- an die WPHG-Juristen - Toby0909, 29.08.2003, 09:02
- Re: an die WPHG-Juristen - Emerald, 29.08.2003, 09:25
an die WPHG-Juristen
-->Mahlzeit.
Habe eine zukünftige Kundin - bei der wurde alles falsch gemacht, was man nur falsch machen kann. Sie verdient 84 T€ im Jahr, hat sehr niedriege Ausgaben, kein Eigenheim, kann noch 3 - 5 Jahre arbeiten (ist krank, daher ungenau - schweres Rückenleiden).
Bevor ich hier die ganze Geschichte aufschreibe komme ich gleich zum Punkt:
Neben vielen Fehlinvestments und Totalverlusten wurden der Kundin auch fremdfinanzierte Renten aufgeschwatzt. Hieraus hat sie nun einen Schuldenberg von rund 250 T€. Diese Rentenversicherungen wurden mit Investmentfonds besichert. Natürlich wie es sich gehört mit reinen DAX-Fonds. Wert heute: 23 T€. Sparrate 130 Euro im Monat. Sie hat nicht den Hauch einer Chance hier auf einen grünen Zweig zu kommen. Die eignetlich steuerfreien Versicherungen, die sie ansonsten noch hat wurden auch mit Aktienfonds (DAX) gefüttert (so daß man von der Steuerfreiheit hier eigentlich gar nichts mehr hat) und in ihren freien Anlagen hat sie nur Anlagen, die (sofern es überhaupt Erträge gibt) voll zu versteuern sind.
Nun habe ich mit den Kreditgebenden Banken gesprochen und wollte erreichen, daß man in den verpfändeten Aktienfonds und der verpfändeten Versicherung die Anlagen konservativer macht. Die Kundin möchte kein Risiko mehr eingehen.
Gut ein bisschen muss sie eingehen, aber sicherlich nicht in Form eines Dachfonds.
Jetzt meinten die Banken, daß sie es nicht genehmigen. Nach ihren Berechungen muss die Kundin nun in Aktienfonds bleiben. Dann habe ich versucht wenigstens billige Aktien (Emerging Markets) ins Portfolio einzubauen. Das lehnt die Bank auch als"Schwellenländer zu spekulativ" ab.
Witzig.
Wie ist das mit dem WPHG - Kundin möchte kein Risiko - Bank zwingt sie zum Risiko. Das ist doch nicht Gesetzeskonform?! Oder?!
Kann man die Bank dazu zwingen oder kann man die Bank dazu zwingen, im Nicht-Erfolgsfall den Fehlbetrag gegenüber einer konservativen Anlage, bzw. gegenüber eines Schwellenländerfonds auszugleichen?
(Abgesehen davon, daß bei der Kundin eigentlich sowieso eine Klage wegen Betrugs und allen möglichen anderen Dingen nötig wäre - sie es aber nicht machen will, weil sie sowieso ständig nur im Krankenhaus und auf Kur ist).
??
Toby

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