- Ich mag diese Deppen nicht mehr hören - Euklid, 02.09.2003, 12:16
- Freibeträge - Sascha, 02.09.2003, 13:27
- Re: Freibeträge - P, 02.09.2003, 13:37
- Halbierung des GwSt. Freibetrages? - Tierfreund, 02.09.2003, 14:08
- Re: Halbierung des GwSt. Freibetrages? - Euklid, 02.09.2003, 14:27
- Re: Halbierung des GwSt. Freibetrages? - Tierfreund, 02.09.2003, 14:43
- Re: Halbierung des GwSt. Freibetrages? - Euklid, 02.09.2003, 14:58
- Die ICH AUCH AG - alberich, 02.09.2003, 15:53
- Nix Haken - Die Mini Ich AG - Tierfreund, 02.09.2003, 16:18
- Na, das ist mal ne gute Nachricht - DANKE!! (owT) - alberich, 02.09.2003, 16:23
- Tja - Gut...aber trotzdem irgendwie völlig absurd - Bitte ;-) (owT) - Tierfreund, 02.09.2003, 16:30
- Diese Regierung kann tun und lassen was sie will - Euklid, 02.09.2003, 16:46
- natürlich völlig absurd, aber für den, der es zu nutzen weiß - alberich, 02.09.2003, 16:46
- Und als Krönung gäbe es noch den 401 € Job - Tierfreund, 02.09.2003, 17:04
- Also Mikro Ich AG... - Zardoz, 02.09.2003, 17:12
- Und als Krönung gäbe es noch den 401 € Job - Tierfreund, 02.09.2003, 17:04
- Tja - Gut...aber trotzdem irgendwie völlig absurd - Bitte ;-) (owT) - Tierfreund, 02.09.2003, 16:30
- Na, das ist mal ne gute Nachricht - DANKE!! (owT) - alberich, 02.09.2003, 16:23
- Nix Haken - Die Mini Ich AG - Tierfreund, 02.09.2003, 16:18
- Re: Halbierung des GwSt. Freibetrages? - Tierfreund, 02.09.2003, 14:43
- Re: Halbierung des GwSt. Freibetrages? - Euklid, 02.09.2003, 14:27
- Halbierung des GwSt. Freibetrages? - Tierfreund, 02.09.2003, 14:08
- Re: Freibeträge - P, 02.09.2003, 13:37
- Re: Ich mag diese Deppen nicht mehr hören - Karl52, 02.09.2003, 16:00
- Freibeträge - Sascha, 02.09.2003, 13:27
Die ICH AUCH AG
-->>Anspruch auf Arbeitslosengeld erzeugt Rechtsanspruch auf Förderung einer Ich AG und immerhin fast 15.000 Eurotzer Förderung innerhalb von drei Jahren - LOL.
>Geprüft wird nur ob Du über 25.000 € Jahresumsatz liegst,bei"Null €" wird natürlich weiter Förderung gezahlt,könnte sich ja mit den Jahren ändern.
>Fazit: Ich AG - ideal für gelangweilte Ehefrauen als kleines Zusatzeinkommen.
>Endlich auch mal ne Subvention für mich.
Und das ist der Haken:
Sie sind in der Rentenversicherung pflichtversichert, solange die finanzielle Förderung durch das Arbeitsamt läuft.
Sie können sich freiwillig in der Kranken- und Pflegeversicherung versichern, müssen dies aber nicht.
Der Herr gibt mit der einen Hand, mit der Anderen nimmt er.
Entscheidend ist, was unten rauskommt.
gruß
alberich
Das Wesen der Ich-AG:
Sie haben ein Gewerbe angemeldet und erfüllen die Voraussetzungen zur Ausübung dieses Gewerbes (z.B. Eintrag in die Handwerksrolle o.ä.)
Sie dürfen als Selbständiger ein voraussichtliches Arbeitseinkommen von 25.000 EUR im Jahr nicht übersteigen
Sie dürfen keine Arbeitnehmer einstellen, Sie können jedoch mithelfende Familienangehörige beschäftigen
Sie sind in der Rentenversicherung pflichtversichert, solange die finanzielle Förderung durch das Arbeitsamt läuft
Voraussetzung für eine finanzielle Förderung sind unter anderem:
Sie sind arbeitslos und bekommen Leistungen vom Arbeitsamt
Sie melden ein Gewerbe an
Sie stellen einen Antrag beim Arbeitsamt VOR Aufnahme der Selbständigen Tätigkeit
Dies schließt eine finanzielle Förderung aus:
Sie bekommen Überbrückungsgeld für diese Selbständigkeit
Ihr Arbeitseinkommen liegt voraussichtlich über 25.000 EUR im Jahr
Soviel können Sie bekommen:
Förderung für max. 3 Jahre (Förderung nur für Jahre mit Arbeitseinkommen unter 25.000 EUR!)
Förderung im
- 1. Jahr 600 EUR
- 2. Jahr 360 EUR
- 3. Jahr 240 EUR
Dies müssen Sie bedenken:
Als Selbständiger unterliegen Sie grundsätzlich nicht der gesetzlichen Versicherungspflicht.
Sie können sich freiwillig in der Kranken- und Pflegeversicherung versichern, müssen dies aber nicht
Erhalten Sie eine finanzielle Förderung durch den Existenzgründungszuschuss, so sind Sie für den Zeitraum der
Förderung verpflichtend Mitglied der gesetzlichen Rentenversicherung. Sie erhalten von der gesetzlichen Rentenversicherung
eine Mitteilung über die zu entrichtenden Beiträge.
Bitte erkundigen Sie sich vor Aufnahme der selbständigen Tätigkeit bei Ihrem Rententräger
Als Selbständiger sind Sie verpflichtet, dem Finanzamt gegenüber eine Steuererklärung abzugeben
Als Selbständiger sine Sie ebenso verpflichtet, eine Buchführung zu machen, die den Mindestanforderungen genügt,
erkundigen Sie sich hierzu bei Ihrem Steuerberater oder beim Finanzamt selbst.

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