- An Dottore: der Gegenbeweis ist erbracht - Bob, 06.09.2003, 01:34
- das ist keine Ausnahmesituation - Ricardo, 06.09.2003, 04:11
- Re: das ist keine Ausnahmesituation - Diogenes, 06.09.2003, 09:02
- Re: Nein - dottore, 06.09.2003, 10:18
- das ist keine Ausnahmesituation - Ricardo, 06.09.2003, 04:11
Re: das ist keine Ausnahmesituation
-->> Müßte der Beklagte den Bootsrumpf zum vereinbarten Preis liefern, so würde er nicht nur jeden Verdienst einbüßen, sondern noch sehr bedeutende Geldaufwendungen zusetzen müssen, während der Kläger ein Werk erhielte, dessen Wert sich dem Doppelten des Preises nähern würde.
Der Geldwert ist verfallen. Das Boot kann für die ürsprünglich vereinbarte Summe nicht mehr hergestellt werden. Die Preise haben sich fast verdoppelt bzw. Geldwert halbiert. 1920 Ende des Krieges, Vorspiel zu Hyperinfla.
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