbestand und zivilrechtlichen Ersatzanspruch unterscheiden! - WebDiver, 25.08.2003, 22:38
- Komisch...ich habe mal gelernt.... - stocksorcerer, 25.08.2003, 08:24
- Bildungssenator Gnadenlos, Willi Lemke (SPD), oder - prinz_eisenherz, 24.08.2003, 22:25
- Re: Was Hänschen nicht lernt... - Karl52, 24.08.2003, 21:55
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!
-->>Gleichgueltig, wo ich mich gerade befinde, ob in AU oder EU: jede Rotzgoere und jeder Rotzloeffel ist bei mir mal grundsaetzlich strafmuendig, weil ich ggf. fuer deren koerperlichen Minderwuchs nicht verantwortlich zu machen bin, natuerlich auch nicht fuer deren ueberproportionale Fruehreife. Auch wuerde ich es nicht als mein Problem ansehen, wenn ein solches asoziales Individuum seine Strafunmuendigkeit nicht sofort ausweisslich nachweisen kann, was immer auch der Grund dazu sein mag.
>Sobald Polizeikraefte in der Sache taetig werden und die Personalien feststellen wuerde ich mein Ziel als erreicht ansehen.
>Den Anwurf der Freiheitsberaubung in solch einem Falle wuerde ich mit einem Verbotsirrtum kontern, wuesste ich, dass er von einem Gutmenschen kaeme, dann muesste dieser Probleme ggf. und u.U. dauergesundheitlicher Natur einkalkulieren.
>Gruessend
>TD
Verbotsirrtum??? Dass ich nicht lache... Unwissenheit schützt vor Strafe nicht (Strafunmündigkeit dagegen schon)!!!
Na, dann viel Glück in den Mühlen der Justiz... vor Gericht und auf hoher See ist man ja bekanntlich in Gottes Hand...
Beste Grüße!
WebDiver

gesamter Thread: